Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.

Bild:
<< vorherige Seite

die andern davon abhängigen Besitzungen ur-
sprünglich unter portugiesischer Hoheit gestan-
den, von den Holländern aber, in ihrem er-
sten großen Freiheitskriege, den Spaniern,
welche damals auch Portugal sich einverleibt
hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er-
folgten Frieden wären sie auch in den Hän-
den der jungen Republik verblieben, und
zwar noch mit der demüthigenden Einschrän-
kung, daß forthin kein spanisches oder por-
tugiesisches Schiff an der Küste von Guinea
Handel treiben solle, bevor es nicht vor St.
George angelegt und zehn Procent von seiner
gesammten Ladung für die Erlaubniß eines
freien Verkehrs entrichtet hätte. Bei der ge-
ringsten Hintansetzung dieser Verpflichtung
sollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen
seyn; und auf diesen Vertrag würde auch
immerfort noch um so strenger gehalten, da
England und Frankreich ihn späterhin be-
stätigt hätten.

So begriff ich denn nun, worinn der por-
tugiesische Kapitain, dem ich begegnet war,
sich strafbar gemacht, und warum er gegen
mich ein so böses Gewissen verrathen hatte;
wie aber auch jene beiden Engländer garstig
anlaufen dürften, falls er ihnen erweisen
könnte, daß sie auf eine räuberische Weise zu
ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel
gezwungen hätten. "Und diese Ausflucht zu

die andern davon abhaͤngigen Beſitzungen ur-
ſpruͤnglich unter portugieſiſcher Hoheit geſtan-
den, von den Hollaͤndern aber, in ihrem er-
ſten großen Freiheitskriege, den Spaniern,
welche damals auch Portugal ſich einverleibt
hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er-
folgten Frieden waͤren ſie auch in den Haͤn-
den der jungen Republik verblieben, und
zwar noch mit der demuͤthigenden Einſchraͤn-
kung, daß forthin kein ſpaniſches oder por-
tugieſiſches Schiff an der Kuͤſte von Guinea
Handel treiben ſolle, bevor es nicht vor St.
George angelegt und zehn Procent von ſeiner
geſammten Ladung fuͤr die Erlaubniß eines
freien Verkehrs entrichtet haͤtte. Bei der ge-
ringſten Hintanſetzung dieſer Verpflichtung
ſollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen
ſeyn; und auf dieſen Vertrag wuͤrde auch
immerfort noch um ſo ſtrenger gehalten, da
England und Frankreich ihn ſpaͤterhin be-
ſtaͤtigt haͤtten.

So begriff ich den̄ nun, worinn der por-
tugieſiſche Kapitain, dem ich begegnet war,
ſich ſtrafbar gemacht, und warum er gegen
mich ein ſo boͤſes Gewiſſen verrathen hatte;
wie aber auch jene beiden Englaͤnder garſtig
anlaufen duͤrften, falls er ihnen erweiſen
koͤnnte, daß ſie auf eine raͤuberiſche Weiſe zu
ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel
gezwungen haͤtten. „Und dieſe Ausflucht zu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0028" n="24"/>
die andern davon abha&#x0364;ngigen Be&#x017F;itzungen ur-<lb/>
&#x017F;pru&#x0364;nglich unter portugie&#x017F;i&#x017F;cher Hoheit ge&#x017F;tan-<lb/>
den, von den Holla&#x0364;ndern aber, in ihrem er-<lb/>
&#x017F;ten großen Freiheitskriege, den Spaniern,<lb/>
welche damals auch Portugal &#x017F;ich einverleibt<lb/>
hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er-<lb/>
folgten Frieden wa&#x0364;ren &#x017F;ie auch in den Ha&#x0364;n-<lb/>
den der jungen Republik verblieben, und<lb/>
zwar noch mit der demu&#x0364;thigenden Ein&#x017F;chra&#x0364;n-<lb/>
kung, daß forthin kein &#x017F;pani&#x017F;ches oder por-<lb/>
tugie&#x017F;i&#x017F;ches Schiff an der Ku&#x0364;&#x017F;te von Guinea<lb/>
Handel treiben &#x017F;olle, bevor es nicht vor St.<lb/>
George angelegt und zehn Procent von &#x017F;einer<lb/>
ge&#x017F;ammten Ladung fu&#x0364;r die Erlaubniß eines<lb/>
freien Verkehrs entrichtet ha&#x0364;tte. Bei der ge-<lb/>
ring&#x017F;ten Hintan&#x017F;etzung die&#x017F;er Verpflichtung<lb/>
&#x017F;ollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen<lb/>
&#x017F;eyn; und auf die&#x017F;en Vertrag wu&#x0364;rde auch<lb/>
immerfort noch um &#x017F;o &#x017F;trenger gehalten, da<lb/>
England und Frankreich ihn &#x017F;pa&#x0364;terhin be-<lb/>
&#x017F;ta&#x0364;tigt ha&#x0364;tten.</p><lb/>
        <p>So begriff ich den&#x0304; nun, worinn der por-<lb/>
tugie&#x017F;i&#x017F;che Kapitain, dem ich begegnet war,<lb/>
&#x017F;ich &#x017F;trafbar gemacht, und warum er gegen<lb/>
mich ein &#x017F;o bo&#x0364;&#x017F;es Gewi&#x017F;&#x017F;en verrathen hatte;<lb/>
wie aber auch jene beiden Engla&#x0364;nder gar&#x017F;tig<lb/>
anlaufen du&#x0364;rften, falls er ihnen erwei&#x017F;en<lb/>
ko&#x0364;nnte, daß &#x017F;ie auf eine ra&#x0364;uberi&#x017F;che Wei&#x017F;e zu<lb/>
ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel<lb/>
gezwungen ha&#x0364;tten. &#x201E;Und die&#x017F;e Ausflucht zu<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[24/0028] die andern davon abhaͤngigen Beſitzungen ur- ſpruͤnglich unter portugieſiſcher Hoheit geſtan- den, von den Hollaͤndern aber, in ihrem er- ſten großen Freiheitskriege, den Spaniern, welche damals auch Portugal ſich einverleibt hatten, abgewonnen worden. Jm endlich er- folgten Frieden waͤren ſie auch in den Haͤn- den der jungen Republik verblieben, und zwar noch mit der demuͤthigenden Einſchraͤn- kung, daß forthin kein ſpaniſches oder por- tugieſiſches Schiff an der Kuͤſte von Guinea Handel treiben ſolle, bevor es nicht vor St. George angelegt und zehn Procent von ſeiner geſammten Ladung fuͤr die Erlaubniß eines freien Verkehrs entrichtet haͤtte. Bei der ge- ringſten Hintanſetzung dieſer Verpflichtung ſollte jedesmal Schiff und Ladung verfallen ſeyn; und auf dieſen Vertrag wuͤrde auch immerfort noch um ſo ſtrenger gehalten, da England und Frankreich ihn ſpaͤterhin be- ſtaͤtigt haͤtten. So begriff ich den̄ nun, worinn der por- tugieſiſche Kapitain, dem ich begegnet war, ſich ſtrafbar gemacht, und warum er gegen mich ein ſo boͤſes Gewiſſen verrathen hatte; wie aber auch jene beiden Englaͤnder garſtig anlaufen duͤrften, falls er ihnen erweiſen koͤnnte, daß ſie auf eine raͤuberiſche Weiſe zu ihm an Bord gekommen und ihn zum Handel gezwungen haͤtten. „Und dieſe Ausflucht zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/28
Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/28>, abgerufen am 24.11.2024.