Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 1, 2. Aufl. Altenburg, 1779.gen; oder sie nach den Vorschlägen des Doch vor der Hand ist es zu früh am daß
gen; oder ſie nach den Vorſchlaͤgen des Doch vor der Hand iſt es zu fruͤh am daß
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0052" n="46"/> gen; oder ſie nach den Vorſchlaͤgen des<lb/> ſinnreichen Verfaſſers des phyſiognomiſchen<lb/> Cabinets, durch eine bloße Buchſtabenfor-<lb/> mel einholen und in ihre Kuſtodie gleichſam<lb/> zuruͤckzaubern koͤnnen: ſondern dem ganzen<lb/> Criminalproceß wird eine wichtige Revolu-<lb/> tion bevor ſtehen. Ohne Corpus delicti,<lb/> ohne Jnquiſition, Zeugenverhoͤr und Folter<lb/> zu Erforſchung der Wahrheit noͤthig zu ha-<lb/> ben, wird ein ſimpler Kopfumriß des Jn-<lb/> culpaten, dem Richter Urim und Tummim<lb/> ſeyn, und in ſehr verwickelten Faͤllen wird<lb/> man, anſtatt eines korpulenten Aktenfaſci-<lb/> kuls, ein Schattenbild an irgend eine phy-<lb/> ſiognomiſche Fakultaͤt verſchicken, und dar-<lb/> uͤber erkennen laſſen, mit mehr Zuverlaͤßig-<lb/> keit hoffentlich, als drey conforme Urtheile<lb/> mit allen <hi rendition="#aq">rationibus dubitandi et deciden-<lb/> di,</hi> nach den Geſetzen des leidigen Herkom-<lb/> mannus iemals verheißen koͤnnen.</p><lb/> <p>Doch vor der Hand iſt es zu fruͤh am<lb/> Tage, an dieſe ſchoͤnen Ausſichten zu ge-<lb/> denken. Die phyſiognomiſche Morgenroͤ-<lb/> the verguͤldet iezt nur noch die obern Regio-<lb/> nen, wenn es unten im Thale zu tagen be-<lb/> ginnt, alsdenn mehreres hiervon; wiewohl<lb/> es eher zu wuͤnſchen als zu erwarten ſtehet,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">daß</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [46/0052]
gen; oder ſie nach den Vorſchlaͤgen des
ſinnreichen Verfaſſers des phyſiognomiſchen
Cabinets, durch eine bloße Buchſtabenfor-
mel einholen und in ihre Kuſtodie gleichſam
zuruͤckzaubern koͤnnen: ſondern dem ganzen
Criminalproceß wird eine wichtige Revolu-
tion bevor ſtehen. Ohne Corpus delicti,
ohne Jnquiſition, Zeugenverhoͤr und Folter
zu Erforſchung der Wahrheit noͤthig zu ha-
ben, wird ein ſimpler Kopfumriß des Jn-
culpaten, dem Richter Urim und Tummim
ſeyn, und in ſehr verwickelten Faͤllen wird
man, anſtatt eines korpulenten Aktenfaſci-
kuls, ein Schattenbild an irgend eine phy-
ſiognomiſche Fakultaͤt verſchicken, und dar-
uͤber erkennen laſſen, mit mehr Zuverlaͤßig-
keit hoffentlich, als drey conforme Urtheile
mit allen rationibus dubitandi et deciden-
di, nach den Geſetzen des leidigen Herkom-
mannus iemals verheißen koͤnnen.
Doch vor der Hand iſt es zu fruͤh am
Tage, an dieſe ſchoͤnen Ausſichten zu ge-
denken. Die phyſiognomiſche Morgenroͤ-
the verguͤldet iezt nur noch die obern Regio-
nen, wenn es unten im Thale zu tagen be-
ginnt, alsdenn mehreres hiervon; wiewohl
es eher zu wuͤnſchen als zu erwarten ſtehet,
daß
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |