Republik wunderbar, auf einem Wege gerettet ward der fast allen Freystaaten Verderben gebracht hat, durch die Tugend des Volks ihr aber heilsam ward, werde ich jetzt, einer großen Begebenheit gerecht die schrecklich entstellt ist, erzählen, wenn zuvor einiger wichtigen Gesetze gedacht seyn wird, welche dieser Zeitraum brachte.
Erweiterung der Rechte des Volks war es unstreitig, als ein Gesetz des Jahrs 393 die Erwählung von sechs Kriegstribunen der Nation übertrug 3): nur als Be- schränkung des Consulats möchte es nicht anzusehen seyn. Waren die Tribunen bisher die Phylarchen der alten Rit- tercenturien, durch sie erwählt 4), so gewannen jetzt die Plebejer der fünf Klassen, wie die Ritter ihres Standes durch die Theilung des Consulats; die Republik das Ta- lent vieler Hauptleute für einen größeren Beruf.
Im Jahr 397 wurden zwey neue Tribus errichtet 5): wie der Rahme der pomptinischen Tribus ohne Zweifel schließen läßt, aus Volskern, die Römer wurden, wäh- rend andere ihrer Städte in demselben Jahr zu Latium traten: so ward das Gleichgewicht zwischen beyden Bun- desstaaten bewahrt.
Das licinische Schuldgesetz hat, wie jedes welches den Privatcredit verletzt, den Verschuldeten die gehofften Vortheile nur unvollkommen gewährt. Abzahlung des Capitals, auch unverzinslich, in drey Terminen, war keine leichte Last, da mit dem frischen Gefühl seines Ver- lusts jeder scheu gewesen seyn muß Darleihen zu geben:
3) Livius VII. c. 5.
4) Oben Th. II. S. 170.
5) Livius VII. c. 15.
Republik wunderbar, auf einem Wege gerettet ward der faſt allen Freyſtaaten Verderben gebracht hat, durch die Tugend des Volks ihr aber heilſam ward, werde ich jetzt, einer großen Begebenheit gerecht die ſchrecklich entſtellt iſt, erzaͤhlen, wenn zuvor einiger wichtigen Geſetze gedacht ſeyn wird, welche dieſer Zeitraum brachte.
Erweiterung der Rechte des Volks war es unſtreitig, als ein Geſetz des Jahrs 393 die Erwaͤhlung von ſechs Kriegstribunen der Nation uͤbertrug 3): nur als Be- ſchraͤnkung des Conſulats moͤchte es nicht anzuſehen ſeyn. Waren die Tribunen bisher die Phylarchen der alten Rit- tercenturien, durch ſie erwaͤhlt 4), ſo gewannen jetzt die Plebejer der fuͤnf Klaſſen, wie die Ritter ihres Standes durch die Theilung des Conſulats; die Republik das Ta- lent vieler Hauptleute fuͤr einen groͤßeren Beruf.
Im Jahr 397 wurden zwey neue Tribus errichtet 5): wie der Rahme der pomptiniſchen Tribus ohne Zweifel ſchließen laͤßt, aus Volskern, die Roͤmer wurden, waͤh- rend andere ihrer Staͤdte in demſelben Jahr zu Latium traten: ſo ward das Gleichgewicht zwiſchen beyden Bun- desſtaaten bewahrt.
Das liciniſche Schuldgeſetz hat, wie jedes welches den Privatcredit verletzt, den Verſchuldeten die gehofften Vortheile nur unvollkommen gewaͤhrt. Abzahlung des Capitals, auch unverzinslich, in drey Terminen, war keine leichte Laſt, da mit dem friſchen Gefuͤhl ſeines Ver- luſts jeder ſcheu geweſen ſeyn muß Darleihen zu geben:
3) Livius VII. c. 5.
4) Oben Th. II. S. 170.
5) Livius VII. c. 15.
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Republik wunderbar, auf einem Wege gerettet ward der
faſt allen Freyſtaaten Verderben gebracht hat, durch die
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einer großen Begebenheit gerecht die ſchrecklich entſtellt
iſt, erzaͤhlen, wenn zuvor einiger wichtigen Geſetze gedacht
ſeyn wird, welche dieſer Zeitraum brachte.
Erweiterung der Rechte des Volks war es unſtreitig,
als ein Geſetz des Jahrs 393 die Erwaͤhlung von ſechs
Kriegstribunen der Nation uͤbertrug 3): nur als Be-
ſchraͤnkung des Conſulats moͤchte es nicht anzuſehen ſeyn.
Waren die Tribunen bisher die Phylarchen der alten Rit-
tercenturien, durch ſie erwaͤhlt 4), ſo gewannen jetzt die
Plebejer der fuͤnf Klaſſen, wie die Ritter ihres Standes
durch die Theilung des Conſulats; die Republik das Ta-
lent vieler Hauptleute fuͤr einen groͤßeren Beruf.
Im Jahr 397 wurden zwey neue Tribus errichtet 5):
wie der Rahme der pomptiniſchen Tribus ohne Zweifel
ſchließen laͤßt, aus Volskern, die Roͤmer wurden, waͤh-
rend andere ihrer Staͤdte in demſelben Jahr zu Latium
traten: ſo ward das Gleichgewicht zwiſchen beyden Bun-
desſtaaten bewahrt.
Das liciniſche Schuldgeſetz hat, wie jedes welches
den Privatcredit verletzt, den Verſchuldeten die gehofften
Vortheile nur unvollkommen gewaͤhrt. Abzahlung des
Capitals, auch unverzinslich, in drey Terminen, war
keine leichte Laſt, da mit dem friſchen Gefuͤhl ſeines Ver-
luſts jeder ſcheu geweſen ſeyn muß Darleihen zu geben:
3) Livius VII. c. 5.
4) Oben Th. II. S. 170.
5) Livius VII. c. 15.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/446>, abgerufen am 25.11.2024.
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