Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808.Inhaltsverzeichniß Zweyter Theil. Von der vertragsmäßigen Gütergemeinschaft und den Verabredungen, welche die gesetzliche Güter- gemeinschaft abändern oder sogar ausschließen können Seite 648 1. Absch. Von der auf die Errungenschaft beschränkten Güter- gemeinschaft 650 2. Absch. Von der Verabredung, welche das bewegliche Ver- mögen ganz oder zum Theil von der Güterge- meinschaft ausschließt das. 3. Absch. Von der Verabredung der Mobiliarisirung 652 4. Absch. Von der Verabredung der Sehuldenabsonderung 656 5. Absch. Von der der Ehefrau eingeräumten Befugniß, ihr eingebrachtes Vermögen schuldenfrey zurückzu- nehmen 660 6. Absch. Von der vertragsmäßigen Vorwegnahme das. 7. Absch. Von den Verabredungen, wodurch den beyden Ehe- gatten ungleiche Antheile an der Gütergemein- schaft angewiesen werden 662 8. Absch. Von der allgemeinen Gütergemeinschaft 666 Verfügungen, welche für die obigen acht Ab- schnitte gemeinschaftlich gelten 668 9. Absch. Von den die Gütergemeinschaft ausschließenden Ver- trägen das. §. 1. Von der Verabredung der Ehegatten, ohne Güter- gemeinschaft einander heirathen zu wollen 670 §. 2. Von der Verabredung der Vermögensabsonderung 672 3. Cap. Von dem Brautschatzverhältnisse 674 1. Absch. Von der Bestellung des Brautschatzes das. 2. Absch. Von den Rechten des Mannes an dem Brautschatz- vermögen und der Unveräußerlichkeit dazu gehö- riger Grundstücke 676 3. Absch. Von der Wiedererstattung des Brautschatzes 684 4. Absch. Von dem Paraphernalvermögen 688 Besondere Verordnung 690 VI. Titel. Von dem Verkaufe 692 1. Cap. Von der Beschaffenheit und Form des Verkaufes das. 2. Cap. Wer kaufen oder verkaufen kann 694 3. Cap. Von den Sachen, welche verkauft werden können 698 Inhaltsverzeichniß Zweyter Theil. Von der vertragsmaͤßigen Guͤtergemeinſchaft und den Verabredungen, welche die geſetzliche Guͤter- gemeinſchaft abaͤndern oder ſogar ausſchließen koͤnnen Seite 648 1. Abſch. Von der auf die Errungenſchaft beſchraͤnkten Guͤter- gemeinſchaft 650 2. Abſch. Von der Verabredung, welche das bewegliche Ver- moͤgen ganz oder zum Theil von der Guͤterge- meinſchaft ausſchließt daſ. 3. Abſch. Von der Verabredung der Mobiliariſirung 652 4. Abſch. Von der Verabredung der Sehuldenabſonderung 656 5. Abſch. Von der der Ehefrau eingeraͤumten Befugniß, ihr eingebrachtes Vermoͤgen ſchuldenfrey zuruͤckzu- nehmen 660 6. Abſch. Von der vertragsmaͤßigen Vorwegnahme daſ. 7. Abſch. Von den Verabredungen, wodurch den beyden Ehe- gatten ungleiche Antheile an der Guͤtergemein- ſchaft angewieſen werden 662 8. Abſch. Von der allgemeinen Guͤtergemeinſchaft 666 Verfuͤgungen, welche fuͤr die obigen acht Ab- ſchnitte gemeinſchaftlich gelten 668 9. Abſch. Von den die Guͤtergemeinſchaft ausſchließenden Ver- traͤgen daſ. §. 1. Von der Verabredung der Ehegatten, ohne Guͤter- gemeinſchaft einander heirathen zu wollen 670 §. 2. Von der Verabredung der Vermoͤgensabſonderung 672 3. Cap. Von dem Brautſchatzverhaͤltniſſe 674 1. Abſch. Von der Beſtellung des Brautſchatzes daſ. 2. Abſch. Von den Rechten des Mannes an dem Brautſchatz- vermoͤgen und der Unveraͤußerlichkeit dazu gehoͤ- riger Grundſtuͤcke 676 3. Abſch. Von der Wiedererſtattung des Brautſchatzes 684 4. Abſch. Von dem Paraphernalvermoͤgen 688 Beſondere Verordnung 690 VI. Titel. Von dem Verkaufe 692 1. Cap. Von der Beſchaffenheit und Form des Verkaufes daſ. 2. Cap. Wer kaufen oder verkaufen kann 694 3. Cap. 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Inhaltsverzeichniß
Zweyter Theil.
Von der vertragsmaͤßigen Guͤtergemeinſchaft und
den Verabredungen, welche die geſetzliche Guͤter-
gemeinſchaft abaͤndern oder ſogar ausſchließen
koͤnnen Seite 648
1. Abſch. Von der auf die Errungenſchaft beſchraͤnkten Guͤter-
gemeinſchaft 650
2. Abſch. Von der Verabredung, welche das bewegliche Ver-
moͤgen ganz oder zum Theil von der Guͤterge-
meinſchaft ausſchließt daſ.
3. Abſch. Von der Verabredung der Mobiliariſirung 652
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5. Abſch. Von der der Ehefrau eingeraͤumten Befugniß, ihr
eingebrachtes Vermoͤgen ſchuldenfrey zuruͤckzu-
nehmen 660
6. Abſch. Von der vertragsmaͤßigen Vorwegnahme daſ.
7. Abſch. Von den Verabredungen, wodurch den beyden Ehe-
gatten ungleiche Antheile an der Guͤtergemein-
ſchaft angewieſen werden 662
8. Abſch. Von der allgemeinen Guͤtergemeinſchaft 666
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ſchnitte gemeinſchaftlich gelten 668
9. Abſch. Von den die Guͤtergemeinſchaft ausſchließenden Ver-
traͤgen daſ.
§. 1. Von der Verabredung der Ehegatten, ohne Guͤter-
gemeinſchaft einander heirathen zu wollen 670
§. 2. Von der Verabredung der Vermoͤgensabſonderung 672
3. Cap. Von dem Brautſchatzverhaͤltniſſe 674
1. Abſch. Von der Beſtellung des Brautſchatzes daſ.
2. Abſch. Von den Rechten des Mannes an dem Brautſchatz-
vermoͤgen und der Unveraͤußerlichkeit dazu gehoͤ-
riger Grundſtuͤcke 676
3. Abſch. Von der Wiedererſtattung des Brautſchatzes 684
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Beſondere Verordnung 690
VI. Titel. Von dem Verkaufe 692
1. Cap. Von der Beſchaffenheit und Form des Verkaufes daſ.
2. Cap. Wer kaufen oder verkaufen kann 694
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