hätte. Da aber bis jetzo noch kein Ungeheuer dadurch ist ausgebrütet, auch Niemand mit der Kanne dermaßen an den Kopf getroffen worden, daß er davon gestorben wäre; am allerwenigsten aber durch die Vielheit des Getränkes Jemand um Leib und Leben kommen ist: so bleibet es dabei, daß man die Gränzen des Bechers der Frölichkeit nicht überschritten hat. Hat sich nun Niemand des Lasters der Trunkenheit bei der Tafel des Herrn v. W. schuldig gemacht; ist aber gleichwohl ein Glas Wein mehr getrunken worden, als zu des Leibes Nahrung und Nothdurft gehörte; so folgt daraus, daß der größere Becher der Frölichkeit, nicht aber, wie fälschlich vorgegeben wird, der Becher der Trunkenheit von einer hochansehnlichen Gesellschaft zu einer unschuldigen Gemüthsergötzlichkeit ausgeleeret worden. W. z. e. w.
§. 9.
Beschluß.
Solchergestalt wäre also die Ehre der vortrefflichen Gesellschaft in Wilmershausen gerettet,
hätte. Da aber bis jetzo noch kein Ungeheuer dadurch ist ausgebrütet, auch Niemand mit der Kanne dermaßen an den Kopf getroffen worden, daß er davon gestorben wäre; am allerwenigsten aber durch die Vielheit des Getränkes Jemand um Leib und Leben kommen ist: so bleibet es dabei, daß man die Gränzen des Bechers der Frölichkeit nicht überschritten hat. Hat sich nun Niemand des Lasters der Trunkenheit bei der Tafel des Herrn v. W. schuldig gemacht; ist aber gleichwohl ein Glas Wein mehr getrunken worden, als zu des Leibes Nahrung und Nothdurft gehörte; so folgt daraus, daß der größere Becher der Frölichkeit, nicht aber, wie fälschlich vorgegeben wird, der Becher der Trunkenheit von einer hochansehnlichen Gesellschaft zu einer unschuldigen Gemüthsergötzlichkeit ausgeleeret worden. W. z. e. w.
§. 9.
Beschluß.
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hätte. Da aber bis jetzo noch kein Ungeheuer dadurch ist ausgebrütet, auch Niemand mit der Kanne dermaßen an den Kopf getroffen worden, daß er davon gestorben wäre; am allerwenigsten aber durch die Vielheit des Getränkes Jemand um Leib und Leben kommen ist: so bleibet es dabei, daß man die Gränzen des Bechers der Frölichkeit nicht überschritten hat. Hat sich nun Niemand des Lasters der Trunkenheit bei der Tafel des Herrn v. W. schuldig gemacht; ist aber gleichwohl ein Glas Wein mehr getrunken worden, als zu des Leibes Nahrung und Nothdurft gehörte; so folgt daraus, daß der größere Becher der Frölichkeit, nicht aber, wie fälschlich vorgegeben wird, der Becher der Trunkenheit von einer hochansehnlichen Gesellschaft zu einer unschuldigen Gemüthsergötzlichkeit ausgeleeret worden. W. z. e. w.</p></div><divn="2"><head><hirendition="#fr">§. 9.</hi><lb/></head><argument><p><hirendition="#fr">Beschluß.</hi></p></argument><p>Solchergestalt wäre also die Ehre der vortrefflichen Gesellschaft in Wilmershausen gerettet,
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hätte. Da aber bis jetzo noch kein Ungeheuer dadurch ist ausgebrütet, auch Niemand mit der Kanne dermaßen an den Kopf getroffen worden, daß er davon gestorben wäre; am allerwenigsten aber durch die Vielheit des Getränkes Jemand um Leib und Leben kommen ist: so bleibet es dabei, daß man die Gränzen des Bechers der Frölichkeit nicht überschritten hat. Hat sich nun Niemand des Lasters der Trunkenheit bei der Tafel des Herrn v. W. schuldig gemacht; ist aber gleichwohl ein Glas Wein mehr getrunken worden, als zu des Leibes Nahrung und Nothdurft gehörte; so folgt daraus, daß der größere Becher der Frölichkeit, nicht aber, wie fälschlich vorgegeben wird, der Becher der Trunkenheit von einer hochansehnlichen Gesellschaft zu einer unschuldigen Gemüthsergötzlichkeit ausgeleeret worden. W. z. e. w.
§. 9.
Beschluß.
Solchergestalt wäre also die Ehre der vortrefflichen Gesellschaft in Wilmershausen gerettet,
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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison01_1760/331>, abgerufen am 23.02.2025.
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