der Celeres bestanden, welcher dem Obersten der Rit- ter unter den Dictatoren verglichen wird. Aber wenn jede Tribus, oder Centurie von hundert Geschlechtern, einen Tribun zum Vorsteher hatte 77); wenn die Rit- ter damals Celeres genannt und die Tribus des alten Tarquinius in ihrer Ordnung den ursprünglichen gleich- gestellt wurden 78); so muß man annehmen es habe sechs Tribunen der Celeres gegeben: auch gedenkt Dio- nysius ihrer wirklich in der Mehrzahl unter den Prie- stercollegien, wie der Curionen 79). So ist es auch nicht auffallend daß Brutus, obwohl Plebejer, Tribun der Celeres war: und wie sich diese Einrichtung, nach dem Geist der römischen Revolution, auch in die Re- publik hinüber erhalten mußte, scheint sie hier in der Form des Militartribunats wieder hervorzutreten.
Sechs Militartribunen war die Zahl der Oberoffi- ciere in einer Legion, als dem ursprünglichen Maaß eines römischen Heers. So viele zu ernennen ward dem Volk im Jahr 393 eingeräumt 80): wobey es wohl sehr zweifelhaft ist, ob es nicht für eine bloße eingeschobene Meinung gelten muß daß sie bis dahin von den Consuln ernannt wären, ob sie nicht vielmehr bis zu diesem Zeitpunkt allgemeiner Freyheit jeder von einer der alten Centurien erwählt wurden. Für vier Legionen erwählte das Volk in Polybius Zeit vier und
77) Dionysius II. c. 7.
78) Festus Sex Vestae sacerdotes.
79) Dionysius II. c. 64.
80) Livius VII. c. 5.
der Celeres beſtanden, welcher dem Oberſten der Rit- ter unter den Dictatoren verglichen wird. Aber wenn jede Tribus, oder Centurie von hundert Geſchlechtern, einen Tribun zum Vorſteher hatte 77); wenn die Rit- ter damals Celeres genannt und die Tribus des alten Tarquinius in ihrer Ordnung den urſpruͤnglichen gleich- geſtellt wurden 78); ſo muß man annehmen es habe ſechs Tribunen der Celeres gegeben: auch gedenkt Dio- nyſius ihrer wirklich in der Mehrzahl unter den Prie- ſtercollegien, wie der Curionen 79). So iſt es auch nicht auffallend daß Brutus, obwohl Plebejer, Tribun der Celeres war: und wie ſich dieſe Einrichtung, nach dem Geiſt der roͤmiſchen Revolution, auch in die Re- publik hinuͤber erhalten mußte, ſcheint ſie hier in der Form des Militartribunats wieder hervorzutreten.
Sechs Militartribunen war die Zahl der Oberoffi- ciere in einer Legion, als dem urſpruͤnglichen Maaß eines roͤmiſchen Heers. So viele zu ernennen ward dem Volk im Jahr 393 eingeraͤumt 80): wobey es wohl ſehr zweifelhaft iſt, ob es nicht fuͤr eine bloße eingeſchobene Meinung gelten muß daß ſie bis dahin von den Conſuln ernannt waͤren, ob ſie nicht vielmehr bis zu dieſem Zeitpunkt allgemeiner Freyheit jeder von einer der alten Centurien erwaͤhlt wurden. Fuͤr vier Legionen erwaͤhlte das Volk in Polybius Zeit vier und
77) Dionyſius II. c. 7.
78) Feſtus Sex Vestæ sacerdotes.
79) Dionyſius II. c. 64.
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der Celeres beſtanden, welcher dem Oberſten der Rit-
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jede Tribus, oder Centurie von hundert Geſchlechtern,
einen Tribun zum Vorſteher hatte 77); wenn die Rit-
ter damals Celeres genannt und die Tribus des alten
Tarquinius in ihrer Ordnung den urſpruͤnglichen gleich-
geſtellt wurden 78); ſo muß man annehmen es habe
ſechs Tribunen der Celeres gegeben: auch gedenkt Dio-
nyſius ihrer wirklich in der Mehrzahl unter den Prie-
ſtercollegien, wie der Curionen 79). So iſt es auch
nicht auffallend daß Brutus, obwohl Plebejer, Tribun
der Celeres war: und wie ſich dieſe Einrichtung, nach
dem Geiſt der roͤmiſchen Revolution, auch in die Re-
publik hinuͤber erhalten mußte, ſcheint ſie hier in der
Form des Militartribunats wieder hervorzutreten.
Sechs Militartribunen war die Zahl der Oberoffi-
ciere in einer Legion, als dem urſpruͤnglichen Maaß
eines roͤmiſchen Heers. So viele zu ernennen ward
dem Volk im Jahr 393 eingeraͤumt 80): wobey es
wohl ſehr zweifelhaft iſt, ob es nicht fuͤr eine bloße
eingeſchobene Meinung gelten muß daß ſie bis dahin
von den Conſuln ernannt waͤren, ob ſie nicht vielmehr
bis zu dieſem Zeitpunkt allgemeiner Freyheit jeder von
einer der alten Centurien erwaͤhlt wurden. Fuͤr vier
Legionen erwaͤhlte das Volk in Polybius Zeit vier und
77) Dionyſius II. c. 7.
78) Feſtus Sex Vestæ sacerdotes.
79) Dionyſius II. c. 64.
80) Livius VII. c. 5.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/186>, abgerufen am 23.11.2024.
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