eine zweyte Eceträ, indessen rückte die Hauptmacht ge- gen das sich selbst überlassene Anxur vor. Diese Stadt war den römischen Königen unterthan gewesen; damals und später als latinische Stadt ward sie Tarracinä ge- nannt 43): seitdem vor neunzig Jahren die Volsker sie erobert, oder ihre volskischen Bewohner sich unabhängig gemacht, führte sie den fremden Nahmen. Sie war fest durch ihre Lage auf einem Berge am Rand der Sümpfe. Die Mauern aller Städte diesseits der Tiber welche von den Händen der damals sie bewohnenden Stämme aufgeführt waren, schützten nur gegen einen rohen Angriff mit Sturmleitern: und die von Anxur wurden überstiegen indem die Römer den Angriff und die Aufmerksamkeit der Belagerten theilten. Diese Er- oberung stellte an der Seeküste die äußerste Gränze des königlichen Reichs her: aber in ihrem Umfang behaup- teten Antium, und im Innern andre ausonische Städte, welche vormals ohne Zweifel mit ganz Latium den Kö- nigen gehorchten, ihre Unabhängigkeit: und die Latiner waren nicht mehr Unterthanen, sondern Mitherren der wiedereroberten Gegenden. Anxur in ihrer und der Rö- mer Gewalt, und die in den Annalen übergangne, nur durch die Gründung einer neuen Colonie beurkundete Wiedereroberung des im volskischen Kriege verlohrnen Circeji, gewannen den verbündeten Staaten den Besitz der pomptinischen Ebenen. Diese, die weitläuftigsten Ita- liens 44), waren vor Alters und unter der volskischen
43) Polybius III. c. 22. Siehe Th. I. S. 334.
44) Dionysius IV. c. 63.
Zweiter Theil. O
eine zweyte Ecetraͤ, indeſſen ruͤckte die Hauptmacht ge- gen das ſich ſelbſt uͤberlaſſene Anxur vor. Dieſe Stadt war den roͤmiſchen Koͤnigen unterthan geweſen; damals und ſpaͤter als latiniſche Stadt ward ſie Tarracinaͤ ge- nannt 43): ſeitdem vor neunzig Jahren die Volsker ſie erobert, oder ihre volskiſchen Bewohner ſich unabhaͤngig gemacht, fuͤhrte ſie den fremden Nahmen. Sie war feſt durch ihre Lage auf einem Berge am Rand der Suͤmpfe. Die Mauern aller Staͤdte diesſeits der Tiber welche von den Haͤnden der damals ſie bewohnenden Staͤmme aufgefuͤhrt waren, ſchuͤtzten nur gegen einen rohen Angriff mit Sturmleitern: und die von Anxur wurden uͤberſtiegen indem die Roͤmer den Angriff und die Aufmerkſamkeit der Belagerten theilten. Dieſe Er- oberung ſtellte an der Seekuͤſte die aͤußerſte Graͤnze des koͤniglichen Reichs her: aber in ihrem Umfang behaup- teten Antium, und im Innern andre auſoniſche Staͤdte, welche vormals ohne Zweifel mit ganz Latium den Koͤ- nigen gehorchten, ihre Unabhaͤngigkeit: und die Latiner waren nicht mehr Unterthanen, ſondern Mitherren der wiedereroberten Gegenden. Anxur in ihrer und der Roͤ- mer Gewalt, und die in den Annalen uͤbergangne, nur durch die Gruͤndung einer neuen Colonie beurkundete Wiedereroberung des im volskiſchen Kriege verlohrnen Circeji, gewannen den verbuͤndeten Staaten den Beſitz der pomptiniſchen Ebenen. Dieſe, die weitlaͤuftigſten Ita- liens 44), waren vor Alters und unter der volskiſchen
43) Polybius III. c. 22. Siehe Th. I. S. 334.
44) Dionyſius IV. c. 63.
Zweiter Theil. O
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eine zweyte Ecetraͤ, indeſſen ruͤckte die Hauptmacht ge-
gen das ſich ſelbſt uͤberlaſſene Anxur vor. Dieſe Stadt
war den roͤmiſchen Koͤnigen unterthan geweſen; damals
und ſpaͤter als latiniſche Stadt ward ſie Tarracinaͤ ge-
nannt 43): ſeitdem vor neunzig Jahren die Volsker ſie
erobert, oder ihre volskiſchen Bewohner ſich unabhaͤngig
gemacht, fuͤhrte ſie den fremden Nahmen. Sie war
feſt durch ihre Lage auf einem Berge am Rand der
Suͤmpfe. Die Mauern aller Staͤdte diesſeits der Tiber
welche von den Haͤnden der damals ſie bewohnenden
Staͤmme aufgefuͤhrt waren, ſchuͤtzten nur gegen einen
rohen Angriff mit Sturmleitern: und die von Anxur
wurden uͤberſtiegen indem die Roͤmer den Angriff und
die Aufmerkſamkeit der Belagerten theilten. Dieſe Er-
oberung ſtellte an der Seekuͤſte die aͤußerſte Graͤnze des
koͤniglichen Reichs her: aber in ihrem Umfang behaup-
teten Antium, und im Innern andre auſoniſche Staͤdte,
welche vormals ohne Zweifel mit ganz Latium den Koͤ-
nigen gehorchten, ihre Unabhaͤngigkeit: und die Latiner
waren nicht mehr Unterthanen, ſondern Mitherren der
wiedereroberten Gegenden. Anxur in ihrer und der Roͤ-
mer Gewalt, und die in den Annalen uͤbergangne, nur
durch die Gruͤndung einer neuen Colonie beurkundete
Wiedereroberung des im volskiſchen Kriege verlohrnen
Circeji, gewannen den verbuͤndeten Staaten den Beſitz der
pomptiniſchen Ebenen. Dieſe, die weitlaͤuftigſten Ita-
liens 44), waren vor Alters und unter der volskiſchen
43) Polybius III. c. 22. Siehe Th. I. S. 334.
44) Dionyſius IV. c. 63.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/225>, abgerufen am 27.11.2024.
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