machte Eroberungen gegen etruskische Städte unmöglich, die durch starke Befestigungen gesichert waren, und den Frieden suchten, nicht aus Mißtrauen in ihre Mauern sondern um ihr Gebiet nicht verheert zu sehen. Während der ganzen Zeit die nach der Verbannung der Könige ver- flossen war, hatte noch kein römischer Feldzug länger als zwey oder drey Wochen gewährt: der unglückliche vejenti- sche Krieg worin der Feind die Stadt eingeschlossen hielt, widerspricht dem nicht, und die Aushungerung der Ae- quer auf der Burg von Tusculum war durch die Noth ge- boten. Oft scheinen acht Tage die Kriegsthaten eines Jahrs begriffen zu haben. Die übrige Zeit hindurch war sogar der Verkehr nicht gestört: Kaufleute zogen hin und her zwischen feindlichen Völkern, wie mit einem Ge- leit 58): so soll auch an der georgischen Gränze außer den Kriegsmonaten Handel geführt werden, und offener Ver- kehr bestehen. Solche Kriegsmonate sind unverkennbar bey den Römern und ihren östlichen Nachbarvölkern, wie im Orient, wo alle alte Sitte erhalten ist: wie in Habbesch die Vasallen mit ihrem Gefolge zu gesetzter Zeit bey dem Unterkönig zum Feldzug zusammenkommen. Wie Römer und Latiner, so Volsker und Aequer. Erschien der Feind früher, dann ward eilig ein Heer gegen ihn versammelt: war dieses unglücklich dann zog ein allgemeines Aufgebot
58) So ging Anxur verlohren: die volskischen Kaufleute wur- den zugelassen: die Römer hausirten im Volskerlande, Liv. V. c. 8. In der pomptinischen Ebene ward während der Kriege Korn gekauft: Anm. 246.; und während der etruskischen besuchten die römischen Kaufleute die Versammlungen bey dem Tempel der Voltumna.
machte Eroberungen gegen etruskiſche Staͤdte unmoͤglich, die durch ſtarke Befeſtigungen geſichert waren, und den Frieden ſuchten, nicht aus Mißtrauen in ihre Mauern ſondern um ihr Gebiet nicht verheert zu ſehen. Waͤhrend der ganzen Zeit die nach der Verbannung der Koͤnige ver- floſſen war, hatte noch kein roͤmiſcher Feldzug laͤnger als zwey oder drey Wochen gewaͤhrt: der ungluͤckliche vejenti- ſche Krieg worin der Feind die Stadt eingeſchloſſen hielt, widerſpricht dem nicht, und die Aushungerung der Ae- quer auf der Burg von Tusculum war durch die Noth ge- boten. Oft ſcheinen acht Tage die Kriegsthaten eines Jahrs begriffen zu haben. Die uͤbrige Zeit hindurch war ſogar der Verkehr nicht geſtoͤrt: Kaufleute zogen hin und her zwiſchen feindlichen Voͤlkern, wie mit einem Ge- leit 58): ſo ſoll auch an der georgiſchen Graͤnze außer den Kriegsmonaten Handel gefuͤhrt werden, und offener Ver- kehr beſtehen. Solche Kriegsmonate ſind unverkennbar bey den Roͤmern und ihren oͤſtlichen Nachbarvoͤlkern, wie im Orient, wo alle alte Sitte erhalten iſt: wie in Habbeſch die Vaſallen mit ihrem Gefolge zu geſetzter Zeit bey dem Unterkoͤnig zum Feldzug zuſammenkommen. Wie Roͤmer und Latiner, ſo Volsker und Aequer. Erſchien der Feind fruͤher, dann ward eilig ein Heer gegen ihn verſammelt: war dieſes ungluͤcklich dann zog ein allgemeines Aufgebot
58) So ging Anxur verlohren: die volskiſchen Kaufleute wur- den zugelaſſen: die Roͤmer hauſirten im Volskerlande, Liv. V. c. 8. In der pomptiniſchen Ebene ward waͤhrend der Kriege Korn gekauft: Anm. 246.; und waͤhrend der etruskiſchen beſuchten die roͤmiſchen Kaufleute die Verſammlungen bey dem Tempel der Voltumna.
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machte Eroberungen gegen etruskiſche Staͤdte unmoͤglich,
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ſondern um ihr Gebiet nicht verheert zu ſehen. Waͤhrend
der ganzen Zeit die nach der Verbannung der Koͤnige ver-
floſſen war, hatte noch kein roͤmiſcher Feldzug laͤnger als
zwey oder drey Wochen gewaͤhrt: der ungluͤckliche vejenti-
ſche Krieg worin der Feind die Stadt eingeſchloſſen hielt,
widerſpricht dem nicht, und die Aushungerung der Ae-
quer auf der Burg von Tusculum war durch die Noth ge-
boten. Oft ſcheinen acht Tage die Kriegsthaten eines
Jahrs begriffen zu haben. Die uͤbrige Zeit hindurch war
ſogar der Verkehr nicht geſtoͤrt: Kaufleute zogen hin
und her zwiſchen feindlichen Voͤlkern, wie mit einem Ge-
leit 58): ſo ſoll auch an der georgiſchen Graͤnze außer den
Kriegsmonaten Handel gefuͤhrt werden, und offener Ver-
kehr beſtehen. Solche Kriegsmonate ſind unverkennbar
bey den Roͤmern und ihren oͤſtlichen Nachbarvoͤlkern, wie
im Orient, wo alle alte Sitte erhalten iſt: wie in Habbeſch
die Vaſallen mit ihrem Gefolge zu geſetzter Zeit bey dem
Unterkoͤnig zum Feldzug zuſammenkommen. Wie Roͤmer
und Latiner, ſo Volsker und Aequer. Erſchien der Feind
fruͤher, dann ward eilig ein Heer gegen ihn verſammelt:
war dieſes ungluͤcklich dann zog ein allgemeines Aufgebot
58) So ging Anxur verlohren: die volskiſchen Kaufleute wur-
den zugelaſſen: die Roͤmer hauſirten im Volskerlande, Liv. V.
c. 8. In der pomptiniſchen Ebene ward waͤhrend der Kriege
Korn gekauft: Anm. 246.; und waͤhrend der etruskiſchen
beſuchten die roͤmiſchen Kaufleute die Verſammlungen bey
dem Tempel der Voltumna.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/232>, abgerufen am 27.11.2024.
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