pflichtet sich gegen den Gläubiger, dieselbe zu erfüllen, wenn der Schuldner selbst ihr nicht Genüge leistet.
2012. Die Bürgschaft kann nur in Ansehung einer gültigen Verbindlichkeit statt finden. Man kann sich gleichwohl für eine Verbindlichkeit ver- bürgen, die vermöge einer dem Verbundenen bloß persönlich zustehenden Einrede, zum Beyspiele der der Minderjährig- keit, wieder aufgehoben werden kann.
2013. Die Verbürgung kann weder das, wozu der Schuldner selbst verbunden ist, überschreiten, noch auch unter lästigern Bedingungen übernommen werden. Sie kann aber auf einen Theil der Schuld beschränkt und unter minder lästigen Bedingungen eingegangen werden. Eine Verbürgung, welche die Hauptschuld überschreitet oder unter lästigern Bedingungen geschieht, ist nicht ganz ungültig, sondern nur einer Verminderung bis zum Betrage der Hauptschuld unterworfen.
2014. Man kann sich ohne Auftrag dessen, für welchen man sich verbindlich macht, und selbst ohne sein Wissen, verbürgen. Man kann nicht nur für den Hauptschuldner, son- dern auch für den, welcher sich für diesen verbürgt hat, Bürge werden.
2015. Eine Verbürgung wird nicht vermuthet; sie muß ausdrücklich geschehen, und darf über die Grenzen, innerhalb welchen sie übernommen wurde, nicht ausgedehnt werden.
2016. Eine Bürgschaft, welche man unbestimmt für eine Hauptschuld übernommen hat, erstreckt sich auf alle Nebenverbindlichkeiten, selbst auf die Kosten der ersten Klage, und auf alle die, welche nach der dem Bürgen davon ertheil- ten Nachricht entstanden sind.
III. Buch. 14. Titel. 1. Cap.
pflichtet ſich gegen den Glaͤubiger, dieſelbe zu erfuͤllen, wenn der Schuldner ſelbſt ihr nicht Genuͤge leiſtet.
2012. Die Buͤrgſchaft kann nur in Anſehung einer guͤltigen Verbindlichkeit ſtatt finden. Man kann ſich gleichwohl fuͤr eine Verbindlichkeit ver- buͤrgen, die vermoͤge einer dem Verbundenen bloß perſoͤnlich zuſtehenden Einrede, zum Beyſpiele der der Minderjaͤhrig- keit, wieder aufgehoben werden kann.
2013. Die Verbuͤrgung kann weder das, wozu der Schuldner ſelbſt verbunden iſt, uͤberſchreiten, noch auch unter laͤſtigern Bedingungen uͤbernommen werden. Sie kann aber auf einen Theil der Schuld beſchraͤnkt und unter minder laͤſtigen Bedingungen eingegangen werden. Eine Verbuͤrgung, welche die Hauptſchuld uͤberſchreitet oder unter laͤſtigern Bedingungen geſchieht, iſt nicht ganz unguͤltig, ſondern nur einer Verminderung bis zum Betrage der Hauptſchuld unterworfen.
2014. Man kann ſich ohne Auftrag deſſen, fuͤr welchen man ſich verbindlich macht, und ſelbſt ohne ſein Wiſſen, verbuͤrgen. Man kann nicht nur fuͤr den Hauptſchuldner, ſon- dern auch fuͤr den, welcher ſich fuͤr dieſen verbuͤrgt hat, Buͤrge werden.
2015. Eine Verbuͤrgung wird nicht vermuthet; ſie muß ausdruͤcklich geſchehen, und darf uͤber die Grenzen, innerhalb welchen ſie uͤbernommen wurde, nicht ausgedehnt werden.
2016. Eine Buͤrgſchaft, welche man unbeſtimmt fuͤr eine Hauptſchuld uͤbernommen hat, erſtreckt ſich auf alle Nebenverbindlichkeiten, ſelbſt auf die Koſten der erſten Klage, und auf alle die, welche nach der dem Buͤrgen davon ertheil- ten Nachricht entſtanden ſind.
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III. Buch. 14. Titel. 1. Cap.
pflichtet ſich gegen den Glaͤubiger, dieſelbe zu erfuͤllen,
wenn der Schuldner ſelbſt ihr nicht Genuͤge leiſtet.
2012. Die Buͤrgſchaft kann nur in Anſehung einer
guͤltigen Verbindlichkeit ſtatt finden.
Man kann ſich gleichwohl fuͤr eine Verbindlichkeit ver-
buͤrgen, die vermoͤge einer dem Verbundenen bloß perſoͤnlich
zuſtehenden Einrede, zum Beyſpiele der der Minderjaͤhrig-
keit, wieder aufgehoben werden kann.
2013. Die Verbuͤrgung kann weder das, wozu der
Schuldner ſelbſt verbunden iſt, uͤberſchreiten, noch auch unter
laͤſtigern Bedingungen uͤbernommen werden.
Sie kann aber auf einen Theil der Schuld beſchraͤnkt und
unter minder laͤſtigen Bedingungen eingegangen werden.
Eine Verbuͤrgung, welche die Hauptſchuld uͤberſchreitet
oder unter laͤſtigern Bedingungen geſchieht, iſt nicht ganz
unguͤltig, ſondern nur einer Verminderung bis zum Betrage
der Hauptſchuld unterworfen.
2014. Man kann ſich ohne Auftrag deſſen, fuͤr welchen
man ſich verbindlich macht, und ſelbſt ohne ſein Wiſſen,
verbuͤrgen.
Man kann nicht nur fuͤr den Hauptſchuldner, ſon-
dern auch fuͤr den, welcher ſich fuͤr dieſen verbuͤrgt hat,
Buͤrge werden.
2015. Eine Verbuͤrgung wird nicht vermuthet; ſie muß
ausdruͤcklich geſchehen, und darf uͤber die Grenzen, innerhalb
welchen ſie uͤbernommen wurde, nicht ausgedehnt werden.
2016. Eine Buͤrgſchaft, welche man unbeſtimmt fuͤr
eine Hauptſchuld uͤbernommen hat, erſtreckt ſich auf alle
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Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 854. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/866>, abgerufen am 24.11.2024.
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