Nachdem ich dasjenige, was Eu. Gnaden (er bückte sich gegen den Baron) vorzutragen geruhet haben, hin und wieder sonderiret habe; so kann ich nicht in Abrede seyn, besonders, da der bekannte Canon: Minima circumstantia variat rem, auf Ihrer Seite zu stehen scheinet, daß die Zweifel Eu. Gnaden, dem ersten Anscheine nach, einige Stärke haben. Allein, wenn wir die Nuß aus der Schaale nehmen wollen, so werden wir finden, daß alle diese Einwürfe nicht hinreichen, meinen gnädigen Herrn Principal, einer Abweichung in der Nachahmung Herrn Carl Grandisons, schuldig zu machen. Denn was den ersten Satz anlanget: Sir Carl war überzeugt, daß er die einzige Mannsperson wäre, die seine Henriette als ihren Gemahl lieben könnte; so gilt dieses vollkommen von meinem gnädigen Herrn. Er zweifelt im geringsten nicht, daß ihn das Fräulein v. W. als ihren Gemahl lieben und ehren werde. Der zweite Satz: Sir Carl hätte ein Recht auf Fräulein Byrons Liebe, er war der Beschützer und Erretter ihrer Ehre; dieser gilt
Nachdem ich dasjenige, was Eu. Gnaden (er bückte sich gegen den Baron) vorzutragen geruhet haben, hin und wieder sonderiret habe; so kann ich nicht in Abrede seyn, besonders, da der bekannte Canon: Minima circumstantia variat rem, auf Ihrer Seite zu stehen scheinet, daß die Zweifel Eu. Gnaden, dem ersten Anscheine nach, einige Stärke haben. Allein, wenn wir die Nuß aus der Schaale nehmen wollen, so werden wir finden, daß alle diese Einwürfe nicht hinreichen, meinen gnädigen Herrn Principal, einer Abweichung in der Nachahmung Herrn Carl Grandisons, schuldig zu machen. Denn was den ersten Satz anlanget: Sir Carl war überzeugt, daß er die einzige Mannsperson wäre, die seine Henriette als ihren Gemahl lieben könnte; so gilt dieses vollkommen von meinem gnädigen Herrn. Er zweifelt im geringsten nicht, daß ihn das Fräulein v. W. als ihren Gemahl lieben und ehren werde. Der zweite Satz: Sir Carl hätte ein Recht auf Fräulein Byrons Liebe, er war der Beschützer und Erretter ihrer Ehre; dieser gilt
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Nachdem ich dasjenige, was Eu. Gnaden (er bückte sich gegen den Baron) vorzutragen geruhet haben, hin und wieder sonderiret habe; so kann ich nicht in Abrede seyn, besonders, da der bekannte Canon: Minima circumstantia variat rem, auf Ihrer Seite zu stehen scheinet, daß die Zweifel Eu. Gnaden, dem ersten Anscheine nach, einige Stärke haben. Allein, wenn wir die Nuß aus der Schaale nehmen wollen, so werden wir finden, daß alle diese Einwürfe nicht hinreichen, meinen gnädigen Herrn Principal, einer Abweichung in der Nachahmung Herrn Carl Grandisons, schuldig zu machen. Denn was den ersten Satz anlanget: Sir Carl war überzeugt, daß er die einzige Mannsperson wäre, die seine Henriette als ihren Gemahl lieben könnte; so gilt dieses vollkommen von meinem gnädigen Herrn. Er zweifelt im geringsten nicht, daß ihn das Fräulein v. W. als ihren Gemahl lieben und ehren werde. Der zweite Satz: Sir Carl hätte ein Recht auf Fräulein Byrons Liebe, er war der Beschützer und Erretter ihrer Ehre; dieser gilt
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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison01_1760/217>, abgerufen am 16.02.2025.
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