rung behauptet hätten: ist diese Vermuthung falsch, so ist Cosa wohl vor allen befugt Capena die Würde strei- tig zu machen.
Aber keine der Städte im Thal des Arno und nörd- lich vom Strohm, weder Fäsulä, noch Pisa, noch Luca, noch Luna, können zu der koskanischen Conföderation ge- zählt werden. Für abhängige Städte, deren so viele im füdlichen Etrurien bekannt sind, viel zu bedeutend, müs- sen wir sie entweder für ganz abgesondert, oder mit den nördlichen Etruskern verbündet halten. Dieses letzte, und daß nicht der Apenninus sondern die Gebirge südlich vom Arno einst die Gränze der Etrusker und Umbrer waren, ehe jene diese erobernd verdrängten, däucht mir allerdings das wahrscheinlichste; und wenn zu diesen vier Städten die bekannten fünf tuskischen um den Padus ge- zählt werden, so wird die Zahl von zwölfen vollständig, wenn man Mutina, Parma und Brixia hinzurechnen darf.
Dafür bürgt uns die allgemeine Analogie, daß die Städte im Umfange des Gebiets jeder der souverainen, theils als Colonieen abhängig, theils unterthan waren, und es auch größtentheils geblieben sind: Mittheilung des Bürgerrechts Ausnahme gewesen ist. Es waren die alten Einwohner, welche durch Eroberung in diese Abhängig- keit geriethen. Daher auch, daß Etrurien durch einwan- dernde Eroberung gegründet war, die Menge der Clien- ten 64) des etruskischen Adels, thessalische Penestie: daher die Frohnknechte, welche nöthig waren die Riesen- werke der Baukunst des herrschenden Volks, seine Felsen-
64) Dionysius IX. c. 5. oi dunatotatoi tous penesas epagomenoi.
rung behauptet haͤtten: iſt dieſe Vermuthung falſch, ſo iſt Coſa wohl vor allen befugt Capena die Wuͤrde ſtrei- tig zu machen.
Aber keine der Staͤdte im Thal des Arno und noͤrd- lich vom Strohm, weder Faͤſulaͤ, noch Piſa, noch Luca, noch Luna, koͤnnen zu der koskaniſchen Confoͤderation ge- zaͤhlt werden. Fuͤr abhaͤngige Staͤdte, deren ſo viele im fuͤdlichen Etrurien bekannt ſind, viel zu bedeutend, muͤſ- ſen wir ſie entweder fuͤr ganz abgeſondert, oder mit den noͤrdlichen Etruskern verbuͤndet halten. Dieſes letzte, und daß nicht der Apenninus ſondern die Gebirge ſuͤdlich vom Arno einſt die Graͤnze der Etrusker und Umbrer waren, ehe jene dieſe erobernd verdraͤngten, daͤucht mir allerdings das wahrſcheinlichſte; und wenn zu dieſen vier Staͤdten die bekannten fuͤnf tuskiſchen um den Padus ge- zaͤhlt werden, ſo wird die Zahl von zwoͤlfen vollſtaͤndig, wenn man Mutina, Parma und Brixia hinzurechnen darf.
Dafuͤr buͤrgt uns die allgemeine Analogie, daß die Staͤdte im Umfange des Gebiets jeder der ſouverainen, theils als Colonieen abhaͤngig, theils unterthan waren, und es auch groͤßtentheils geblieben ſind: Mittheilung des Buͤrgerrechts Ausnahme geweſen iſt. Es waren die alten Einwohner, welche durch Eroberung in dieſe Abhaͤngig- keit geriethen. Daher auch, daß Etrurien durch einwan- dernde Eroberung gegruͤndet war, die Menge der Clien- ten 64) des etruskiſchen Adels, theſſaliſche Peneſtie: daher die Frohnknechte, welche noͤthig waren die Rieſen- werke der Baukunſt des herrſchenden Volks, ſeine Felſen-
64) Dionyſius IX. c. 5. οἱ δυνατώτατοι τοὺς πενέςας ἐπαγόμενοι.
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Aber keine der Staͤdte im Thal des Arno und noͤrd-
lich vom Strohm, weder Faͤſulaͤ, noch Piſa, noch Luca,
noch Luna, koͤnnen zu der koskaniſchen Confoͤderation ge-
zaͤhlt werden. Fuͤr abhaͤngige Staͤdte, deren ſo viele im
fuͤdlichen Etrurien bekannt ſind, viel zu bedeutend, muͤſ-
ſen wir ſie entweder fuͤr ganz abgeſondert, oder mit den
noͤrdlichen Etruskern verbuͤndet halten. Dieſes letzte,
und daß nicht der Apenninus ſondern die Gebirge ſuͤdlich
vom Arno einſt die Graͤnze der Etrusker und Umbrer
waren, ehe jene dieſe erobernd verdraͤngten, daͤucht mir
allerdings das wahrſcheinlichſte; und wenn zu dieſen vier
Staͤdten die bekannten fuͤnf tuskiſchen um den Padus ge-
zaͤhlt werden, ſo wird die Zahl von zwoͤlfen vollſtaͤndig,
wenn man Mutina, Parma und Brixia hinzurechnen darf.
Dafuͤr buͤrgt uns die allgemeine Analogie, daß die
Staͤdte im Umfange des Gebiets jeder der ſouverainen,
theils als Colonieen abhaͤngig, theils unterthan waren,
und es auch groͤßtentheils geblieben ſind: Mittheilung des
Buͤrgerrechts Ausnahme geweſen iſt. Es waren die alten
Einwohner, welche durch Eroberung in dieſe Abhaͤngig-
keit geriethen. Daher auch, daß Etrurien durch einwan-
dernde Eroberung gegruͤndet war, die Menge der Clien-
ten 64) des etruskiſchen Adels, theſſaliſche Peneſtie:
daher die Frohnknechte, welche noͤthig waren die Rieſen-
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64) Dionyſius IX. c. 5. οἱ δυνατώτατοι τοὺς πενέςας ἐπαγόμενοι.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/101>, abgerufen am 24.11.2024.
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