einen Feldzug gedient hatte: Ausdauer, Herstellung des Glücks durch Muth und Gewandtheit, waren den Feld- herren und der Armee völlig fremd. In den späteren Feldzügen dieses Zeitraums zeigen sich Spuren langwie- rigerer Unternehmungen die durch Erfolg belohnt wur- den; aber der Mißmuth der Soldaten welche, auf ihre Armuth eingeschränkt, im Felde hungerten, und daher alle Beute für sich nicht mit Unrecht forderten, brach in den Mord des Militartribunen M. Postumius aus. Es war also nothwendig eine Armee zu besolden um sie zu bil- den, wie Athen schon längst dem Bürger aller Klassen im Felde Sold zahlte: und zwar einen hohen Sold: denn am Anfang des peloponnesischen Kriegs empfing der atti- sche Liniensoldat eine Drachme täglich für sich, und eben so viel für einen Diener 61).
Die unläugbaren Eroberungen der Könige sind nur dadurch möglich, daß schon unter ihrer Herrschaft der Krieger Sold empfangen haben muß. Es ist schon be- merkt worden daß ihre außerordentlichen Werke und Bauten ebenfalls große Einkünfte voraussetzen, und daß diese nur aus dem Antheil des Souverains an dem Er- trag den die Staatsdomaine dem Anbauer gewährte ent- stehen konnten: theils von eroberten und unterwürfigen Städten, theils von verödeten Feldmarken deren Besitz den Patriciern eingeräumt ward. Als nach der Verban- nung der Könige Roms Macht sank, gingen die Steuern
61) Thukydides III. c. 17. Die übrigen Griechen gaben dem Lanzknecht drey Obolen, dem Reuter eine Drachme. Der- selbe V. c. 47.
einen Feldzug gedient hatte: Ausdauer, Herſtellung des Gluͤcks durch Muth und Gewandtheit, waren den Feld- herren und der Armee voͤllig fremd. In den ſpaͤteren Feldzuͤgen dieſes Zeitraums zeigen ſich Spuren langwie- rigerer Unternehmungen die durch Erfolg belohnt wur- den; aber der Mißmuth der Soldaten welche, auf ihre Armuth eingeſchraͤnkt, im Felde hungerten, und daher alle Beute fuͤr ſich nicht mit Unrecht forderten, brach in den Mord des Militartribunen M. Poſtumius aus. Es war alſo nothwendig eine Armee zu beſolden um ſie zu bil- den, wie Athen ſchon laͤngſt dem Buͤrger aller Klaſſen im Felde Sold zahlte: und zwar einen hohen Sold: denn am Anfang des peloponneſiſchen Kriegs empfing der atti- ſche Linienſoldat eine Drachme taͤglich fuͤr ſich, und eben ſo viel fuͤr einen Diener 61).
Die unlaͤugbaren Eroberungen der Koͤnige ſind nur dadurch moͤglich, daß ſchon unter ihrer Herrſchaft der Krieger Sold empfangen haben muß. Es iſt ſchon be- merkt worden daß ihre außerordentlichen Werke und Bauten ebenfalls große Einkuͤnfte vorausſetzen, und daß dieſe nur aus dem Antheil des Souverains an dem Er- trag den die Staatsdomaine dem Anbauer gewaͤhrte ent- ſtehen konnten: theils von eroberten und unterwuͤrfigen Staͤdten, theils von veroͤdeten Feldmarken deren Beſitz den Patriciern eingeraͤumt ward. Als nach der Verban- nung der Koͤnige Roms Macht ſank, gingen die Steuern
61) Thukydides III. c. 17. Die uͤbrigen Griechen gaben dem Lanzknecht drey Obolen, dem Reuter eine Drachme. Der- ſelbe V. c. 47.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0234"n="218"/>
einen Feldzug gedient hatte: Ausdauer, Herſtellung des<lb/>
Gluͤcks durch Muth und Gewandtheit, waren den Feld-<lb/>
herren und der Armee voͤllig fremd. In den ſpaͤteren<lb/>
