mauern, aufzuführen. Das römische Verhältniß des Patronats ist zuverlässig, wie die ganze älteste Verfassung Roms, etruskisches Gesetz: es ist aber sehr zweifelhaft ob sich, so lange Etrurien unabhängig war, ein freyer Volksstand, wie die römische Plebs, ausgebildet hatte. Die Freyen welche mit dem Adel eingewandert waren, müssen in die Unterthänigkeit der Clientel versunken seyn, wohin die Römischen Patricier strebten die Plebejer zu bringen, oder sie waren so ohnmächtig wie die Plebs in den ersten Zeiten der römischen Republik. Nicht Volks- gemeinden, nicht einmal zahlreiche Rathsversammlungen, sondern Zusammenkünfte der Häupter des Landes, der Magnaten (principes Etruriae), entschieden die wichtig- sten Beschlüsse 65); und andere Zusammenkünfte am Tem- pel der Voltumna, im Sinn wirklich freyer Völker, darf man sich nicht vorstellen. Diese Großen Etruriens waren es, denen, bis auf Ciceros Tage, edle römische Jüng- linge gesandt wurden, um Unterricht in den heiligen Wis- senschaften der Weissagung zu empfangen 66). Sie wa- ren also eine streitbare Priestercaste, gleich den römischen Patriciern; und der Nahme Lucumonen, welcher Besessene, also ursprünglich Begeisterte, bedeutete 67), war ohne Zweifel der ihrer Caste, nicht der, allerdings aus ihnen stammenden, Könige. Von Königen Etruriens würde
Censorinus
65) Livius X. c. 16. Postulaverunt (Samnites) principum Etruriae concilium. Quo coacto etc.
66) Cicero de legibus. II. c. 9.
67)Epit. Festi s. v. Lucumones.
mauern, aufzufuͤhren. Das roͤmiſche Verhaͤltniß des Patronats iſt zuverlaͤſſig, wie die ganze aͤlteſte Verfaſſung Roms, etruskiſches Geſetz: es iſt aber ſehr zweifelhaft ob ſich, ſo lange Etrurien unabhaͤngig war, ein freyer Volksſtand, wie die roͤmiſche Plebs, ausgebildet hatte. Die Freyen welche mit dem Adel eingewandert waren, muͤſſen in die Unterthaͤnigkeit der Clientel verſunken ſeyn, wohin die Roͤmiſchen Patricier ſtrebten die Plebejer zu bringen, oder ſie waren ſo ohnmaͤchtig wie die Plebs in den erſten Zeiten der roͤmiſchen Republik. Nicht Volks- gemeinden, nicht einmal zahlreiche Rathsverſammlungen, ſondern Zuſammenkuͤnfte der Haͤupter des Landes, der Magnaten (principes Etruriæ), entſchieden die wichtig- ſten Beſchluͤſſe 65); und andere Zuſammenkuͤnfte am Tem- pel der Voltumna, im Sinn wirklich freyer Voͤlker, darf man ſich nicht vorſtellen. Dieſe Großen Etruriens waren es, denen, bis auf Ciceros Tage, edle roͤmiſche Juͤng- linge geſandt wurden, um Unterricht in den heiligen Wiſ- ſenſchaften der Weiſſagung zu empfangen 66). Sie wa- ren alſo eine ſtreitbare Prieſtercaſte, gleich den roͤmiſchen Patriciern; und der Nahme Lucumonen, welcher Beſeſſene, alſo urſpruͤnglich Begeiſterte, bedeutete 67), war ohne Zweifel der ihrer Caſte, nicht der, allerdings aus ihnen ſtammenden, Koͤnige. Von Koͤnigen Etruriens wuͤrde
Cenſorinus
65) Livius X. c. 16. Postulaverunt (Samnites) principum Etruriæ concilium. Quo coacto etc.
66) Cicero de legibus. II. c. 9.
67)Epit. Festi s. v. Lucumones.
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mauern, aufzufuͤhren. Das roͤmiſche Verhaͤltniß des
Patronats iſt zuverlaͤſſig, wie die ganze aͤlteſte Verfaſſung
Roms, etruskiſches Geſetz: es iſt aber ſehr zweifelhaft
ob ſich, ſo lange Etrurien unabhaͤngig war, ein freyer
Volksſtand, wie die roͤmiſche Plebs, ausgebildet hatte.
Die Freyen welche mit dem Adel eingewandert waren,
muͤſſen in die Unterthaͤnigkeit der Clientel verſunken ſeyn,
wohin die Roͤmiſchen Patricier ſtrebten die Plebejer zu
bringen, oder ſie waren ſo ohnmaͤchtig wie die Plebs in
den erſten Zeiten der roͤmiſchen Republik. Nicht Volks-
gemeinden, nicht einmal zahlreiche Rathsverſammlungen,
ſondern Zuſammenkuͤnfte der Haͤupter des Landes, der
Magnaten (principes Etruriæ), entſchieden die wichtig-
ſten Beſchluͤſſe 65); und andere Zuſammenkuͤnfte am Tem-
pel der Voltumna, im Sinn wirklich freyer Voͤlker, darf
man ſich nicht vorſtellen. Dieſe Großen Etruriens waren
es, denen, bis auf Ciceros Tage, edle roͤmiſche Juͤng-
linge geſandt wurden, um Unterricht in den heiligen Wiſ-
ſenſchaften der Weiſſagung zu empfangen 66). Sie wa-
ren alſo eine ſtreitbare Prieſtercaſte, gleich den roͤmiſchen
Patriciern; und der Nahme Lucumonen, welcher Beſeſſene,
alſo urſpruͤnglich Begeiſterte, bedeutete 67), war ohne
Zweifel der ihrer Caſte, nicht der, allerdings aus ihnen
ſtammenden, Koͤnige. Von Koͤnigen Etruriens wuͤrde
Cenſorinus
65) Livius X. c. 16. Postulaverunt (Samnites) principum
Etruriæ concilium. Quo coacto etc.
66) Cicero de legibus. II. c. 9.
67) Epit. Festi s. v. Lucumones.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/102>, abgerufen am 24.11.2024.
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