Armatur ihm eigen angehöre; schwur, daß er die Festung vertheidigen helfen wolle mit Gut und Blut. Die Bürgerschaft war in fünf Com- pagnieen vertheilt, mit einem Bürger-Major an der Spitze; und wo es dann im Ernst ge- golten, hatte der Commandant sie nach seiner Einsicht gebraucht und wesentlichen Nutzen von ihrem Dienste gezogen. Jn Abwefenheit der Garnison, wenn diese in Friedenszeiten zur Ne- vüe ausrückte, besetzten sie die Thore und Posten; und noch immer versammleten sie sich jezuweilen, mit Erlaubniß des Commandanten, aus eignem Antriebe in der Maikuhle -- weniger freilich zu kriegerischen Uebungen, als um sich in diesem lieblich gelegenen Wäldchen zu vergnügen.
Von diesen örtlichen Verhältnissen hatte in- deß der Obrist v. Loucadou entweder nie einige Kenntniß genommen, oder sie waren ihm, als eine vermeynte Nachäffung des Militairs, lächer- lich und zuwider. Das erfuhr ich, als ich einige Tage nachher mich ihm vorstellte und im Namen meiner Mitbürger ihm eröffnete: "Daß wir, mit Gott, entschlossen wären, in diesen bedenklichen Zeitläuften mit dem Militair gleiche Last und Gefahr zu bestehen. Wir ständen im Begriff, uns in ein Bataillon von 7 bis 800 Bürgern zu organisiren, die mit vollständiger Rüstung versehen wären, und bäten um die Erlaubniß, uns vor ihm aufstellen zu dürfen, damit er die Güte hätte, Musterung über uns zu halten,
Armatur ihm eigen angehoͤre; ſchwur, daß er die Feſtung vertheidigen helfen wolle mit Gut und Blut. Die Buͤrgerſchaft war in fuͤnf Com- pagnieen vertheilt, mit einem Buͤrger-Major an der Spitze; und wo es dann im Ernſt ge- golten, hatte der Commandant ſie nach ſeiner Einſicht gebraucht und weſentlichen Nutzen von ihrem Dienſte gezogen. Jn Abwefenheit der Garniſon, wenn dieſe in Friedenszeiten zur Ne- vuͤe ausruͤckte, beſetzten ſie die Thore und Poſten; und noch immer verſammleten ſie ſich jezuweilen, mit Erlaubniß des Commandanten, aus eignem Antriebe in der Maikuhle — weniger freilich zu kriegeriſchen Uebungen, als um ſich in dieſem lieblich gelegenen Waͤldchen zu vergnuͤgen.
Von dieſen oͤrtlichen Verhaͤltniſſen hatte in- deß der Obriſt v. Loucadou entweder nie einige Kenntniß genommen, oder ſie waren ihm, als eine vermeynte Nachaͤffung des Militairs, laͤcher- lich und zuwider. Das erfuhr ich, als ich einige Tage nachher mich ihm vorſtellte und im Namen meiner Mitbuͤrger ihm eroͤffnete: „Daß wir, mit Gott, entſchloſſen waͤren, in dieſen bedenklichen Zeitlaͤuften mit dem Militair gleiche Laſt und Gefahr zu beſtehen. Wir ſtaͤnden im Begriff, uns in ein Bataillon von 7 bis 800 Buͤrgern zu organiſiren, die mit vollſtaͤndiger Ruͤſtung verſehen waͤren, und baͤten um die Erlaubniß, uns vor ihm aufſtellen zu duͤrfen, damit er die Guͤte haͤtte, Muſterung uͤber uns zu halten,
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Armatur ihm eigen angehoͤre; ſchwur, daß er
die Feſtung vertheidigen helfen wolle mit Gut
und Blut. Die Buͤrgerſchaft war in fuͤnf Com-
pagnieen vertheilt, mit einem Buͤrger-Major
an der Spitze; und wo es dann im Ernſt ge-
golten, hatte der Commandant ſie nach ſeiner
Einſicht gebraucht und weſentlichen Nutzen von
ihrem Dienſte gezogen. Jn Abwefenheit der
Garniſon, wenn dieſe in Friedenszeiten zur Ne-
vuͤe ausruͤckte, beſetzten ſie die Thore und Poſten;
und noch immer verſammleten ſie ſich jezuweilen,
mit Erlaubniß des Commandanten, aus eignem
Antriebe in der Maikuhle — weniger freilich zu
kriegeriſchen Uebungen, als um ſich in dieſem
lieblich gelegenen Waͤldchen zu vergnuͤgen.
Von dieſen oͤrtlichen Verhaͤltniſſen hatte in-
deß der Obriſt v. Loucadou entweder nie einige
Kenntniß genommen, oder ſie waren ihm, als
eine vermeynte Nachaͤffung des Militairs, laͤcher-
lich und zuwider. Das erfuhr ich, als ich einige
Tage nachher mich ihm vorſtellte und im Namen
meiner Mitbuͤrger ihm eroͤffnete: „Daß wir, mit
Gott, entſchloſſen waͤren, in dieſen bedenklichen
Zeitlaͤuften mit dem Militair gleiche Laſt und
Gefahr zu beſtehen. Wir ſtaͤnden im Begriff,
uns in ein Bataillon von 7 bis 800 Buͤrgern
zu organiſiren, die mit vollſtaͤndiger Ruͤſtung
verſehen waͤren, und baͤten um die Erlaubniß,
uns vor ihm aufſtellen zu duͤrfen, damit er die
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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung03_1823/59>, abgerufen am 16.02.2025.
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