ungültig gewesen seyn, nach dem sogar zu Athen, als die Würden verlooßt wurden, der gewesene Archon in den Areopagus eintrat. Auch vermehrte Sulla die Zahl der Quästoren auf zwanzig, um den Senat zu er- gänzen 27).
Sieht man von den inneren Bewegungen dieses Zeit- raums seit dem canulejischen Gesetz zurück auf die vor- hergehende Periode, so ist die Versöhnlichkeit und Milde, die Entfernung jener alten Erbitterung auffallend. Es ist nicht mehr ausschließlich die Rede von ständischen Zwistigkeiten: es gilt auch schon die Bestimmung der Verhältnisse zwischen der Regierung und der Nation: und der Senat findet unter den Tribunen selbst Anhän- ger welche durch Widerspruch die Handlungen ihrer Col- legen aufheben. So lange die bürgerliche Freyheit ihres Standes unvollkommen war, herrschte nur ein Gefühl und eine Stimme in dem tribunicischen Collegium: Ver- änderungen der Verfassung, und Gesetze welche den Besitz erschütterten, zum Vortheil ihres eigenen Standes, konn- ten wohlgesinnten und unabhängigen Plebejern bedenk- lich und gefährlich in ihren Folgen erscheinen, wenn kühnere Tribunen für ein größeres Ziel, mit gleicher Reinheit der Absicht, sie auszuführen strebten.
Es kann nicht befremden daß einige Jahre vergin- gen ehe die vereinigenden Bestimmungen der zwölf Ta- feln in die volle Kraft der Gewohnheit getreten waren. Als aber der so lange unterlassene Census endlich aus- geführt war, und die Tribus ihre neuen Bürger em-
27) Tacitus Ann. XI. c. 22.
unguͤltig geweſen ſeyn, nach dem ſogar zu Athen, als die Wuͤrden verlooßt wurden, der geweſene Archon in den Areopagus eintrat. Auch vermehrte Sulla die Zahl der Quaͤſtoren auf zwanzig, um den Senat zu er- gaͤnzen 27).
Sieht man von den inneren Bewegungen dieſes Zeit- raums ſeit dem canulejiſchen Geſetz zuruͤck auf die vor- hergehende Periode, ſo iſt die Verſoͤhnlichkeit und Milde, die Entfernung jener alten Erbitterung auffallend. Es iſt nicht mehr ausſchließlich die Rede von ſtaͤndiſchen Zwiſtigkeiten: es gilt auch ſchon die Beſtimmung der Verhaͤltniſſe zwiſchen der Regierung und der Nation: und der Senat findet unter den Tribunen ſelbſt Anhaͤn- ger welche durch Widerſpruch die Handlungen ihrer Col- legen aufheben. So lange die buͤrgerliche Freyheit ihres Standes unvollkommen war, herrſchte nur ein Gefuͤhl und eine Stimme in dem tribuniciſchen Collegium: Ver- aͤnderungen der Verfaſſung, und Geſetze welche den Beſitz erſchuͤtterten, zum Vortheil ihres eigenen Standes, konn- ten wohlgeſinnten und unabhaͤngigen Plebejern bedenk- lich und gefaͤhrlich in ihren Folgen erſcheinen, wenn kuͤhnere Tribunen fuͤr ein groͤßeres Ziel, mit gleicher Reinheit der Abſicht, ſie auszufuͤhren ſtrebten.
Es kann nicht befremden daß einige Jahre vergin- gen ehe die vereinigenden Beſtimmungen der zwoͤlf Ta- feln in die volle Kraft der Gewohnheit getreten waren. Als aber der ſo lange unterlaſſene Cenſus endlich aus- gefuͤhrt war, und die Tribus ihre neuen Buͤrger em-
27) Tacitus Ann. XI. c. 22.
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unguͤltig geweſen ſeyn, nach dem ſogar zu Athen, als
die Wuͤrden verlooßt wurden, der geweſene Archon in
den Areopagus eintrat. Auch vermehrte Sulla die Zahl
der Quaͤſtoren auf zwanzig, um den Senat zu er-
gaͤnzen 27).
Sieht man von den inneren Bewegungen dieſes Zeit-
raums ſeit dem canulejiſchen Geſetz zuruͤck auf die vor-
hergehende Periode, ſo iſt die Verſoͤhnlichkeit und Milde,
die Entfernung jener alten Erbitterung auffallend. Es
iſt nicht mehr ausſchließlich die Rede von ſtaͤndiſchen
Zwiſtigkeiten: es gilt auch ſchon die Beſtimmung der
Verhaͤltniſſe zwiſchen der Regierung und der Nation:
und der Senat findet unter den Tribunen ſelbſt Anhaͤn-
ger welche durch Widerſpruch die Handlungen ihrer Col-
legen aufheben. So lange die buͤrgerliche Freyheit ihres
Standes unvollkommen war, herrſchte nur ein Gefuͤhl
und eine Stimme in dem tribuniciſchen Collegium: Ver-
aͤnderungen der Verfaſſung, und Geſetze welche den Beſitz
erſchuͤtterten, zum Vortheil ihres eigenen Standes, konn-
ten wohlgeſinnten und unabhaͤngigen Plebejern bedenk-
lich und gefaͤhrlich in ihren Folgen erſcheinen, wenn
kuͤhnere Tribunen fuͤr ein groͤßeres Ziel, mit gleicher
Reinheit der Abſicht, ſie auszufuͤhren ſtrebten.
Es kann nicht befremden daß einige Jahre vergin-
gen ehe die vereinigenden Beſtimmungen der zwoͤlf Ta-
feln in die volle Kraft der Gewohnheit getreten waren.
Als aber der ſo lange unterlaſſene Cenſus endlich aus-
gefuͤhrt war, und die Tribus ihre neuen Buͤrger em-
27) Tacitus Ann. XI. c. 22.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/212>, abgerufen am 23.11.2024.
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