Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.keine Verlängerung ihrer eigentlichen Amtszeit gegen Die Folge der Censoren entspricht aber keineswegs Die Register des Census dienten für die Conscrip- Alle steuerbare Gegenstände waren in einer Taxe 10) 8) Livius XLV. c. 15. 9) Derselbe X. c. 47. III. c. 22. 10) Formula: Livius XXIX. c. 14.
keine Verlaͤngerung ihrer eigentlichen Amtszeit gegen Die Folge der Cenſoren entſpricht aber keineswegs Die Regiſter des Cenſus dienten fuͤr die Conſcrip- Alle ſteuerbare Gegenſtaͤnde waren in einer Taxe 10) 8) Livius XLV. c. 15. 9) Derſelbe X. c. 47. III. c. 22. 10) Formula: Livius XXIX. c. 14.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0200" n="184"/> keine Verlaͤngerung ihrer eigentlichen Amtszeit gegen<lb/> das Aemiliſche Geſetz ſehen. Ihre Staatsgeſchaͤfte muß-<lb/> ten voͤllig geſchloſſen ſeyn ehe ſie dieſe Prorogation er-<lb/> bitten konnten <note place="foot" n="8)">Livius <hi rendition="#aq">XLV. c.</hi> 15.</note>.</p><lb/> <p>Die Folge der Cenſoren entſpricht aber keineswegs<lb/> genau der Zahl chronologiſcher Luſtern. Ihre Wahl<lb/> ward in unruhigen Zeiten oft unterlaſſen oder verſpaͤ-<lb/> tet: ſo verging nach der Einnahme der Stadt eine lange<lb/> Zeit ehe die Cenſur wieder eingerichtet ward, und da-<lb/> her zaͤhlte Livius in dem hundert zwey und funfzigſten<lb/> Jahr nach ihrer Errichtung die ſechs und zwanzigſten<lb/> anſtatt der ein und dreyßigſten Cenſoren. Von dieſen<lb/> hatten nur ein und zwanzig ein Luſtrum geſchloſſen,<lb/> welches bey eingetretenem Ungluͤck zu thun fuͤr verderb-<lb/> lich galt <note place="foot" n="9)">Derſelbe <hi rendition="#aq">X. c.</hi> 47. <hi rendition="#aq">III. c.</hi> 22.</note>.</p><lb/> <p>Die Regiſter des Cenſus dienten fuͤr die Conſcrip-<lb/> tion und die Steuer welche bis zu den liciniſchen Ge-<lb/> ſetzen die einzige bedeutende Einnahme der Republik<lb/> war: auch nachher noch lange ihre ſicherſte Huͤlfsquelle<lb/> blieb. Daher war die Verpflichtung ſich mit ſei-<lb/> nem ſteuerbaren Vermoͤgen verzeichnen zu laſſen uner-<lb/> laßlich, auch fuͤr den Armen der weder zu dienen noch<lb/> zu ſteuern hatte: wer es verſaͤumte ward mit ſeiner<lb/> Habe verkauft.</p><lb/> <p>Alle ſteuerbare Gegenſtaͤnde waren in einer Taxe <note place="foot" n="10)"><hi rendition="#aq">Formula</hi>: Livius <hi rendition="#aq">XXIX. c.</hi> 14.</note><lb/> zu Geldwerth angeſchlagen, ſo daß aus der ſchriftlichen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [184/0200]
keine Verlaͤngerung ihrer eigentlichen Amtszeit gegen
das Aemiliſche Geſetz ſehen. Ihre Staatsgeſchaͤfte muß-
ten voͤllig geſchloſſen ſeyn ehe ſie dieſe Prorogation er-
bitten konnten 8).
Die Folge der Cenſoren entſpricht aber keineswegs
genau der Zahl chronologiſcher Luſtern. Ihre Wahl
ward in unruhigen Zeiten oft unterlaſſen oder verſpaͤ-
tet: ſo verging nach der Einnahme der Stadt eine lange
Zeit ehe die Cenſur wieder eingerichtet ward, und da-
her zaͤhlte Livius in dem hundert zwey und funfzigſten
Jahr nach ihrer Errichtung die ſechs und zwanzigſten
anſtatt der ein und dreyßigſten Cenſoren. Von dieſen
hatten nur ein und zwanzig ein Luſtrum geſchloſſen,
welches bey eingetretenem Ungluͤck zu thun fuͤr verderb-
lich galt 9).
Die Regiſter des Cenſus dienten fuͤr die Conſcrip-
tion und die Steuer welche bis zu den liciniſchen Ge-
ſetzen die einzige bedeutende Einnahme der Republik
war: auch nachher noch lange ihre ſicherſte Huͤlfsquelle
blieb. Daher war die Verpflichtung ſich mit ſei-
nem ſteuerbaren Vermoͤgen verzeichnen zu laſſen uner-
laßlich, auch fuͤr den Armen der weder zu dienen noch
zu ſteuern hatte: wer es verſaͤumte ward mit ſeiner
Habe verkauft.
Alle ſteuerbare Gegenſtaͤnde waren in einer Taxe 10)
zu Geldwerth angeſchlagen, ſo daß aus der ſchriftlichen
8) Livius XLV. c. 15.
9) Derſelbe X. c. 47. III. c. 22.
10) Formula: Livius XXIX. c. 14.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |