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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762.

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sie auch wegen meines getreuen Unterrichtes, den ich ihr gratis ertheilet, mir mehr als ihrem leiblichen Vater schuldig ist, weil man nach dem Ausspruche des großen Alexanders denen Eltern nichts als das liebe Leben, denen Lehrmeistern aber, daß man wohl lebet, zu verdanken hat: so habe ich gleichsam ein jus quaesitum auf sie erlanget, und werde mich von meinem Rechte durch einen andern nicht abtreiben lassen. Zu der Gerechtigkeitsliebe Ew. Gnaden habe ich das gute Vertrauen, daß Sie ihre Autorität in dieser Sache zu interponiren, und diesen Verwegenen von seinem bösen Vorhaben abzuhalten Sorge tragen werden. Aus dieser Ursache ersuche ich Hochdieselben unterthänig, nachdrückliche Dehortatoria an meinen Rival entweder mündlich oder schriftlich ergehen zu lassen, damit ein solches unerhörtes Factum der Gerechtigkeit zur Schande nicht von einer Person, die zur Aufrechthaltung derselben bestimmt ist, vollbracht, und mir dadurch ein unersetzlicher Verlust verursachet werde. Eine

sie auch wegen meines getreuen Unterrichtes, den ich ihr gratis ertheilet, mir mehr als ihrem leiblichen Vater schuldig ist, weil man nach dem Ausspruche des großen Alexanders denen Eltern nichts als das liebe Leben, denen Lehrmeistern aber, daß man wohl lebet, zu verdanken hat: so habe ich gleichsam ein jus quaesitum auf sie erlanget, und werde mich von meinem Rechte durch einen andern nicht abtreiben lassen. Zu der Gerechtigkeitsliebe Ew. Gnaden habe ich das gute Vertrauen, daß Sie ihre Autorität in dieser Sache zu interponiren, und diesen Verwegenen von seinem bösen Vorhaben abzuhalten Sorge tragen werden. Aus dieser Ursache ersuche ich Hochdieselben unterthänig, nachdrückliche Dehortatoria an meinen Rival entweder mündlich oder schriftlich ergehen zu lassen, damit ein solches unerhörtes Factum der Gerechtigkeit zur Schande nicht von einer Person, die zur Aufrechthaltung derselben bestimmt ist, vollbracht, und mir dadurch ein unersetzlicher Verlust verursachet werde. Eine

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[286/0288] sie auch wegen meines getreuen Unterrichtes, den ich ihr gratis ertheilet, mir mehr als ihrem leiblichen Vater schuldig ist, weil man nach dem Ausspruche des großen Alexanders denen Eltern nichts als das liebe Leben, denen Lehrmeistern aber, daß man wohl lebet, zu verdanken hat: so habe ich gleichsam ein jus quaesitum auf sie erlanget, und werde mich von meinem Rechte durch einen andern nicht abtreiben lassen. Zu der Gerechtigkeitsliebe Ew. Gnaden habe ich das gute Vertrauen, daß Sie ihre Autorität in dieser Sache zu interponiren, und diesen Verwegenen von seinem bösen Vorhaben abzuhalten Sorge tragen werden. Aus dieser Ursache ersuche ich Hochdieselben unterthänig, nachdrückliche Dehortatoria an meinen Rival entweder mündlich oder schriftlich ergehen zu lassen, damit ein solches unerhörtes Factum der Gerechtigkeit zur Schande nicht von einer Person, die zur Aufrechthaltung derselben bestimmt ist, vollbracht, und mir dadurch ein unersetzlicher Verlust verursachet werde. Eine

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison03_1762/288>, abgerufen am 22.11.2024.