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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762.

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Wenn sich jemand erkühnet, einige Rüben von dem Acker seines Nachbars sich zuzueignen, so pflegt er dieses aufs härteste zu bestrafen, wenn er aber selbst das Eigenthum eines andern sich zueignet, so macht er hierüber nach seinem weitläuftigen juristischen Gewissen sich nicht den geringsten Kummer. Ew. Gnaden kann so wenig als jemanden in der hiesigen ganzen Gegend unbekannt seyn, daß ich schon seit einigen Jahren ein ehrliches Absehen auf die Jungfer Tochter des Herrn Pfarr Wendelins allhier gehabt habe, sie zu ehlichen, und mich ihrem Vater als einen Substituten beifügen zu lassen. Er hat mir auch so viele gute Vertröstungen diesfalls gegeben, daß ich nicht mehr an der Erfüllung meines Wunsches zweifelte. Ich glaube nicht, daß ich tadelhaft bin, mich eher um die Quarre als um die Pfarre beworben zu haben, denn außerdem daß dieses jetzt die allgemeine Mode ist, und allezeit von hundert meiner Herren Collegen neun und neunzig seyn werden, die sich ein Bisgen

Wenn sich jemand erkühnet, einige Rüben von dem Acker seines Nachbars sich zuzueignen, so pflegt er dieses aufs härteste zu bestrafen, wenn er aber selbst das Eigenthum eines andern sich zueignet, so macht er hierüber nach seinem weitläuftigen juristischen Gewissen sich nicht den geringsten Kummer. Ew. Gnaden kann so wenig als jemanden in der hiesigen ganzen Gegend unbekannt seyn, daß ich schon seit einigen Jahren ein ehrliches Absehen auf die Jungfer Tochter des Herrn Pfarr Wendelins allhier gehabt habe, sie zu ehlichen, und mich ihrem Vater als einen Substituten beifügen zu lassen. Er hat mir auch so viele gute Vertröstungen diesfalls gegeben, daß ich nicht mehr an der Erfüllung meines Wunsches zweifelte. Ich glaube nicht, daß ich tadelhaft bin, mich eher um die Quarre als um die Pfarre beworben zu haben, denn außerdem daß dieses jetzt die allgemeine Mode ist, und allezeit von hundert meiner Herren Collegen neun und neunzig seyn werden, die sich ein Bisgen

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[283/0285] Wenn sich jemand erkühnet, einige Rüben von dem Acker seines Nachbars sich zuzueignen, so pflegt er dieses aufs härteste zu bestrafen, wenn er aber selbst das Eigenthum eines andern sich zueignet, so macht er hierüber nach seinem weitläuftigen juristischen Gewissen sich nicht den geringsten Kummer. Ew. Gnaden kann so wenig als jemanden in der hiesigen ganzen Gegend unbekannt seyn, daß ich schon seit einigen Jahren ein ehrliches Absehen auf die Jungfer Tochter des Herrn Pfarr Wendelins allhier gehabt habe, sie zu ehlichen, und mich ihrem Vater als einen Substituten beifügen zu lassen. Er hat mir auch so viele gute Vertröstungen diesfalls gegeben, daß ich nicht mehr an der Erfüllung meines Wunsches zweifelte. Ich glaube nicht, daß ich tadelhaft bin, mich eher um die Quarre als um die Pfarre beworben zu haben, denn außerdem daß dieses jetzt die allgemeine Mode ist, und allezeit von hundert meiner Herren Collegen neun und neunzig seyn werden, die sich ein Bisgen

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison03_1762/285>, abgerufen am 22.11.2024.