aus dem Beinhaus geschehen, wer leistet da Gewähr, daß die Schädel authentisch sind, und unsere gewesenen Bekannten nicht aus Jrrthum oder mit Vorsatz in ein Quar- tier verlegt werden, worinn sie nie gehaus- set haben? Sollte sich aber ein Sammler beygehen lassen, von öffentlicher Gerichts- stätte einen oder den andern Kopf, der da- selbst zur Schau ausgestellt wär, aus Lieb- haberey wegzukapern: so könnt er leicht mit der Justiz darüber in Händel gerathen. Es bleibt also kein Mittel übrig, als durch Erb- gangsrecht, durch ein Legat oder eine Do- nation sich des Besitzes von unbezweifelt richtigen Schädelexemplaren bekannter Per- sonen zu vergewissern. Jch hab daher eine Proposition auf dem Herzen, die ich sogleich nach meiner Heimkunft unserm Jnstitut vor- zulegen gesonnen bin, des Jnnhalts: daß sich alle gegenwärtige und zukünftige akade- mische Mitglieder, zum Behuf des Stu-
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aus dem Beinhaus geſchehen, wer leiſtet da Gewaͤhr, daß die Schaͤdel authentiſch ſind, und unſere geweſenen Bekannten nicht aus Jrrthum oder mit Vorſatz in ein Quar- tier verlegt werden, worinn ſie nie gehauſ- ſet haben? Sollte ſich aber ein Sammler beygehen laſſen, von oͤffentlicher Gerichts- ſtaͤtte einen oder den andern Kopf, der da- ſelbſt zur Schau ausgeſtellt waͤr, aus Lieb- haberey wegzukapern: ſo koͤnnt er leicht mit der Juſtiz daruͤber in Haͤndel gerathen. Es bleibt alſo kein Mittel uͤbrig, als durch Erb- gangsrecht, durch ein Legat oder eine Do- nation ſich des Beſitzes von unbezweifelt richtigen Schaͤdelexemplaren bekannter Per- ſonen zu vergewiſſern. Jch hab daher eine Propoſition auf dem Herzen, die ich ſogleich nach meiner Heimkunft unſerm Jnſtitut vor- zulegen geſonnen bin, des Jnnhalts: daß ſich alle gegenwaͤrtige und zukuͤnftige akade- miſche Mitglieder, zum Behuf des Stu-
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aus dem Beinhaus geſchehen, wer leiſtet
da Gewaͤhr, daß die Schaͤdel authentiſch
ſind, und unſere geweſenen Bekannten nicht
aus Jrrthum oder mit Vorſatz in ein Quar-
tier verlegt werden, worinn ſie nie gehauſ-
ſet haben? Sollte ſich aber ein Sammler
beygehen laſſen, von oͤffentlicher Gerichts-
ſtaͤtte einen oder den andern Kopf, der da-
ſelbſt zur Schau ausgeſtellt waͤr, aus Lieb-
haberey wegzukapern: ſo koͤnnt er leicht mit
der Juſtiz daruͤber in Haͤndel gerathen. Es
bleibt alſo kein Mittel uͤbrig, als durch Erb-
gangsrecht, durch ein Legat oder eine Do-
nation ſich des Beſitzes von unbezweifelt
richtigen Schaͤdelexemplaren bekannter Per-
ſonen zu vergewiſſern. Jch hab daher eine
Propoſition auf dem Herzen, die ich ſogleich
nach meiner Heimkunft unſerm Jnſtitut vor-
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Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 4. Altenburg, 1779, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_reisen04_1779/125>, abgerufen am 24.11.2024.
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