Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808.

Bild:
<< vorherige Seite
III. Buch.
Drittes Buch.

Von den verſchiedenen Arten das Eigenthum
zu erwerben.



Allgemeine Verfuͤgungen.

711. Eigenthum kann man erwerben und uͤbertragen:
durch Erbfolge, durch Schenkungen unter Lebenden, oder
durch Teſtament und auch als Folge perſoͤnlicher Verbind-
lichkeiten (Forderungen).

712. Eben ſo erwirbt man das Eigenthum durch Zu-
wachs oder Einverleibung, und durch Verjaͤhrung.

713. Herrnloſe Sachen gehoͤren dem Staate.

714. Es gibt Sachen, die Niemanden zugehoͤren, deren
Gebrauch aber fuͤr alle gemeinſchaftlich iſt. Polizeygeſetze
beſtimmen die Art, ſie zu benutzen.

715. Die Befugniß zu jagen (Anh. Nro.VI), oder zu
fiſchen, wird gleichfalls durch beſondere Geſetze beſtimmt.

716. Das Eigenthum eines Schatzes gehoͤrt demjenigen,
der ihn in ſeinem eigenen Grundſtuͤcke findet; ward derſelbe
in dem Grundſtuͤcke eines Andern gefunden, ſo gehoͤrt er
zur Haͤlfte demjenigen, der ihn entdeckt hat, und zur Haͤlfte
dem Eigenthuͤmer des Grundſtuͤckes.

Einen Schatz nennt man jede verborgene oder vergra-
bene Sache, woran Niemand ſein Eigenthum darthun
kann, und die durch bloſes Ungefaͤhr entdeckt wird.

717. Die Rechte auf ins Meer geworfene Sachen und
auf die vom Meere ausgeworfenen Gegenſtaͤnde, von welcher
Art ſie auch ſeyn moͤgen, desgleichen die Rechte auf

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: ignoriert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;

manuell nachkorrigierter OCR-Text der BSB-München




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/316
Zitationshilfe: Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/316>, abgerufen am 19.02.2025.