ungeachtet, in Betracht seiner Physiogno- mie und Statur, pro confesso et convicto erkläret. Die härtesten Bösewichter, sprach unser Gerichtspräses, sind immer die Unter- sezten: denn wo viel gedrungene Kraft ist, da ist auch viel Versuchung zum Mißbrauch derselben, daher Jnquisit aller gewaltsamen Einbrüche, Wegelagerungen und Berau- bungen, deren ihn die Akten zeyhen, schul- dig erkannt und als überwiesen condemnirt wird, von Rechts wegen. Peter Knoll- horn hingegen, ein berüchtigter Schenk- wirth und Diebshähler, obgleich in seiner Behausung gestohlnes Gut war vorgefunden worden, ingleichem das Mauznerische Ehe- weib, in puncto inculpati adulterii, ob schon ihr Ehemann sie in flagrante delicto wollte ergriffen haben, sie auch das Ver- brechen beynahe eingestanden hatte, welches Bekenntniß iedoch vom Richter durch illega- le Concussionen ausgepreßt zu seyn schien,
wurden
C 3
ungeachtet, in Betracht ſeiner Phyſiogno- mie und Statur, pro confeſſo et convicto erklaͤret. Die haͤrteſten Boͤſewichter, ſprach unſer Gerichtspraͤſes, ſind immer die Unter- ſezten: denn wo viel gedrungene Kraft iſt, da iſt auch viel Verſuchung zum Mißbrauch derſelben, daher Jnquiſit aller gewaltſamen Einbruͤche, Wegelagerungen und Berau- bungen, deren ihn die Akten zeyhen, ſchul- dig erkannt und als uͤberwieſen condemnirt wird, von Rechts wegen. Peter Knoll- horn hingegen, ein beruͤchtigter Schenk- wirth und Diebshaͤhler, obgleich in ſeiner Behauſung geſtohlnes Gut war vorgefunden worden, ingleichem das Mauzneriſche Ehe- weib, in puncto inculpati adulterii, ob ſchon ihr Ehemann ſie in flagrante delicto wollte ergriffen haben, ſie auch das Ver- brechen beynahe eingeſtanden hatte, welches Bekenntniß iedoch vom Richter durch illega- le Concuſſionen ausgepreßt zu ſeyn ſchien,
wurden
C 3
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0045"n="37"/>
ungeachtet, in Betracht ſeiner Phyſiogno-<lb/>
mie und Statur, <hirendition="#aq">pro confeſſo et convicto</hi><lb/>
erklaͤret. Die haͤrteſten Boͤſewichter, ſprach<lb/>
unſer Gerichtspraͤſes, ſind immer die Unter-<lb/>ſezten: denn wo viel gedrungene Kraft iſt,<lb/>
da iſt auch viel Verſuchung zum Mißbrauch<lb/>
derſelben, daher Jnquiſit aller gewaltſamen<lb/>
Einbruͤche, Wegelagerungen und Berau-<lb/>
bungen, deren ihn die Akten zeyhen, ſchul-<lb/>
dig erkannt und als uͤberwieſen condemnirt<lb/>
wird, von Rechts wegen. Peter Knoll-<lb/>
horn hingegen, ein beruͤchtigter Schenk-<lb/>
wirth und Diebshaͤhler, obgleich in ſeiner<lb/>
Behauſung geſtohlnes Gut war vorgefunden<lb/>
worden, ingleichem das Mauzneriſche Ehe-<lb/>
weib, <hirendition="#aq">in puncto inculpati adulterii,</hi> ob<lb/>ſchon ihr Ehemann ſie in <hirendition="#aq">flagrante delicto</hi><lb/>
wollte ergriffen haben, ſie auch das Ver-<lb/>
brechen beynahe eingeſtanden hatte, welches<lb/>
Bekenntniß iedoch vom Richter durch illega-<lb/>
le Concuſſionen ausgepreßt zu ſeyn ſchien,<lb/><fwplace="bottom"type="sig">C 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">wurden</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[37/0045]
ungeachtet, in Betracht ſeiner Phyſiogno-
mie und Statur, pro confeſſo et convicto
erklaͤret. Die haͤrteſten Boͤſewichter, ſprach
unſer Gerichtspraͤſes, ſind immer die Unter-
ſezten: denn wo viel gedrungene Kraft iſt,
da iſt auch viel Verſuchung zum Mißbrauch
derſelben, daher Jnquiſit aller gewaltſamen
Einbruͤche, Wegelagerungen und Berau-
bungen, deren ihn die Akten zeyhen, ſchul-
dig erkannt und als uͤberwieſen condemnirt
wird, von Rechts wegen. Peter Knoll-
horn hingegen, ein beruͤchtigter Schenk-
wirth und Diebshaͤhler, obgleich in ſeiner
Behauſung geſtohlnes Gut war vorgefunden
worden, ingleichem das Mauzneriſche Ehe-
weib, in puncto inculpati adulterii, ob
ſchon ihr Ehemann ſie in flagrante delicto
wollte ergriffen haben, ſie auch das Ver-
brechen beynahe eingeſtanden hatte, welches
Bekenntniß iedoch vom Richter durch illega-
le Concuſſionen ausgepreßt zu ſeyn ſchien,
wurden
C 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 4. Altenburg, 1779, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_reisen04_1779/45>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.