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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem sie vier
Tage vor den Iden des Decembers ihr Amt antraten,
während jene ihre Magistratur bis an die Kalenden
des Quintilis bekleideten. Wie das Volk zu Hoffnun-
gen belebt, und sein Wille für die Annahme am Tage
der Abstimmung unzweifelhaft war, so ergriff den Se-
nat Furcht, Unwille und Erbitterung. Waren die Ro-
gationen von den Comitien angenommen, dann fehlte
ihnen allerdings zur Gesetzkraft noch die Einwilligung
des Senats, aber die Verweigerung brachte dann den
Streit sogleich zur äußersten Entscheidung. Abgewandt
konnte die Gefahr nur dadurch werden daß die Roga-
tionen hinstarben ehe das Volk sie beschloß. Um dieses
zu erreichen gewann der Senat die sämmtlichen acht
Collegen der beyden Tribunen den Vortrag in der Volks-

55) Die Chronologie dieses Zeitraums ist in einer vollkom-
menen Verwirrung Den catonischen Fasten getreu, und
jährige Dictaturen als Lückenbüßer der varronischen ver-
werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389
für das erste plebejische Consulat, und fünfjährige Anar-
chie, an. Dennoch bleibt eine Lücke von einem Jahre; Li-
vius selbst setzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen
in das Jahr 387: also ihre erste in 378 Wir können uns
nur helfen, indem wir dieses fehlende Jahr der Anarchie
zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm
gewöhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen
für das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das
zweymal angeführte Collegium des Jahrs 385 mit Auslas-
sung zweyer, und verstümmelten Nahmen, sind. Anders sind
überhaupt die Fasten Diodors nicht beschaffen.

des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem ſie vier
Tage vor den Iden des Decembers ihr Amt antraten,
waͤhrend jene ihre Magiſtratur bis an die Kalenden
des Quintilis bekleideten. Wie das Volk zu Hoffnun-
gen belebt, und ſein Wille fuͤr die Annahme am Tage
der Abſtimmung unzweifelhaft war, ſo ergriff den Se-
nat Furcht, Unwille und Erbitterung. Waren die Ro-
gationen von den Comitien angenommen, dann fehlte
ihnen allerdings zur Geſetzkraft noch die Einwilligung
des Senats, aber die Verweigerung brachte dann den
Streit ſogleich zur aͤußerſten Entſcheidung. Abgewandt
konnte die Gefahr nur dadurch werden daß die Roga-
tionen hinſtarben ehe das Volk ſie beſchloß. Um dieſes
zu erreichen gewann der Senat die ſaͤmmtlichen acht
Collegen der beyden Tribunen den Vortrag in der Volks-

55) Die Chronologie dieſes Zeitraums iſt in einer vollkom-
menen Verwirrung Den catoniſchen Faſten getreu, und
jaͤhrige Dictaturen als Luͤckenbuͤßer der varroniſchen ver-
werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389
fuͤr das erſte plebejiſche Conſulat, und fuͤnfjaͤhrige Anar-
chie, an. Dennoch bleibt eine Luͤcke von einem Jahre; Li-
vius ſelbſt ſetzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen
in das Jahr 387: alſo ihre erſte in 378 Wir koͤnnen uns
nur helfen, indem wir dieſes fehlende Jahr der Anarchie
zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm
gewoͤhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen
fuͤr das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das
zweymal angefuͤhrte Collegium des Jahrs 385 mit Auslaſ-
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[406/0422] des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem ſie vier Tage vor den Iden des Decembers ihr Amt antraten, waͤhrend jene ihre Magiſtratur bis an die Kalenden des Quintilis bekleideten. Wie das Volk zu Hoffnun- gen belebt, und ſein Wille fuͤr die Annahme am Tage der Abſtimmung unzweifelhaft war, ſo ergriff den Se- nat Furcht, Unwille und Erbitterung. Waren die Ro- gationen von den Comitien angenommen, dann fehlte ihnen allerdings zur Geſetzkraft noch die Einwilligung des Senats, aber die Verweigerung brachte dann den Streit ſogleich zur aͤußerſten Entſcheidung. Abgewandt konnte die Gefahr nur dadurch werden daß die Roga- tionen hinſtarben ehe das Volk ſie beſchloß. Um dieſes zu erreichen gewann der Senat die ſaͤmmtlichen acht Collegen der beyden Tribunen den Vortrag in der Volks- 55) Die Chronologie dieſes Zeitraums iſt in einer vollkom- menen Verwirrung Den catoniſchen Faſten getreu, und jaͤhrige Dictaturen als Luͤckenbuͤßer der varroniſchen ver- werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389 fuͤr das erſte plebejiſche Conſulat, und fuͤnfjaͤhrige Anar- chie, an. Dennoch bleibt eine Luͤcke von einem Jahre; Li- vius ſelbſt ſetzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen in das Jahr 387: alſo ihre erſte in 378 Wir koͤnnen uns nur helfen, indem wir dieſes fehlende Jahr der Anarchie zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm gewoͤhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen fuͤr das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das zweymal angefuͤhrte Collegium des Jahrs 385 mit Auslaſ- ſung zweyer, und verſtuͤmmelten Nahmen, ſind. Anders ſind uͤberhaupt die Faſten Diodors nicht beſchaffen.

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/422>, abgerufen am 25.11.2024.