aufzuweisen hatte: da bedarf es keines weiteren Zeugnisses, daß die Besatzung in allen ihren Gra- den ihre volle Schuldigkeit gethan. Wie der Mo- narch selbst diese heldenmüthige Dahingebung ge- würdigt und anerkannt habe, spricht sich vollgül- tig in der Auszeichnung aus, die er dem Zwei- ten Pommerschen Jnfanterie-Regimente gewährte, welches seit jenen Tagen die Ehren-Namen des Regimentes "Colberg" und "v. Gneisenau" mit einander vereinigt.
Zwar -- die Ausnahmen sind es, welche die Regel bestärken; und so gab es denn freilich auch unter Colbergs Braven einzelne Feiglinge, die es nicht werth waren, in den ehrenvollen Reihen Jener zu fechten: aber billig sollte ihr Andenken der Vergessenheit übergeben bleiben; und auch ich würde mich scheuen, es in dieser Schrift wieder aus diesem schimpflichen Grabe hervorzuziehen, wenn nicht eine anderweitige zwiefache Betrach- tung mir das Gegentheil zu gebieten schiene. Einmal geschieht selbst jenen Braven, die in so glänzendem Lichte dastehen, nach meinem Gefühl, eine Ungebühr, wenn hier die Schattenseite des Gemäldes gänzlich verhüllt würde. Dann aber ist von dem unwürdigen Betragen dieser Finster- linge schon früher so Manches, und mit Einmi- schung meines Namens, zur Kunde des Publi- kums gekommen, was jetzt als lügenhafte Auf- bürdung des damaligen unseligen Partheigeistes ausgeschrieen werden könnte, wenn ich es hier
aufzuweiſen hatte: da bedarf es keines weiteren Zeugniſſes, daß die Beſatzung in allen ihren Gra- den ihre volle Schuldigkeit gethan. Wie der Mo- narch ſelbſt dieſe heldenmuͤthige Dahingebung ge- wuͤrdigt und anerkannt habe, ſpricht ſich vollguͤl- tig in der Auszeichnung aus, die er dem Zwei- ten Pommerſchen Jnfanterie-Regimente gewaͤhrte, welches ſeit jenen Tagen die Ehren-Namen des Regimentes „Colberg‟ und „v. Gneiſenau‟ mit einander vereinigt.
Zwar — die Ausnahmen ſind es, welche die Regel beſtaͤrken; und ſo gab es denn freilich auch unter Colbergs Braven einzelne Feiglinge, die es nicht werth waren, in den ehrenvollen Reihen Jener zu fechten: aber billig ſollte ihr Andenken der Vergeſſenheit uͤbergeben bleiben; und auch ich wuͤrde mich ſcheuen, es in dieſer Schrift wieder aus dieſem ſchimpflichen Grabe hervorzuziehen, wenn nicht eine anderweitige zwiefache Betrach- tung mir das Gegentheil zu gebieten ſchiene. Einmal geſchieht ſelbſt jenen Braven, die in ſo glaͤnzendem Lichte daſtehen, nach meinem Gefuͤhl, eine Ungebuͤhr, wenn hier die Schattenſeite des Gemaͤldes gaͤnzlich verhuͤllt wuͤrde. Dann aber iſt von dem unwuͤrdigen Betragen dieſer Finſter- linge ſchon fruͤher ſo Manches, und mit Einmi- ſchung meines Namens, zur Kunde des Publi- kums gekommen, was jetzt als luͤgenhafte Auf- buͤrdung des damaligen unſeligen Partheigeiſtes ausgeſchrieen werden koͤnnte, wenn ich es hier
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0192"n="176"/>
aufzuweiſen hatte: da bedarf es keines weiteren<lb/>
Zeugniſſes, daß die Beſatzung in allen ihren Gra-<lb/>
den ihre volle Schuldigkeit gethan. Wie der Mo-<lb/>
