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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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Wahlen nur durch außerordentliche Umstände, von denen
hier aber kein Wort erwähnt wird, bis an, oder im Fall
von Interregnen über das Ende des Jahrs der Magistra-
tur verschoben, sonst mehrere Monate früher gehalten wur-
den, und daß dieses auch diesmal geschehen war können
wir nicht einer solchen Erzählung zu Gefallen bezweifeln.
Aber auch zugegeben daß die Wahlen bis an den Ausgang
des Magistratjahrs verspätet wären, so sind mehr als
vierzehn Tage von dem Augenblick da die Gallier die
Nachricht empfingen, für ein erbittertes Heer eine viel zu
lange Zeit um eine Entfernung von drey starken Tage-
märschen zurückzulegen 36). Diodor sagt nichts von der
Ernennung der Gesandten zum Militartribunat: er weiß
auch nur von einem dessen Auslieferung, um Blutrache
an ihm zu üben, gefordert ward, und dieser ist der
Sohn eines der Militartribunen, welcher ihn von dem
Volk losbittet, nachdem der Senat seinen Schutz auf-
gegeben hat.

Weit wichtiger aber ist der Unterschied seiner Erzäh-
lung darin, daß nach den Annalen denen er folgte alle
Waffenfähige aufgeboten und ins Feld geführt waren, ein
Umstand den Roms völlige Wehrlosigkeit nach der
Schlacht, auch ohne ein historisches Zeugniß, anzuneh-
men nöthigen würde. Nach Polybius 37) standen sogar
die Römer in der unglücklichen Schlacht nicht allein, son-
dern ihre Verbündeten theilten die Niederlage. Wie hät-
ten sich auch Latiner und Herniker einem Feldzug entzie-
hen können, an dem viel eher Volsker und Aequer, als

36) Polybius II. c. 25.
37) Derselbe II. c. 18.

Wahlen nur durch außerordentliche Umſtaͤnde, von denen
hier aber kein Wort erwaͤhnt wird, bis an, oder im Fall
von Interregnen uͤber das Ende des Jahrs der Magiſtra-
tur verſchoben, ſonſt mehrere Monate fruͤher gehalten wur-
den, und daß dieſes auch diesmal geſchehen war koͤnnen
wir nicht einer ſolchen Erzaͤhlung zu Gefallen bezweifeln.
Aber auch zugegeben daß die Wahlen bis an den Ausgang
des Magiſtratjahrs verſpaͤtet waͤren, ſo ſind mehr als
vierzehn Tage von dem Augenblick da die Gallier die
Nachricht empfingen, fuͤr ein erbittertes Heer eine viel zu
lange Zeit um eine Entfernung von drey ſtarken Tage-
maͤrſchen zuruͤckzulegen 36). Diodor ſagt nichts von der
Ernennung der Geſandten zum Militartribunat: er weiß
auch nur von einem deſſen Auslieferung, um Blutrache
an ihm zu uͤben, gefordert ward, und dieſer iſt der
Sohn eines der Militartribunen, welcher ihn von dem
Volk losbittet, nachdem der Senat ſeinen Schutz auf-
gegeben hat.

Weit wichtiger aber iſt der Unterſchied ſeiner Erzaͤh-
lung darin, daß nach den Annalen denen er folgte alle
Waffenfaͤhige aufgeboten und ins Feld gefuͤhrt waren, ein
Umſtand den Roms voͤllige Wehrloſigkeit nach der
Schlacht, auch ohne ein hiſtoriſches Zeugniß, anzuneh-
men noͤthigen wuͤrde. Nach Polybius 37) ſtanden ſogar
die Roͤmer in der ungluͤcklichen Schlacht nicht allein, ſon-
dern ihre Verbuͤndeten theilten die Niederlage. Wie haͤt-
ten ſich auch Latiner und Herniker einem Feldzug entzie-
hen koͤnnen, an dem viel eher Volsker und Aequer, als

36) Polybius II. c. 25.
37) Derſelbe II. c. 18.
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[267/0283] Wahlen nur durch außerordentliche Umſtaͤnde, von denen hier aber kein Wort erwaͤhnt wird, bis an, oder im Fall von Interregnen uͤber das Ende des Jahrs der Magiſtra- tur verſchoben, ſonſt mehrere Monate fruͤher gehalten wur- den, und daß dieſes auch diesmal geſchehen war koͤnnen wir nicht einer ſolchen Erzaͤhlung zu Gefallen bezweifeln. Aber auch zugegeben daß die Wahlen bis an den Ausgang des Magiſtratjahrs verſpaͤtet waͤren, ſo ſind mehr als vierzehn Tage von dem Augenblick da die Gallier die Nachricht empfingen, fuͤr ein erbittertes Heer eine viel zu lange Zeit um eine Entfernung von drey ſtarken Tage- maͤrſchen zuruͤckzulegen 36). Diodor ſagt nichts von der Ernennung der Geſandten zum Militartribunat: er weiß auch nur von einem deſſen Auslieferung, um Blutrache an ihm zu uͤben, gefordert ward, und dieſer iſt der Sohn eines der Militartribunen, welcher ihn von dem Volk losbittet, nachdem der Senat ſeinen Schutz auf- gegeben hat. Weit wichtiger aber iſt der Unterſchied ſeiner Erzaͤh- lung darin, daß nach den Annalen denen er folgte alle Waffenfaͤhige aufgeboten und ins Feld gefuͤhrt waren, ein Umſtand den Roms voͤllige Wehrloſigkeit nach der Schlacht, auch ohne ein hiſtoriſches Zeugniß, anzuneh- men noͤthigen wuͤrde. Nach Polybius 37) ſtanden ſogar die Roͤmer in der ungluͤcklichen Schlacht nicht allein, ſon- dern ihre Verbuͤndeten theilten die Niederlage. Wie haͤt- ten ſich auch Latiner und Herniker einem Feldzug entzie- hen koͤnnen, an dem viel eher Volsker und Aequer, als 36) Polybius II. c. 25. 37) Derſelbe II. c. 18.

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/283>, abgerufen am 28.11.2024.