Jn der That war nun meine Lage be- denklich genug; und ich durfte von den er- hitzten Meuterern leicht das Aergste erwar- ten: denn mein Leben sowohl, als die Er- haltung des Schiffs, standen hier auf dem Spiele. Sinnend und in stürmischer Bewe- gung gieng ich in der Kajüte mit großen Schritten auf und nieder, um über irgend eine durchgreifende Maaßregel zu meiner Rettung mit mir einig zu werden. Jch erinnerte mich endlich, daß ich, einige Rei- sen früherhin, in Hamburg einen Abdruck des dort geltenden Schiffs- und See-Rechts gekauft und bei mir an Bord hatte; sowie, daß ich dasselbe zum öftern durchblättert und mir mehrere Punkte angestrichen hatte, wor- über Volk und Schiffer am leichtesten und gewöhnlichsten mit einander zu zerfallen pfle- gen; falls ich irgend einmal in einen ähn- lichen Zwist gerathen sollte.
Ungesäumt holte ich dies Buch aus sei- nem Winkel hervor; schlug den gesuchten Artikel nach, und fand Folgendes verzeichnet:
"Einem Schiffer steht frei, seine Leute "zu züchtigen; und es darf keine Gegen- "wehr geschehen. Sollte aber ein Schiffs- "mann sich unterstehen, seinen Schiffer "zu schlagen oder sonst zu mißhandeln: so "wartet Seiner der Galgen, nach Ham- "burger Recht. -- Ebenso nach Engli-
Jn der That war nun meine Lage be- denklich genug; und ich durfte von den er- hitzten Meuterern leicht das Aergſte erwar- ten: denn mein Leben ſowohl, als die Er- haltung des Schiffs, ſtanden hier auf dem Spiele. Sinnend und in ſtuͤrmiſcher Bewe- gung gieng ich in der Kajuͤte mit großen Schritten auf und nieder, um uͤber irgend eine durchgreifende Maaßregel zu meiner Rettung mit mir einig zu werden. Jch erinnerte mich endlich, daß ich, einige Rei- ſen fruͤherhin, in Hamburg einen Abdruck des dort geltenden Schiffs- und See-Rechts gekauft und bei mir an Bord hatte; ſowie, daß ich daſſelbe zum oͤftern durchblaͤttert und mir mehrere Punkte angeſtrichen hatte, wor- uͤber Volk und Schiffer am leichteſten und gewoͤhnlichſten mit einander zu zerfallen pfle- gen; falls ich irgend einmal in einen aͤhn- lichen Zwiſt gerathen ſollte.
Ungeſaͤumt holte ich dies Buch aus ſei- nem Winkel hervor; ſchlug den geſuchten Artikel nach, und fand Folgendes verzeichnet:
„Einem Schiffer ſteht frei, ſeine Leute „zu zuͤchtigen; und es darf keine Gegen- „wehr geſchehen. Sollte aber ein Schiffs- „mann ſich unterſtehen, ſeinen Schiffer „zu ſchlagen oder ſonſt zu mißhandeln: ſo „wartet Seiner der Galgen, nach Ham- „burger Recht. — Ebenſo nach Engli-
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Jn der That war nun meine Lage be-
denklich genug; und ich durfte von den er-
hitzten Meuterern leicht das Aergſte erwar-
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haltung des Schiffs, ſtanden hier auf dem
Spiele. Sinnend und in ſtuͤrmiſcher Bewe-
gung gieng ich in der Kajuͤte mit großen
Schritten auf und nieder, um uͤber irgend
eine durchgreifende Maaßregel zu meiner
Rettung mit mir einig zu werden. Jch
erinnerte mich endlich, daß ich, einige Rei-
ſen fruͤherhin, in Hamburg einen Abdruck
des dort geltenden Schiffs- und See-Rechts
gekauft und bei mir an Bord hatte; ſowie,
daß ich daſſelbe zum oͤftern durchblaͤttert und
mir mehrere Punkte angeſtrichen hatte, wor-
uͤber Volk und Schiffer am leichteſten und
gewoͤhnlichſten mit einander zu zerfallen pfle-
gen; falls ich irgend einmal in einen aͤhn-
lichen Zwiſt gerathen ſollte.
Ungeſaͤumt holte ich dies Buch aus ſei-
nem Winkel hervor; ſchlug den geſuchten
Artikel nach, und fand Folgendes verzeichnet:
„Einem Schiffer ſteht frei, ſeine Leute
„zu zuͤchtigen; und es darf keine Gegen-
„wehr geſchehen. Sollte aber ein Schiffs-
„mann ſich unterſtehen, ſeinen Schiffer
„zu ſchlagen oder ſonſt zu mißhandeln: ſo
„wartet Seiner der Galgen, nach Ham-
„burger Recht. — Ebenſo nach Engli-
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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/224>, abgerufen am 15.08.2024.
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