Feldzuͤgen dieſes Zeitraums zeigen ſich Spuren langwie-<lb/>
rigerer Unternehmungen die durch Erfolg belohnt wur-<lb/>
den; aber der Mißmuth der Soldaten welche, auf ihre<lb/>
Armuth eingeſchraͤnkt, im Felde hungerten, und daher<lb/>
alle Beute fuͤr ſich nicht mit Unrecht forderten, brach in<lb/>
den Mord des Militartribunen M. Poſtumius aus. Es<lb/>
war alſo nothwendig eine Armee zu beſolden um ſie zu bil-<lb/>
den, wie Athen ſchon laͤngſt dem Buͤrger aller Klaſſen im<lb/>
Felde Sold zahlte: und zwar einen hohen Sold: denn<lb/>
am Anfang des peloponneſiſchen Kriegs empfing der atti-<lb/>ſche Linienſoldat eine Drachme taͤglich fuͤr ſich, und eben<lb/>ſo viel fuͤr einen Diener <noteplace="foot"n="61)">Thukydides <hirendition="#aq">III. c.</hi> 17. Die uͤbrigen Griechen gaben dem<lb/>
Lanzknecht drey Obolen, dem Reuter eine Drachme. Der-<lb/>ſelbe <hirendition="#aq">V. c.</hi> 47.</note>.</p><lb/><p>Die unlaͤugbaren Eroberungen der Koͤnige ſind nur<lb/>
dadurch moͤglich, daß ſchon unter ihrer Herrſchaft der<lb/>
Krieger Sold empfangen haben muß. Es iſt ſchon be-<lb/>
merkt worden daß ihre außerordentlichen Werke und<lb/>
Bauten ebenfalls große Einkuͤnfte vorausſetzen, und daß<lb/>
dieſe nur aus dem Antheil des Souverains an dem Er-<lb/>
trag den die Staatsdomaine dem Anbauer gewaͤhrte ent-<lb/>ſtehen konnten: theils von eroberten und unterwuͤrfigen<lb/>
Staͤdten, theils von veroͤdeten Feldmarken deren Beſitz<lb/>
den Patriciern eingeraͤumt ward. Als nach der Verban-<lb/>
nung der Koͤnige Roms Macht ſank, gingen die Steuern<lb/></p></div></body></text></TEI>
[218/0234]
einen Feldzug gedient hatte: Ausdauer, Herſtellung des
Gluͤcks durch Muth und Gewandtheit, waren den Feld-
herren und der Armee voͤllig fremd. In den ſpaͤteren
Feldzuͤgen dieſes Zeitraums zeigen ſich Spuren langwie-
rigerer Unternehmungen die durch Erfolg belohnt wur-
den; aber der Mißmuth der Soldaten welche, auf ihre
Armuth eingeſchraͤnkt, im Felde hungerten, und daher
alle Beute fuͤr ſich nicht mit Unrecht forderten, brach in
den Mord des Militartribunen M. Poſtumius aus. Es
war alſo nothwendig eine Armee zu beſolden um ſie zu bil-
den, wie Athen ſchon laͤngſt dem Buͤrger aller Klaſſen im
Felde Sold zahlte: und zwar einen hohen Sold: denn
am Anfang des peloponneſiſchen Kriegs empfing der atti-
ſche Linienſoldat eine Drachme taͤglich fuͤr ſich, und eben
ſo viel fuͤr einen Diener 61).
Die unlaͤugbaren Eroberungen der Koͤnige ſind nur
dadurch moͤglich, daß ſchon unter ihrer Herrſchaft der
Krieger Sold empfangen haben muß. Es iſt ſchon be-
merkt worden daß ihre außerordentlichen Werke und
Bauten ebenfalls große Einkuͤnfte vorausſetzen, und daß
dieſe nur aus dem Antheil des Souverains an dem Er-
trag den die Staatsdomaine dem Anbauer gewaͤhrte ent-
ſtehen konnten: theils von eroberten und unterwuͤrfigen
Staͤdten, theils von veroͤdeten Feldmarken deren Beſitz
den Patriciern eingeraͤumt ward. Als nach der Verban-
nung der Koͤnige Roms Macht ſank, gingen die Steuern
61) Thukydides III. c. 17. Die uͤbrigen Griechen gaben dem
Lanzknecht drey Obolen, dem Reuter eine Drachme. Der-
ſelbe V. c. 47.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/234>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.