Vermögen lediger Frauen sondern Sold vom Staat be- zogen 65). Auch ist es klar, daß der Betrag der Löh- nung, selbst eines nicht zahlreichen Heers, ausschließend durch Schoß aufgebracht, eine schreckliche Last für die Plebejer war, welche sie nie geduldet haben würden, wenn nicht hier das Interesse der Armen, die weit mehr empfingen als zahlten, für die Fortdauer des Solds auch auf diese Weise, wenn die Patricier keine andre zulassen wollten, geredet hätte. Allenthalben ist im Fortgang der Zeit an der Löhnung des Soldaten im Verhältniß der Vermehrung der Heere und im umgekehrten der steigenden Theurung und des Geldgehalts gekürzt worden; so muß- ten die römischen Soldaten später die Asse zu zehn auf den Denar annehmen, als er für alle übrige Rechnungen auf sechszehn gesetzt war. Man kann es daher für entschieden halten daß ursprünglich, wie am Anfang des siebenten Jahrhunderts, die tägliche Löhnung des römischen Sol- daten in drey Assen bestand, der Centurio empfing das doppelte, der Ritter das dreyfache 66). Von einer hö- heren Besoldung der obern Offiziere ist nirgends die Rede; sie scheinen nur den Sold eines Ritters bezogen zu haben, wie der Dey von Algier Löhnung als Janitschar em- pfängt, und verfassungsmäßig für das übrige nur von der Republik freygehalten wird, und auf die Vortheile
65) Plutarch Camill. p. 129. E. Hierauf ist wohl die von Li- vius in eine sehr dichterische Erzählung verwebte Nachricht aus demselben Jahr zu beziehen: Tum primum equis merere equites coeperunt. Livius V. c. 7. Zonaras VII. c. 20.
66) Polybius VI. c. 39.
Vermoͤgen lediger Frauen ſondern Sold vom Staat be- zogen 65). Auch iſt es klar, daß der Betrag der Loͤh- nung, ſelbſt eines nicht zahlreichen Heers, ausſchließend durch Schoß aufgebracht, eine ſchreckliche Laſt fuͤr die Plebejer war, welche ſie nie geduldet haben wuͤrden, wenn nicht hier das Intereſſe der Armen, die weit mehr empfingen als zahlten, fuͤr die Fortdauer des Solds auch auf dieſe Weiſe, wenn die Patricier keine andre zulaſſen wollten, geredet haͤtte. Allenthalben iſt im Fortgang der Zeit an der Loͤhnung des Soldaten im Verhaͤltniß der Vermehrung der Heere und im umgekehrten der ſteigenden Theurung und des Geldgehalts gekuͤrzt worden; ſo muß- ten die roͤmiſchen Soldaten ſpaͤter die Aſſe zu zehn auf den Denar annehmen, als er fuͤr alle uͤbrige Rechnungen auf ſechszehn geſetzt war. Man kann es daher fuͤr entſchieden halten daß urſpruͤnglich, wie am Anfang des ſiebenten Jahrhunderts, die taͤgliche Loͤhnung des roͤmiſchen Sol- daten in drey Aſſen beſtand, der Centurio empfing das doppelte, der Ritter das dreyfache 66). Von einer hoͤ- heren Beſoldung der obern Offiziere iſt nirgends die Rede; ſie ſcheinen nur den Sold eines Ritters bezogen zu haben, wie der Dey von Algier Loͤhnung als Janitſchar em- pfaͤngt, und verfaſſungsmaͤßig fuͤr das uͤbrige nur von der Republik freygehalten wird, und auf die Vortheile
65) Plutarch Camill. p. 129. E. Hierauf iſt wohl die von Li- vius in eine ſehr dichteriſche Erzaͤhlung verwebte Nachricht aus demſelben Jahr zu beziehen: Tum primum equis merere equites cœperunt. Livius V. c. 7. Zonaras VII. c. 20.
