bezeichnen dienten. Diese befaßten in den späteren Zei- ten, unter dem Nahmen von Centurien, als Quadrate oder Parallelogramme, 200, 210, und mehr Jugern. Alt ist anerkannt die Eintheilung des zum Verkauf ge- stellten Ackers in gleichseitige Vierecke von 50 Jugern Flächeninhalt. Dieses Maaß gebrauchten noch die Trium- virn als Centurie, unter diesem Nahmen, welchen die Agrimensoren auf die alten quästorischen Aecker nicht anwenden wollten. Denn sie dachten nur an das Ju- gerum als Einheit: das Mehr erklärten sie sich, aber das Weniger war ihnen unbegreiflich.
Aber das Jugerum war, wie es auch der Nahme andeutet, ein Doppelmaaß 30), und die eigentliche Ein- heit des römischen Feldmaasses ist der Actus, von 14400 Quadratschuhen, also ein Geviertes von dem jede Seite 120 Fuß mißt 31). Ein Quadrat von 50 Ju- gern Flächeninhalt hielt zehn Actus ins Gevierte 32), und ist allerdings eine Centurie, freylich nicht von hun- dert Jugern sondern von hundert Actus. Nur diese führt ihren Nahmen eigentlich: und ist gewiß ursprüng- lich allein gebräuchlich gewesen. Sie enthält siebenmal das Maaß eines plebejischen Landlooses von sieben Ju-
30) Columella V. c. 1.
31) Nur ungefähr diesem entsprechen, so daß die Römer in Gallien die Worte gleichbedeutend gebrauchten, konnte der gallische Aripennis: so wenig der Arpent von irgend einer Größe dem altgallischen genau gleich seyn kann.
32)Denis actibus L jugera incluserunt. Siculus Flac- cus p. 2.
bezeichnen dienten. Dieſe befaßten in den ſpaͤteren Zei- ten, unter dem Nahmen von Centurien, als Quadrate oder Parallelogramme, 200, 210, und mehr Jugern. Alt iſt anerkannt die Eintheilung des zum Verkauf ge- ſtellten Ackers in gleichſeitige Vierecke von 50 Jugern Flaͤcheninhalt. Dieſes Maaß gebrauchten noch die Trium- virn als Centurie, unter dieſem Nahmen, welchen die Agrimenſoren auf die alten quaͤſtoriſchen Aecker nicht anwenden wollten. Denn ſie dachten nur an das Ju- gerum als Einheit: das Mehr erklaͤrten ſie ſich, aber das Weniger war ihnen unbegreiflich.
Aber das Jugerum war, wie es auch der Nahme andeutet, ein Doppelmaaß 30), und die eigentliche Ein- heit des roͤmiſchen Feldmaaſſes iſt der Actus, von 14400 Quadratſchuhen, alſo ein Geviertes von dem jede Seite 120 Fuß mißt 31). Ein Quadrat von 50 Ju- gern Flaͤcheninhalt hielt zehn Actus ins Gevierte 32), und iſt allerdings eine Centurie, freylich nicht von hun- dert Jugern ſondern von hundert Actus. Nur dieſe fuͤhrt ihren Nahmen eigentlich: und iſt gewiß urſpruͤng- lich allein gebraͤuchlich geweſen. Sie enthaͤlt ſiebenmal das Maaß eines plebejiſchen Landlooſes von ſieben Ju-
30) Columella V. c. 1.
31) Nur ungefaͤhr dieſem entſprechen, ſo daß die Roͤmer in Gallien die Worte gleichbedeutend gebrauchten, konnte der galliſche Aripennis: ſo wenig der Arpent von irgend einer Groͤße dem altgalliſchen genau gleich ſeyn kann.
32)Denis actibus L jugera incluserunt. Siculus Flac- cus p. 2.
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bezeichnen dienten. Dieſe befaßten in den ſpaͤteren Zei-
ten, unter dem Nahmen von Centurien, als Quadrate
oder Parallelogramme, 200, 210, und mehr Jugern.
Alt iſt anerkannt die Eintheilung des zum Verkauf ge-
ſtellten Ackers in gleichſeitige Vierecke von 50 Jugern
Flaͤcheninhalt. Dieſes Maaß gebrauchten noch die Trium-
virn als Centurie, unter dieſem Nahmen, welchen die
Agrimenſoren auf die alten quaͤſtoriſchen Aecker nicht
anwenden wollten. Denn ſie dachten nur an das Ju-
gerum als Einheit: das Mehr erklaͤrten ſie ſich, aber
das Weniger war ihnen unbegreiflich.
Aber das Jugerum war, wie es auch der Nahme
andeutet, ein Doppelmaaß 30), und die eigentliche Ein-
heit des roͤmiſchen Feldmaaſſes iſt der Actus, von
14400 Quadratſchuhen, alſo ein Geviertes von dem jede
Seite 120 Fuß mißt 31). Ein Quadrat von 50 Ju-
gern Flaͤcheninhalt hielt zehn Actus ins Gevierte 32),
und iſt allerdings eine Centurie, freylich nicht von hun-
dert Jugern ſondern von hundert Actus. Nur dieſe
fuͤhrt ihren Nahmen eigentlich: und iſt gewiß urſpruͤng-
lich allein gebraͤuchlich geweſen. Sie enthaͤlt ſiebenmal
das Maaß eines plebejiſchen Landlooſes von ſieben Ju-
30) Columella V. c. 1.
31) Nur ungefaͤhr dieſem entſprechen, ſo daß die Roͤmer in
Gallien die Worte gleichbedeutend gebrauchten, konnte der
galliſche Aripennis: ſo wenig der Arpent von irgend einer
Groͤße dem altgalliſchen genau gleich ſeyn kann.
32) Denis actibus L jugera incluserunt. Siculus Flac-
cus p. 2.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/404>, abgerufen am 25.11.2024.
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