ser befaßt hätte 69), und zu Nom mehrere Gegenstände darin begriffen gewesen wären, dennoch nicht bestritten werden kann daß der römische Census damals jenen bey weitem nicht erreichte. Es war aber die Löhnung, wenn auch der hauptsächlichste, dennoch nicht der einzige Ge- genstand der Kriegskosten; wenn auch der Brodgroschen und der Werth ersetzter Waffen gekürzt wurden, und je- der sich selbst ursprünglich rüsten und bewaffnen mußte.
Man darf sich also bey einer so augenscheinlichen Un- erschwinglichkeit keineswegs durch Livius ausdrückliche Erzahlung verleiten lassen an eine fortgesetzte Einschlie- ßung der Stadt während zehn Sommern und Wintern durch ein zahlreiches Heer, durch die gesammte Jugend der Nation 70), oder daran zu glauben daß der Sold immer für ein ganzes Jahr, nicht nach der Zeit des wirklich geleisteten Dienstes, ausbezahlt sey 71). Auch hätte Veji, wenn es dauernd durch römische Linien ein- geschlossen gewesen wäre und andere Linien das Lager gegen Etrurien gedeckt hätten, weit früher durch Hun- ger fallen müssen, und der stete Verkehr mit Etrurien, welchen die Geschichte der Belagerung voraussetzt und
69) So scheint es nach Demosthenes: Polybius freylich redet bestimmt für das Gegentheil. Der Census lag der attischen Hypothekenordnung zum Grunde.
70) Livius V. c. 2. 7. 22. Im Jahr 354 sollen nicht nur alle Jüngere (vom siebzehnten bis zum fünf und vierzigsten Jahr) conscribirt seyn, sondern auch ein Theil der Aelteren.
71) Livius V. c. 4. Annua aera habes, annuam operam ede. An tu aequum censes, militia semestri solidum te stipendium accipere?
ſer befaßt haͤtte 69), und zu Nom mehrere Gegenſtaͤnde darin begriffen geweſen waͤren, dennoch nicht beſtritten werden kann daß der roͤmiſche Cenſus damals jenen bey weitem nicht erreichte. Es war aber die Loͤhnung, wenn auch der hauptſaͤchlichſte, dennoch nicht der einzige Ge- genſtand der Kriegskoſten; wenn auch der Brodgroſchen und der Werth erſetzter Waffen gekuͤrzt wurden, und je- der ſich ſelbſt urſpruͤnglich ruͤſten und bewaffnen mußte.
Man darf ſich alſo bey einer ſo augenſcheinlichen Un- erſchwinglichkeit keineswegs durch Livius ausdruͤckliche Erzahlung verleiten laſſen an eine fortgeſetzte Einſchlie- ßung der Stadt waͤhrend zehn Sommern und Wintern durch ein zahlreiches Heer, durch die geſammte Jugend der Nation 70), oder daran zu glauben daß der Sold immer fuͤr ein ganzes Jahr, nicht nach der Zeit des wirklich geleiſteten Dienſtes, ausbezahlt ſey 71). Auch haͤtte Veji, wenn es dauernd durch roͤmiſche Linien ein- geſchloſſen geweſen waͤre und andere Linien das Lager gegen Etrurien gedeckt haͤtten, weit fruͤher durch Hun- ger fallen muͤſſen, und der ſtete Verkehr mit Etrurien, welchen die Geſchichte der Belagerung vorausſetzt und
69) So ſcheint es nach Demoſthenes: Polybius freylich redet beſtimmt fuͤr das Gegentheil. Der Cenſus lag der attiſchen Hypothekenordnung zum Grunde.
70) Livius V. c. 2. 7. 22. Im Jahr 354 ſollen nicht nur alle Juͤngere (vom ſiebzehnten bis zum fuͤnf und vierzigſten Jahr) conſcribirt ſeyn, ſondern auch ein Theil der Aelteren.
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weitem nicht erreichte. Es war aber die Loͤhnung, wenn
auch der hauptſaͤchlichſte, dennoch nicht der einzige Ge-
genſtand der Kriegskoſten; wenn auch der Brodgroſchen
und der Werth erſetzter Waffen gekuͤrzt wurden, und je-
der ſich ſelbſt urſpruͤnglich ruͤſten und bewaffnen mußte.
Man darf ſich alſo bey einer ſo augenſcheinlichen Un-
erſchwinglichkeit keineswegs durch Livius ausdruͤckliche
Erzahlung verleiten laſſen an eine fortgeſetzte Einſchlie-
ßung der Stadt waͤhrend zehn Sommern und Wintern
durch ein zahlreiches Heer, durch die geſammte Jugend
der Nation 70), oder daran zu glauben daß der Sold
immer fuͤr ein ganzes Jahr, nicht nach der Zeit des
wirklich geleiſteten Dienſtes, ausbezahlt ſey 71). Auch
haͤtte Veji, wenn es dauernd durch roͤmiſche Linien ein-
geſchloſſen geweſen waͤre und andere Linien das Lager
gegen Etrurien gedeckt haͤtten, weit fruͤher durch Hun-
ger fallen muͤſſen, und der ſtete Verkehr mit Etrurien,
welchen die Geſchichte der Belagerung vorausſetzt und
69) So ſcheint es nach Demoſthenes: Polybius freylich redet
beſtimmt fuͤr das Gegentheil. Der Cenſus lag der attiſchen
Hypothekenordnung zum Grunde.
70) Livius V. c. 2. 7. 22. Im Jahr 354 ſollen nicht nur alle
Juͤngere (vom ſiebzehnten bis zum fuͤnf und vierzigſten Jahr)
conſcribirt ſeyn, ſondern auch ein Theil der Aelteren.
71) Livius V. c. 4. Annua æra habes, annuam operam
ede. An tu æquum censes, militia semestri solidum te
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/239>, abgerufen am 27.11.2024.
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