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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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ordnete ob Militartribunen oder Consuln zu wählen seyen.
Ein anderes sagt, ohne vorgefaßte Meinung gelesen, auch
Livius Erzählung nicht.

Ist es gegründet daß die Consuln erst damals diesen
Titel ihrer Würde empfingen, so scheint auch in einer
Bezeichnung welche die Vereinigung zweyer für die höchste
Würde, nicht Macht und Herrschaft andeutet, eine Spur
gemilderter und veränderter Gewalt sichtbar zu seyn. Es
stand damals in der Macht des Volks sich die Theil-
nahme am Consulat zu geben, und die Nachkommen mö-
gen es seinen damaligen Häuptern oft vorgeworfen haben
daß sie eine so einzige Gelegenheit entgehen ließen. Aber
veredelt wird die Revolution durch diese Mäßigung,
welche alles entfernte wodurch Versöhnung und Beruhi-
gung gestört werden konnten. Die Häupter des Volks
suchten nichts für sich; das Volk forderte nur Freyheit.
Eben daher entstand zwischen ihnen und den beyden
Patriciern ihren Freunden jenes innige Band der
Liebe welches eine fast einzige Erscheinung in der Ge-
schichte ist.

Wäre auch den Plebejern das Recht zum Consulat
gewonnen worden, bey der ersten Wahl würden doch
L. Valerius und M. Horatius die Einstimmigkeit genossen
haben welche sie zum Consulat erhob. Einträchtig im
Besitz der Macht wie im Widerstand gegen die Tyranney
gründeten sie die Freyheit auf Gesetze die entweder veral-
tet waren, oder fehlten. Diese Gesetze trugen sie selbst
in den Comitien der Centurien vor, und als sie hier
angenommen waren, wagten es die Curien nicht ihre

ordnete ob Militartribunen oder Conſuln zu waͤhlen ſeyen.
Ein anderes ſagt, ohne vorgefaßte Meinung geleſen, auch
Livius Erzaͤhlung nicht.

Iſt es gegruͤndet daß die Conſuln erſt damals dieſen
Titel ihrer Wuͤrde empfingen, ſo ſcheint auch in einer
Bezeichnung welche die Vereinigung zweyer fuͤr die hoͤchſte
Wuͤrde, nicht Macht und Herrſchaft andeutet, eine Spur
gemilderter und veraͤnderter Gewalt ſichtbar zu ſeyn. Es
ſtand damals in der Macht des Volks ſich die Theil-
nahme am Conſulat zu geben, und die Nachkommen moͤ-
gen es ſeinen damaligen Haͤuptern oft vorgeworfen haben
daß ſie eine ſo einzige Gelegenheit entgehen ließen. Aber
veredelt wird die Revolution durch dieſe Maͤßigung,
welche alles entfernte wodurch Verſoͤhnung und Beruhi-
gung geſtoͤrt werden konnten. Die Haͤupter des Volks
ſuchten nichts fuͤr ſich; das Volk forderte nur Freyheit.
Eben daher entſtand zwiſchen ihnen und den beyden
Patriciern ihren Freunden jenes innige Band der
Liebe welches eine faſt einzige Erſcheinung in der Ge-
ſchichte iſt.

Waͤre auch den Plebejern das Recht zum Conſulat
gewonnen worden, bey der erſten Wahl wuͤrden doch
L. Valerius und M. Horatius die Einſtimmigkeit genoſſen
haben welche ſie zum Conſulat erhob. Eintraͤchtig im
Beſitz der Macht wie im Widerſtand gegen die Tyranney
gruͤndeten ſie die Freyheit auf Geſetze die entweder veral-
tet waren, oder fehlten. Dieſe Geſetze trugen ſie ſelbſt
in den Comitien der Centurien vor, und als ſie hier
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[146/0162] ordnete ob Militartribunen oder Conſuln zu waͤhlen ſeyen. Ein anderes ſagt, ohne vorgefaßte Meinung geleſen, auch Livius Erzaͤhlung nicht. Iſt es gegruͤndet daß die Conſuln erſt damals dieſen Titel ihrer Wuͤrde empfingen, ſo ſcheint auch in einer Bezeichnung welche die Vereinigung zweyer fuͤr die hoͤchſte Wuͤrde, nicht Macht und Herrſchaft andeutet, eine Spur gemilderter und veraͤnderter Gewalt ſichtbar zu ſeyn. Es ſtand damals in der Macht des Volks ſich die Theil- nahme am Conſulat zu geben, und die Nachkommen moͤ- gen es ſeinen damaligen Haͤuptern oft vorgeworfen haben daß ſie eine ſo einzige Gelegenheit entgehen ließen. Aber veredelt wird die Revolution durch dieſe Maͤßigung, welche alles entfernte wodurch Verſoͤhnung und Beruhi- gung geſtoͤrt werden konnten. Die Haͤupter des Volks ſuchten nichts fuͤr ſich; das Volk forderte nur Freyheit. Eben daher entſtand zwiſchen ihnen und den beyden Patriciern ihren Freunden jenes innige Band der Liebe welches eine faſt einzige Erſcheinung in der Ge- ſchichte iſt. Waͤre auch den Plebejern das Recht zum Conſulat gewonnen worden, bey der erſten Wahl wuͤrden doch L. Valerius und M. Horatius die Einſtimmigkeit genoſſen haben welche ſie zum Conſulat erhob. Eintraͤchtig im Beſitz der Macht wie im Widerſtand gegen die Tyranney gruͤndeten ſie die Freyheit auf Geſetze die entweder veral- tet waren, oder fehlten. Dieſe Geſetze trugen ſie ſelbſt in den Comitien der Centurien vor, und als ſie hier angenommen waren, wagten es die Curien nicht ihre

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/162>, abgerufen am 23.11.2024.