narch ſelbſt dieſe heldenmuͤthige Dahingebung ge-<lb/>
wuͤrdigt und anerkannt habe, ſpricht ſich vollguͤl-<lb/>
tig in der Auszeichnung aus, die er dem Zwei-<lb/>
ten Pommerſchen Jnfanterie-Regimente gewaͤhrte,<lb/>
welches ſeit jenen Tagen die Ehren-Namen des<lb/>
Regimentes „Colberg‟ und „v. Gneiſenau‟ mit<lb/>
einander vereinigt.</p><lb/><p>Zwar — die Ausnahmen ſind es, welche die<lb/>
Regel beſtaͤrken; und ſo gab es denn freilich auch<lb/>
unter Colbergs Braven <hirendition="#g">einzelne</hi> Feiglinge, die<lb/>
es nicht werth waren, in den ehrenvollen Reihen<lb/>
Jener zu fechten: aber billig ſollte ihr Andenken<lb/>
der Vergeſſenheit uͤbergeben bleiben; und auch ich<lb/>
wuͤrde mich ſcheuen, es in dieſer Schrift wieder<lb/>
aus dieſem ſchimpflichen Grabe hervorzuziehen,<lb/>
wenn nicht eine anderweitige zwiefache Betrach-<lb/>
tung mir das Gegentheil zu gebieten ſchiene.<lb/>
Einmal geſchieht ſelbſt jenen Braven, die in ſo<lb/>
glaͤnzendem Lichte daſtehen, nach meinem Gefuͤhl,<lb/>
eine Ungebuͤhr, wenn hier die Schattenſeite des<lb/>
Gemaͤldes gaͤnzlich verhuͤllt wuͤrde. Dann aber<lb/>
iſt von dem unwuͤrdigen Betragen dieſer Finſter-<lb/>
linge ſchon fruͤher ſo Manches, und mit Einmi-<lb/>ſchung meines Namens, zur Kunde des Publi-<lb/>
kums gekommen, was jetzt als luͤgenhafte Auf-<lb/>
buͤrdung des damaligen unſeligen Partheigeiſtes<lb/>
ausgeſchrieen werden koͤnnte, wenn ich es hier<lb/></p></div></body></text></TEI>
[176/0192]
aufzuweiſen hatte: da bedarf es keines weiteren
Zeugniſſes, daß die Beſatzung in allen ihren Gra-
den ihre volle Schuldigkeit gethan. Wie der Mo-
narch ſelbſt dieſe heldenmuͤthige Dahingebung ge-
wuͤrdigt und anerkannt habe, ſpricht ſich vollguͤl-
tig in der Auszeichnung aus, die er dem Zwei-
ten Pommerſchen Jnfanterie-Regimente gewaͤhrte,
welches ſeit jenen Tagen die Ehren-Namen des
Regimentes „Colberg‟ und „v. Gneiſenau‟ mit
einander vereinigt.
Zwar — die Ausnahmen ſind es, welche die
Regel beſtaͤrken; und ſo gab es denn freilich auch
unter Colbergs Braven einzelne Feiglinge, die
es nicht werth waren, in den ehrenvollen Reihen
Jener zu fechten: aber billig ſollte ihr Andenken
der Vergeſſenheit uͤbergeben bleiben; und auch ich
wuͤrde mich ſcheuen, es in dieſer Schrift wieder
aus dieſem ſchimpflichen Grabe hervorzuziehen,
wenn nicht eine anderweitige zwiefache Betrach-
tung mir das Gegentheil zu gebieten ſchiene.
Einmal geſchieht ſelbſt jenen Braven, die in ſo
glaͤnzendem Lichte daſtehen, nach meinem Gefuͤhl,
eine Ungebuͤhr, wenn hier die Schattenſeite des
Gemaͤldes gaͤnzlich verhuͤllt wuͤrde. Dann aber
iſt von dem unwuͤrdigen Betragen dieſer Finſter-
linge ſchon fruͤher ſo Manches, und mit Einmi-
ſchung meines Namens, zur Kunde des Publi-
kums gekommen, was jetzt als luͤgenhafte Auf-
buͤrdung des damaligen unſeligen Partheigeiſtes
ausgeſchrieen werden koͤnnte, wenn ich es hier
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung03_1823/192>, abgerufen am 20.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.