Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.und rohen Menschen Schiffe und Ladungen an- Das geschah auch wirklich, und die Herren Um die nemliche Zeit etwa befand sich das und rohen Menſchen Schiffe und Ladungen an- Das geſchah auch wirklich, und die Herren Um die nemliche Zeit etwa befand ſich das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0041" n="25"/> und rohen Menſchen Schiffe und Ladungen an-<lb/> zuvertrauen, und daß daruͤber die ganze preuſſi-<lb/> ſche Rheederei in Mißkredit und Verachtung ge-<lb/> rathen koͤnnte. Andrer Orten — ſetzte ich hin-<lb/> zu — wuͤrde kein Steuermann oder Schiffer zu-<lb/> gelaſſen, bevor ſie in einem Steuermanns-Exa-<lb/> men erwieſen haͤtten, daß ſie ihrer Kunſt und<lb/> Wiſſenſchaft vollkommen maͤchtig geworden. Sie<lb/> wuͤßten auch, daß ich noch immer fortfuͤhre, mich<lb/> in meinen Nebenſtunden mit dem Unterricht jun-<lb/> ger Seeleute zu beſchaͤftigen; und ſo laͤge mir<lb/> denn, zu Sicherung meiner eigenen Ehre, daran,<lb/> daß ſie die Guͤte haͤtten, mit naͤchſtem einer Pruͤ-<lb/> fung meiner Lehrlinge beizuwohnen und ſich von<lb/> ihren gemachten Fortſchritten in der Steuermanns-<lb/> kunſt zu uͤberzeugen.</p><lb/> <p>Das geſchah auch wirklich, und die Herren<lb/> fanden einen ſolchen Wohlgefallen an der Sache,<lb/> daß auf der Stelle beſchloſſen wurde: Es ſolle<lb/> fortan auf hieſigem Platze kein Schiffer oder<lb/> Steuermann angenommen und vereidet werden,<lb/> bevor er nicht ſeine Tuͤchtigkeit durch ein wohl-<lb/> beſtandenes Examen nachgewieſen. Und ſo iſt es<lb/> ſeitdem auch fortdauernd hier gehalten worden.</p><lb/> <p>Um die nemliche Zeit etwa befand ſich das<lb/> hieſige Koͤnigl. Licent-Amt in einiger Verlegen-<lb/> heit wegen eines hinreichend tuͤchtigen Schiffs-<lb/> vermeſſers, der ſich auf die Berechnung der Traͤch-<lb/> tigkeit der Fahrzeuge verſtaͤnde, und wie viel La-<lb/> ſten ſie laden und uͤber See fuͤhren koͤnnten.<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0041]
und rohen Menſchen Schiffe und Ladungen an-
zuvertrauen, und daß daruͤber die ganze preuſſi-
ſche Rheederei in Mißkredit und Verachtung ge-
rathen koͤnnte. Andrer Orten — ſetzte ich hin-
zu — wuͤrde kein Steuermann oder Schiffer zu-
gelaſſen, bevor ſie in einem Steuermanns-Exa-
men erwieſen haͤtten, daß ſie ihrer Kunſt und
Wiſſenſchaft vollkommen maͤchtig geworden. Sie
wuͤßten auch, daß ich noch immer fortfuͤhre, mich
in meinen Nebenſtunden mit dem Unterricht jun-
ger Seeleute zu beſchaͤftigen; und ſo laͤge mir
denn, zu Sicherung meiner eigenen Ehre, daran,
daß ſie die Guͤte haͤtten, mit naͤchſtem einer Pruͤ-
fung meiner Lehrlinge beizuwohnen und ſich von
ihren gemachten Fortſchritten in der Steuermanns-
kunſt zu uͤberzeugen.
Das geſchah auch wirklich, und die Herren
fanden einen ſolchen Wohlgefallen an der Sache,
daß auf der Stelle beſchloſſen wurde: Es ſolle
fortan auf hieſigem Platze kein Schiffer oder
Steuermann angenommen und vereidet werden,
bevor er nicht ſeine Tuͤchtigkeit durch ein wohl-
beſtandenes Examen nachgewieſen. Und ſo iſt es
ſeitdem auch fortdauernd hier gehalten worden.
Um die nemliche Zeit etwa befand ſich das
hieſige Koͤnigl. Licent-Amt in einiger Verlegen-
heit wegen eines hinreichend tuͤchtigen Schiffs-
vermeſſers, der ſich auf die Berechnung der Traͤch-
tigkeit der Fahrzeuge verſtaͤnde, und wie viel La-
ſten ſie laden und uͤber See fuͤhren koͤnnten.
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