Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.die andern davon abhängigen Besitzungen ur- So begriff ich denn nun, worinn der por- die andern davon abhaͤngigen Beſitzungen ur- So begriff ich den̄ nun, worinn der por- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0028" n="24"/> die andern davon abhaͤngigen Beſitzungen ur-<lb/> ſpruͤnglich unter portugieſiſcher Hoheit geſtan-<lb/> den, von den Hollaͤndern aber, in ihrem er-<lb/> ſten großen Freiheitskriege, den Spaniern,<lb/> welche damals auch Portugal ſich einverleibt<lb/> hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er-<lb/> folgten Frieden waͤren ſie auch in den Haͤn-<lb/> den der jungen Republik verblieben, und<lb/> zwar noch mit der demuͤthigenden Einſchraͤn-<lb/> kung, daß forthin kein ſpaniſches oder por-<lb/> tugieſiſches Schiff an der Kuͤſte von Guinea<lb/> Handel treiben ſolle, bevor es nicht vor St.<lb/> George angelegt und zehn Procent von ſeiner<lb/> geſammten Ladung fuͤr die Erlaubniß eines<lb/> freien Verkehrs entrichtet haͤtte. Bei der ge-<lb/> ringſten Hintanſetzung dieſer Verpflichtung<lb/> ſollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen<lb/> ſeyn; und auf dieſen Vertrag wuͤrde auch<lb/> immerfort noch um ſo ſtrenger gehalten, da<lb/> England und Frankreich ihn ſpaͤterhin be-<lb/> ſtaͤtigt haͤtten.</p><lb/> <p>So begriff ich den̄ nun, worinn der por-<lb/> tugieſiſche Kapitain, dem ich begegnet war,<lb/> ſich ſtrafbar gemacht, und warum er gegen<lb/> mich ein ſo boͤſes Gewiſſen verrathen hatte;<lb/> wie aber auch jene beiden Englaͤnder garſtig<lb/> anlaufen duͤrften, falls er ihnen erweiſen<lb/> koͤnnte, daß ſie auf eine raͤuberiſche Weiſe zu<lb/> ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel<lb/> gezwungen haͤtten. „Und dieſe Ausflucht zu<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [24/0028]
die andern davon abhaͤngigen Beſitzungen ur-
ſpruͤnglich unter portugieſiſcher Hoheit geſtan-
den, von den Hollaͤndern aber, in ihrem er-
ſten großen Freiheitskriege, den Spaniern,
welche damals auch Portugal ſich einverleibt
hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er-
folgten Frieden waͤren ſie auch in den Haͤn-
den der jungen Republik verblieben, und
zwar noch mit der demuͤthigenden Einſchraͤn-
kung, daß forthin kein ſpaniſches oder por-
tugieſiſches Schiff an der Kuͤſte von Guinea
Handel treiben ſolle, bevor es nicht vor St.
George angelegt und zehn Procent von ſeiner
geſammten Ladung fuͤr die Erlaubniß eines
freien Verkehrs entrichtet haͤtte. Bei der ge-
ringſten Hintanſetzung dieſer Verpflichtung
ſollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen
ſeyn; und auf dieſen Vertrag wuͤrde auch
immerfort noch um ſo ſtrenger gehalten, da
England und Frankreich ihn ſpaͤterhin be-
ſtaͤtigt haͤtten.
So begriff ich den̄ nun, worinn der por-
tugieſiſche Kapitain, dem ich begegnet war,
ſich ſtrafbar gemacht, und warum er gegen
mich ein ſo boͤſes Gewiſſen verrathen hatte;
wie aber auch jene beiden Englaͤnder garſtig
anlaufen duͤrften, falls er ihnen erweiſen
koͤnnte, daß ſie auf eine raͤuberiſche Weiſe zu
ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel
gezwungen haͤtten. „Und dieſe Ausflucht zu
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