66) Polybius VI. c. 39.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0237"n="221"/>
Vermoͤgen lediger Frauen ſondern Sold vom Staat be-<lb/>
zogen <noteplace="foot"n="65)">Plutarch <hirendition="#aq">Camill. p. 129. E.</hi> Hierauf iſt wohl die von Li-<lb/>
vius in eine ſehr dichteriſche Erzaͤhlung verwebte Nachricht<lb/>
aus demſelben Jahr zu beziehen: <hirendition="#aq">Tum primum equis merere<lb/>
equites cœperunt.</hi> Livius <hirendition="#aq">V. c.</hi> 7. Zonaras <hirendition="#aq">VII. c.</hi> 20.</note>. Auch iſt es klar, daß der Betrag der Loͤh-<lb/>
nung, ſelbſt eines nicht zahlreichen Heers, ausſchließend<lb/>
durch Schoß aufgebracht, eine ſchreckliche Laſt fuͤr die<lb/>
Plebejer war, welche ſie nie geduldet haben wuͤrden,<lb/>
wenn nicht hier das Intereſſe der Armen, die weit mehr<lb/>
empfingen als zahlten, fuͤr die Fortdauer des Solds auch<lb/>
auf dieſe Weiſe, wenn die Patricier keine andre zulaſſen<lb/>
wollten, geredet haͤtte. Allenthalben iſt im Fortgang der<lb/>
Zeit an der Loͤhnung des Soldaten im Verhaͤltniß der<lb/>
Vermehrung der Heere und im umgekehrten der ſteigenden<lb/>
Theurung und des Geldgehalts gekuͤrzt worden; ſo muß-<lb/>
ten die roͤmiſchen Soldaten ſpaͤter die Aſſe zu zehn auf den<lb/>
Denar annehmen, als er fuͤr alle uͤbrige Rechnungen auf<lb/>ſechszehn geſetzt war. Man kann es daher fuͤr entſchieden<lb/>
halten daß urſpruͤnglich, wie am Anfang des ſiebenten<lb/>
Jahrhunderts, die taͤgliche Loͤhnung des roͤmiſchen Sol-<lb/>
daten in drey Aſſen beſtand, der Centurio empfing das<lb/>
doppelte, der Ritter das dreyfache <noteplace="foot"n="66)">Polybius <hirendition="#aq">VI. c.</hi> 39.</note>. Von einer hoͤ-<lb/>
heren Beſoldung der obern Offiziere iſt nirgends die Rede;<lb/>ſie ſcheinen nur den Sold eines Ritters bezogen zu haben,<lb/>
wie der Dey von Algier Loͤhnung als Janitſchar em-<lb/>
pfaͤngt, und verfaſſungsmaͤßig fuͤr das uͤbrige nur von<lb/>
der Republik freygehalten wird, und auf die Vortheile<lb/></p></div></body></text></TEI>
[221/0237]
Vermoͤgen lediger Frauen ſondern Sold vom Staat be-
zogen 65). Auch iſt es klar, daß der Betrag der Loͤh-
nung, ſelbſt eines nicht zahlreichen Heers, ausſchließend
durch Schoß aufgebracht, eine ſchreckliche Laſt fuͤr die
Plebejer war, welche ſie nie geduldet haben wuͤrden,
wenn nicht hier das Intereſſe der Armen, die weit mehr
empfingen als zahlten, fuͤr die Fortdauer des Solds auch
auf dieſe Weiſe, wenn die Patricier keine andre zulaſſen
wollten, geredet haͤtte. Allenthalben iſt im Fortgang der
Zeit an der Loͤhnung des Soldaten im Verhaͤltniß der
Vermehrung der Heere und im umgekehrten der ſteigenden
Theurung und des Geldgehalts gekuͤrzt worden; ſo muß-
ten die roͤmiſchen Soldaten ſpaͤter die Aſſe zu zehn auf den
Denar annehmen, als er fuͤr alle uͤbrige Rechnungen auf
ſechszehn geſetzt war. Man kann es daher fuͤr entſchieden
halten daß urſpruͤnglich, wie am Anfang des ſiebenten
Jahrhunderts, die taͤgliche Loͤhnung des roͤmiſchen Sol-
daten in drey Aſſen beſtand, der Centurio empfing das
doppelte, der Ritter das dreyfache 66). Von einer hoͤ-
heren Beſoldung der obern Offiziere iſt nirgends die Rede;
ſie ſcheinen nur den Sold eines Ritters bezogen zu haben,
wie der Dey von Algier Loͤhnung als Janitſchar em-
pfaͤngt, und verfaſſungsmaͤßig fuͤr das uͤbrige nur von
der Republik freygehalten wird, und auf die Vortheile
65) Plutarch Camill. p. 129. E. Hierauf iſt wohl die von Li-
vius in eine ſehr dichteriſche Erzaͤhlung verwebte Nachricht
aus demſelben Jahr zu beziehen: Tum primum equis merere
equites cœperunt. Livius V. c. 7. Zonaras VII. c. 20.
66) Polybius VI. c. 39.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/237>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.