Censorinus in andern Ausdrücken geredet haben 68). Lu- cumo zu Clusium, Lucumo der Romulus Hülfe brachte, Lucumo endlich der von Tarquinii nach Rom zog, waren nur mächtige Männer, nicht Könige ihrer Städte. Die Cilnier, die Cäcina, waren Lucumonen wie die Claudier und Valerier Patricier: ihnen gleich an Adel, obgleich als Römer nur zum Volk gerechnet.
Noch zur Zeit des Hannibalischen Kriegs war die Re- gierung der etruskischen Städte ausschließlich bey den Se- natoren, oder dem Adel. Im südlichen Italien, wo al- lenthalben die Gewalt zwischen Senat und Volk getheilt war, sind beyder Stände Gesinnungen in dieser entschei- denden Periode kund: als in Etrurien Gährung sich zu offenbaren anfing ward alles dadurch unterdrückt daß man sich der Treue des Senats von Arretium versicherte: vom Volk ist gar nicht die Rede 69).
Daher nun, daß unter den Etruskern kein freyes und ehrenwerthes Volk ausgebildet, sondern die alte Feudali- tät mit Hartnäckigkeit festgehalten und ausgedehnt war, entstand die auffallende Schwäche der großen etruskischen Städte in den römischen Kriegen, wo der Sieg von einer zahlreichen vorzüglichen Infanterie abhing; und an eini- gen Orten die Zügellosigkeit womit losgerissener Pöbel die Verfassungen umstürzt und Tyranney ausübt. Um die Mitte des fünften Jahrhunderts ward das Geschlecht der Cilnier mit den Waffen aus Arretium vertrieben 70); eine
68) Censorinus de die nat. c. 4.
69) Livius XXVII. c. 24.
70) Livius X. c. 3.
Erster Theil. F
Cenſorinus in andern Ausdruͤcken geredet haben 68). Lu- cumo zu Cluſium, Lucumo der Romulus Huͤlfe brachte, Lucumo endlich der von Tarquinii nach Rom zog, waren nur maͤchtige Maͤnner, nicht Koͤnige ihrer Staͤdte. Die Cilnier, die Caͤcina, waren Lucumonen wie die Claudier und Valerier Patricier: ihnen gleich an Adel, obgleich als Roͤmer nur zum Volk gerechnet.
Noch zur Zeit des Hannibaliſchen Kriegs war die Re- gierung der etruskiſchen Staͤdte ausſchließlich bey den Se- natoren, oder dem Adel. Im ſuͤdlichen Italien, wo al- lenthalben die Gewalt zwiſchen Senat und Volk getheilt war, ſind beyder Staͤnde Geſinnungen in dieſer entſchei- denden Periode kund: als in Etrurien Gaͤhrung ſich zu offenbaren anfing ward alles dadurch unterdruͤckt daß man ſich der Treue des Senats von Arretium verſicherte: vom Volk iſt gar nicht die Rede 69).
Daher nun, daß unter den Etruskern kein freyes und ehrenwerthes Volk ausgebildet, ſondern die alte Feudali- taͤt mit Hartnaͤckigkeit feſtgehalten und ausgedehnt war, entſtand die auffallende Schwaͤche der großen etruskiſchen Staͤdte in den roͤmiſchen Kriegen, wo der Sieg von einer zahlreichen vorzuͤglichen Infanterie abhing; und an eini- gen Orten die Zuͤgelloſigkeit womit losgeriſſener Poͤbel die Verfaſſungen umſtuͤrzt und Tyranney ausuͤbt. Um die Mitte des fuͤnften Jahrhunderts ward das Geſchlecht der Cilnier mit den Waffen aus Arretium vertrieben 70); eine
68) Cenſorinus de die nat. c. 4.
69) Livius XXVII. c. 24.
70) Livius X. c. 3.
Erſter Theil. F
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Cenſorinus in andern Ausdruͤcken geredet haben 68). Lu-
cumo zu Cluſium, Lucumo der Romulus Huͤlfe brachte,
Lucumo endlich der von Tarquinii nach Rom zog, waren
nur maͤchtige Maͤnner, nicht Koͤnige ihrer Staͤdte. Die
Cilnier, die Caͤcina, waren Lucumonen wie die Claudier
und Valerier Patricier: ihnen gleich an Adel, obgleich
als Roͤmer nur zum Volk gerechnet.
Noch zur Zeit des Hannibaliſchen Kriegs war die Re-
gierung der etruskiſchen Staͤdte ausſchließlich bey den Se-
natoren, oder dem Adel. Im ſuͤdlichen Italien, wo al-
lenthalben die Gewalt zwiſchen Senat und Volk getheilt
war, ſind beyder Staͤnde Geſinnungen in dieſer entſchei-
denden Periode kund: als in Etrurien Gaͤhrung ſich zu
offenbaren anfing ward alles dadurch unterdruͤckt daß
man ſich der Treue des Senats von Arretium verſicherte:
vom Volk iſt gar nicht die Rede 69).
Daher nun, daß unter den Etruskern kein freyes und
ehrenwerthes Volk ausgebildet, ſondern die alte Feudali-
taͤt mit Hartnaͤckigkeit feſtgehalten und ausgedehnt war,
entſtand die auffallende Schwaͤche der großen etruskiſchen
Staͤdte in den roͤmiſchen Kriegen, wo der Sieg von einer
zahlreichen vorzuͤglichen Infanterie abhing; und an eini-
gen Orten die Zuͤgelloſigkeit womit losgeriſſener Poͤbel die
Verfaſſungen umſtuͤrzt und Tyranney ausuͤbt. Um die
Mitte des fuͤnften Jahrhunderts ward das Geſchlecht der
Cilnier mit den Waffen aus Arretium vertrieben 70); eine
68) Cenſorinus de die nat. c. 4.
69) Livius XXVII. c. 24.
70) Livius X. c. 3.
Erſter Theil. F
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/103>, abgerufen am 24.11.2024.
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