Die volskischen und äquischen Kriege dieses Zeit- raums sind unbedeutend, als die sinkender und ermatte- ter Völker gegen ein sich innerlich stärkendes, dessen Kräf- ten wichtigere Zwecke eine andre Richtung geben. Diesen Kriegen genügten die Latiner und Herniker, während die Römer gegen Veji stritten, und diese sandten nur als- dann Truppen wenn ihre eigenen Besitzungen angegrif- fen wurden. Anxur war durch die Nachlässigkeit der Garnison verlohren, von der die meisten Soldaten sich auf Urlaub zerstreut hatten um Handel zu treiben, wäh- rend volskische Kaufleute ohne Unterschied zugelassen wur- den (353): welches mitten in einem feindlichen Lande sonderbar erscheint, aber, wie schon gezeigt worden, im Verkehr der Friedensmonate leicht möglich war. Nach zwey Jahren ward dieser wichtige Ort wiedererobert. Ohne Folgen, wie wahrscheinlich ohne innere Erheblich- keit, waren die abwechselnden Siege der Römer und Aequer in den letzten Jahren dieses Zeitraums: aber ein empfindlicher Verlust traf jene durch die Zerstörung einer Colonie Vitellia (362).
Der strafwürdige Egoismus der Tribunen M'. Ser- gius und L. Virginius bewog den Senat eine Macht auszuüben, deren Besitz nachher, als der Geist der Ver- fassung sich änderte, an das Volk überging: die Magi- stratur zu nöthigen ihre Würde vor der Zeit niederzu- legen. Dadurch daß dieses geschah, oder entdeckte ir- rige Auspicien bey der Wahl eine vorzeitige Abdankung geboten, oder im Gegentheil das Jahr ohne Comitien verfloß, und mehrere Interregnen sich folgten, geschah
Q 2
Die volskiſchen und aͤquiſchen Kriege dieſes Zeit- raums ſind unbedeutend, als die ſinkender und ermatte- ter Voͤlker gegen ein ſich innerlich ſtaͤrkendes, deſſen Kraͤf- ten wichtigere Zwecke eine andre Richtung geben. Dieſen Kriegen genuͤgten die Latiner und Herniker, waͤhrend die Roͤmer gegen Veji ſtritten, und dieſe ſandten nur als- dann Truppen wenn ihre eigenen Beſitzungen angegrif- fen wurden. Anxur war durch die Nachlaͤſſigkeit der Garniſon verlohren, von der die meiſten Soldaten ſich auf Urlaub zerſtreut hatten um Handel zu treiben, waͤh- rend volskiſche Kaufleute ohne Unterſchied zugelaſſen wur- den (353): welches mitten in einem feindlichen Lande ſonderbar erſcheint, aber, wie ſchon gezeigt worden, im Verkehr der Friedensmonate leicht moͤglich war. Nach zwey Jahren ward dieſer wichtige Ort wiedererobert. Ohne Folgen, wie wahrſcheinlich ohne innere Erheblich- keit, waren die abwechſelnden Siege der Roͤmer und Aequer in den letzten Jahren dieſes Zeitraums: aber ein empfindlicher Verluſt traf jene durch die Zerſtoͤrung einer Colonie Vitellia (362).
Der ſtrafwuͤrdige Egoismus der Tribunen M’. Ser- gius und L. Virginius bewog den Senat eine Macht auszuuͤben, deren Beſitz nachher, als der Geiſt der Ver- faſſung ſich aͤnderte, an das Volk uͤberging: die Magi- ſtratur zu noͤthigen ihre Wuͤrde vor der Zeit niederzu- legen. Dadurch daß dieſes geſchah, oder entdeckte ir- rige Auſpicien bey der Wahl eine vorzeitige Abdankung geboten, oder im Gegentheil das Jahr ohne Comitien verfloß, und mehrere Interregnen ſich folgten, geſchah
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Die volskiſchen und aͤquiſchen Kriege dieſes Zeit-
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ten wichtigere Zwecke eine andre Richtung geben. Dieſen
Kriegen genuͤgten die Latiner und Herniker, waͤhrend die
Roͤmer gegen Veji ſtritten, und dieſe ſandten nur als-
dann Truppen wenn ihre eigenen Beſitzungen angegrif-
fen wurden. Anxur war durch die Nachlaͤſſigkeit der
Garniſon verlohren, von der die meiſten Soldaten ſich
auf Urlaub zerſtreut hatten um Handel zu treiben, waͤh-
rend volskiſche Kaufleute ohne Unterſchied zugelaſſen wur-
den (353): welches mitten in einem feindlichen Lande
ſonderbar erſcheint, aber, wie ſchon gezeigt worden, im
Verkehr der Friedensmonate leicht moͤglich war. Nach
zwey Jahren ward dieſer wichtige Ort wiedererobert.
Ohne Folgen, wie wahrſcheinlich ohne innere Erheblich-
keit, waren die abwechſelnden Siege der Roͤmer und
Aequer in den letzten Jahren dieſes Zeitraums: aber ein
empfindlicher Verluſt traf jene durch die Zerſtoͤrung einer
Colonie Vitellia (362).
Der ſtrafwuͤrdige Egoismus der Tribunen M’. Ser-
gius und L. Virginius bewog den Senat eine Macht
auszuuͤben, deren Beſitz nachher, als der Geiſt der Ver-
faſſung ſich aͤnderte, an das Volk uͤberging: die Magi-
ſtratur zu noͤthigen ihre Wuͤrde vor der Zeit niederzu-
legen. Dadurch daß dieſes geſchah, oder entdeckte ir-
rige Auſpicien bey der Wahl eine vorzeitige Abdankung
geboten, oder im Gegentheil das Jahr ohne Comitien
verfloß, und mehrere Interregnen ſich folgten, geſchah
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/259>, abgerufen am 24.11.2024.
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