Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.noch leidlich gut aus einem Abentheuer davon, Doch ehe ich selbst noch ganz ausserhalb noch leidlich gut aus einem Abentheuer davon, Doch ehe ich ſelbſt noch ganz auſſerhalb <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0050" n="46"/> noch leidlich gut aus einem Abentheuer davon,<lb/> das mir und Allen im Boote den elendeſten<lb/> Tod haͤtte bringen koͤnnen, wenn ich nur<lb/> noch eine einzige Minute gezoͤgert haͤtte, auf<lb/> meinen Ruͤckweg zu denken. Was aber nun<lb/> mit unſerm neuen Boots-Kameraden begin-<lb/> nen? — Waͤr’ es auch nach den hollaͤndi-<lb/> ſchen Geſetzen nicht bei Lebensſtrafe verboten,<lb/> oͤffentlichen oder heimlichen Menſchenraub zu<lb/> begehen, ſo haͤtt’ ich mich doch nimmermehr<lb/> entſchlieſſen koͤnnen, ſein Zutrauen ſo ſchaͤnd-<lb/> lich zu mißbrauchen und mich fuͤr den ver-<lb/> fehlten Handel an ſeine ſchwarze Haut zu hal-<lb/> ten. Nachdem ich alſo noch etwa eine halbe<lb/> Meile laͤngs dem Strande geſegelt war, gab<lb/> ich ihm ſeinen Freipaß und ließ ihn wieder<lb/> nach dem Lande ſchwimmen, wo der arme<lb/> Teufel hoffentlich in Sicherheit gelangte.</p><lb/> <p>Doch ehe ich ſelbſt noch ganz auſſerhalb<lb/> des Bereichs unſrer Widerſacher kam, be-<lb/> merkte ich mit Verwunderung, daß das Boot<lb/> weder gehoͤrig ſteuern, noch ſo raſch von der<lb/> Stelle wollte, als es nach Maaßgabe ſeiner<lb/> Beſeglung geſollt haͤtte. Jn der Meinung,<lb/> daß ſich irgend einiges Kraut oder Strauch-<lb/> werk am Kiel verfangen und das Steuerru-<lb/> der behindert habe, lehnte ich mich, ſoweit<lb/> moͤglich, uͤber Bord, um die Seiten und den<lb/> Boden des Fahrzeugs unterhalb Waſſers zu<lb/> unterſuchen. Da fand ich denn, daß ſich<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [46/0050]
noch leidlich gut aus einem Abentheuer davon,
das mir und Allen im Boote den elendeſten
Tod haͤtte bringen koͤnnen, wenn ich nur
noch eine einzige Minute gezoͤgert haͤtte, auf
meinen Ruͤckweg zu denken. Was aber nun
mit unſerm neuen Boots-Kameraden begin-
nen? — Waͤr’ es auch nach den hollaͤndi-
ſchen Geſetzen nicht bei Lebensſtrafe verboten,
oͤffentlichen oder heimlichen Menſchenraub zu
begehen, ſo haͤtt’ ich mich doch nimmermehr
entſchlieſſen koͤnnen, ſein Zutrauen ſo ſchaͤnd-
lich zu mißbrauchen und mich fuͤr den ver-
fehlten Handel an ſeine ſchwarze Haut zu hal-
ten. Nachdem ich alſo noch etwa eine halbe
Meile laͤngs dem Strande geſegelt war, gab
ich ihm ſeinen Freipaß und ließ ihn wieder
nach dem Lande ſchwimmen, wo der arme
Teufel hoffentlich in Sicherheit gelangte.
Doch ehe ich ſelbſt noch ganz auſſerhalb
des Bereichs unſrer Widerſacher kam, be-
merkte ich mit Verwunderung, daß das Boot
weder gehoͤrig ſteuern, noch ſo raſch von der
Stelle wollte, als es nach Maaßgabe ſeiner
Beſeglung geſollt haͤtte. Jn der Meinung,
daß ſich irgend einiges Kraut oder Strauch-
werk am Kiel verfangen und das Steuerru-
der behindert habe, lehnte ich mich, ſoweit
moͤglich, uͤber Bord, um die Seiten und den
Boden des Fahrzeugs unterhalb Waſſers zu
unterſuchen. Da fand ich denn, daß ſich
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