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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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Summe Privatreichthums: wäre diese auch nur un-
ter die kleinste Zahl vertheilt möglich, die ganze übrige
Nation abhängig und arm, statt selbstständig und wohl-
behalten. Darauf hat die Zerstörung des Bauernstands
begonnen, und wo sie gefördert hat werden die Staaten,
zu spät ihre Fehler wenn auch nicht ihre Ungerechtigkeit
bereuend, ihn nie wieder herstellen können, so wenig es
im sinkenden römischen Reich möglich gewesen wäre.

In alten Tagen, und ehe noch Municipien entstan-
den, war das Gemeinland wohl gewiß in seinem Umfang
und Werth ungleich bedeutender als das quiritarische Ei-
genthum, gebildet durch Assignation und Verkauf von je-
nem. Dieses Verhältniß scheint, sogar nachdem viele
Municipien und ganze Landschaften römischer Boden ge-
worden, und wieviel auch dagegen von der Domaine durch
Verkauf, allgemeine Assignation, über dreyßig latinische
und mehrere Bürgercolonieen, getrennt war, wenigstens
bis zu den Sempronischen Gesetzen, vielleicht bis zum mar-
sischen Krieg nur auf kurze Zeiten geändert zu seyn. Wie
unmöglich es immer ist die Bestandtheile des Gemeinlands
einzeln aufzuführen, so unstreitig läßt sich doch annehmen
daß es, ohne jene allmählichen Absonderun-
gen
, im eigentlichen Italien bis an die Macra und Ari-
minum, weit mehr als die Hälfte des ganzen Flächenin-
halts der Halbinsel betragen haben würde.

Nun scheint es doch undenkbar daß ein Gegenstand
von solcher Wichtigkeit, der eigentliche Reichthum ur-
sprünglich des patricischen Standes und dann der Nobili-
tät, der Unsicherheit Preis gegeben sey, die, dem An-

Zweiter Theil. A a

Summe Privatreichthums: waͤre dieſe auch nur un-
ter die kleinſte Zahl vertheilt moͤglich, die ganze uͤbrige
Nation abhaͤngig und arm, ſtatt ſelbſtſtaͤndig und wohl-
behalten. Darauf hat die Zerſtoͤrung des Bauernſtands
begonnen, und wo ſie gefoͤrdert hat werden die Staaten,
zu ſpaͤt ihre Fehler wenn auch nicht ihre Ungerechtigkeit
bereuend, ihn nie wieder herſtellen koͤnnen, ſo wenig es
im ſinkenden roͤmiſchen Reich moͤglich geweſen waͤre.

In alten Tagen, und ehe noch Municipien entſtan-
den, war das Gemeinland wohl gewiß in ſeinem Umfang
und Werth ungleich bedeutender als das quiritariſche Ei-
genthum, gebildet durch Aſſignation und Verkauf von je-
nem. Dieſes Verhaͤltniß ſcheint, ſogar nachdem viele
Municipien und ganze Landſchaften roͤmiſcher Boden ge-
worden, und wieviel auch dagegen von der Domaine durch
Verkauf, allgemeine Aſſignation, uͤber dreyßig latiniſche
und mehrere Buͤrgercolonieen, getrennt war, wenigſtens
bis zu den Semproniſchen Geſetzen, vielleicht bis zum mar-
ſiſchen Krieg nur auf kurze Zeiten geaͤndert zu ſeyn. Wie
unmoͤglich es immer iſt die Beſtandtheile des Gemeinlands
einzeln aufzufuͤhren, ſo unſtreitig laͤßt ſich doch annehmen
daß es, ohne jene allmaͤhlichen Abſonderun-
gen
, im eigentlichen Italien bis an die Macra und Ari-
minum, weit mehr als die Haͤlfte des ganzen Flaͤchenin-
halts der Halbinſel betragen haben wuͤrde.

Nun ſcheint es doch undenkbar daß ein Gegenſtand
von ſolcher Wichtigkeit, der eigentliche Reichthum ur-
ſpruͤnglich des patriciſchen Standes und dann der Nobili-
taͤt, der Unſicherheit Preis gegeben ſey, die, dem An-

Zweiter Theil. A a
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[369/0385] Summe Privatreichthums: waͤre dieſe auch nur un- ter die kleinſte Zahl vertheilt moͤglich, die ganze uͤbrige Nation abhaͤngig und arm, ſtatt ſelbſtſtaͤndig und wohl- behalten. Darauf hat die Zerſtoͤrung des Bauernſtands begonnen, und wo ſie gefoͤrdert hat werden die Staaten, zu ſpaͤt ihre Fehler wenn auch nicht ihre Ungerechtigkeit bereuend, ihn nie wieder herſtellen koͤnnen, ſo wenig es im ſinkenden roͤmiſchen Reich moͤglich geweſen waͤre. In alten Tagen, und ehe noch Municipien entſtan- den, war das Gemeinland wohl gewiß in ſeinem Umfang und Werth ungleich bedeutender als das quiritariſche Ei- genthum, gebildet durch Aſſignation und Verkauf von je- nem. Dieſes Verhaͤltniß ſcheint, ſogar nachdem viele Municipien und ganze Landſchaften roͤmiſcher Boden ge- worden, und wieviel auch dagegen von der Domaine durch Verkauf, allgemeine Aſſignation, uͤber dreyßig latiniſche und mehrere Buͤrgercolonieen, getrennt war, wenigſtens bis zu den Semproniſchen Geſetzen, vielleicht bis zum mar- ſiſchen Krieg nur auf kurze Zeiten geaͤndert zu ſeyn. Wie unmoͤglich es immer iſt die Beſtandtheile des Gemeinlands einzeln aufzufuͤhren, ſo unſtreitig laͤßt ſich doch annehmen daß es, ohne jene allmaͤhlichen Abſonderun- gen, im eigentlichen Italien bis an die Macra und Ari- minum, weit mehr als die Haͤlfte des ganzen Flaͤchenin- halts der Halbinſel betragen haben wuͤrde. Nun ſcheint es doch undenkbar daß ein Gegenſtand von ſolcher Wichtigkeit, der eigentliche Reichthum ur- ſpruͤnglich des patriciſchen Standes und dann der Nobili- taͤt, der Unſicherheit Preis gegeben ſey, die, dem An- Zweiter Theil. A a

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/385>, abgerufen am 22.11.2024.