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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.

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gericht anzubringen. Die Sache war bereits an-
hängig geworden und mir ein Termin angesetzt,
wo ich erscheinen und mich verantworten sollte.

Es ist ein wunderlich Ding, daß all meine
Händel vor der Obrigkeit Anfangs immer ein
hochgefährliches Ansehen hatten, und zuletzt doch
ein lächerliches Ende nahmen. Das begab sich
auch hier. Jch trat zur bestimmten Stunde vor
die Schranken; und der Stadtgerichts-Director
Harder deutete mir an: Jch sey in Diesem und
Jenem durch vorlautes Absprechen und Urtheilen
über eine löbl. Stadt-Verordneten-Versammlung,
wofern die deshalb erhobene Klage gegründet,
gar sehr straffällig geworden. Letztere solle mir
jetzt vorgelesen und meine rechtliche Verantwor-
tung gewärtigt werden.

"Das möchte seyn," erwiederte ich, indem
ich mich zugleich gegen die anwesenden drei geg-
nerischen Deputirten wandte, -- "wenn ich nur
diese Herren noch für wahre und wirkliche Stadt-
Verordnete anerkennen könnte, nachdem des Kö-
nigs Majestät sie sämmtlich von ihren Aemtern
suspendirt hat." -- Ohne mich auch weiter an
die großen Augen zu kehren, welche eine so fre-
vele Rede hervorbrachte, zog ich das Königl.
Handschreiben aus der Tasche und gab es still-
schweigend in des Directors Hände. Der nahm
und las; erst für sich allein, dann laut und ver-
nehmlich vor allen Anwesenden, was der schon
angeführte Jnhalt besagte. Jch aber, nachdem

3. Bändchen. (13)

gericht anzubringen. Die Sache war bereits an-
haͤngig geworden und mir ein Termin angeſetzt,
wo ich erſcheinen und mich verantworten ſollte.

Es iſt ein wunderlich Ding, daß all meine
Haͤndel vor der Obrigkeit Anfangs immer ein
hochgefaͤhrliches Anſehen hatten, und zuletzt doch
ein laͤcherliches Ende nahmen. Das begab ſich
auch hier. Jch trat zur beſtimmten Stunde vor
die Schranken; und der Stadtgerichts-Director
Harder deutete mir an: Jch ſey in Dieſem und
Jenem durch vorlautes Abſprechen und Urtheilen
uͤber eine loͤbl. Stadt-Verordneten-Verſammlung,
wofern die deshalb erhobene Klage gegruͤndet,
gar ſehr ſtraffaͤllig geworden. Letztere ſolle mir
jetzt vorgeleſen und meine rechtliche Verantwor-
tung gewaͤrtigt werden.

„Das moͤchte ſeyn,‟ erwiederte ich, indem
ich mich zugleich gegen die anweſenden drei geg-
neriſchen Deputirten wandte, — „wenn ich nur
dieſe Herren noch fuͤr wahre und wirkliche Stadt-
Verordnete anerkennen koͤnnte, nachdem des Koͤ-
nigs Majeſtaͤt ſie ſaͤmmtlich von ihren Aemtern
ſuſpendirt hat.‟ — Ohne mich auch weiter an
die großen Augen zu kehren, welche eine ſo fre-
vele Rede hervorbrachte, zog ich das Koͤnigl.
Handſchreiben aus der Taſche und gab es ſtill-
ſchweigend in des Directors Haͤnde. Der nahm
und las; erſt fuͤr ſich allein, dann laut und ver-
nehmlich vor allen Anweſenden, was der ſchon
angefuͤhrte Jnhalt beſagte. Jch aber, nachdem

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[193/0209] gericht anzubringen. Die Sache war bereits an- haͤngig geworden und mir ein Termin angeſetzt, wo ich erſcheinen und mich verantworten ſollte. Es iſt ein wunderlich Ding, daß all meine Haͤndel vor der Obrigkeit Anfangs immer ein hochgefaͤhrliches Anſehen hatten, und zuletzt doch ein laͤcherliches Ende nahmen. Das begab ſich auch hier. Jch trat zur beſtimmten Stunde vor die Schranken; und der Stadtgerichts-Director Harder deutete mir an: Jch ſey in Dieſem und Jenem durch vorlautes Abſprechen und Urtheilen uͤber eine loͤbl. Stadt-Verordneten-Verſammlung, wofern die deshalb erhobene Klage gegruͤndet, gar ſehr ſtraffaͤllig geworden. Letztere ſolle mir jetzt vorgeleſen und meine rechtliche Verantwor- tung gewaͤrtigt werden. „Das moͤchte ſeyn,‟ erwiederte ich, indem ich mich zugleich gegen die anweſenden drei geg- neriſchen Deputirten wandte, — „wenn ich nur dieſe Herren noch fuͤr wahre und wirkliche Stadt- Verordnete anerkennen koͤnnte, nachdem des Koͤ- nigs Majeſtaͤt ſie ſaͤmmtlich von ihren Aemtern ſuſpendirt hat.‟ — Ohne mich auch weiter an die großen Augen zu kehren, welche eine ſo fre- vele Rede hervorbrachte, zog ich das Koͤnigl. Handſchreiben aus der Taſche und gab es ſtill- ſchweigend in des Directors Haͤnde. Der nahm und las; erſt fuͤr ſich allein, dann laut und ver- nehmlich vor allen Anweſenden, was der ſchon angefuͤhrte Jnhalt beſagte. Jch aber, nachdem 3. Baͤndchen. (13)

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung03_1823/209>, abgerufen am 24.11.2024.