1896 setzte es dem Amerikan Board, welcher die Anstalt unter beispiellosen Opfern von Geld (ca. 3 Mil- lionen Dollar) und Kräften gegründet und ausgestaltet hatte, den Stuhl vor die Thüre. Es erklärte, vom 1. Januar 1897 an auf weitere Beihilfe durch Geld und Lehrer zu verzichten. Gleichzeitig erklärte es sämt- liche Grundstücke und Gebäude, welche auf die Namen von japanischen Mitgliedern der Doshishaverwaltung geschrieben worden waren, für rechtliches Eigentum der japanischen Verwaltung. Der einzige Lichtblick in diesem dunkeln Gebahren ist ein abermaliges Schreiben des Präsidenten Kozaki an den American Board, in welchem die feierliche Erklärung abgegeben wird, daß die Anstalt auch fortan in Übereinstimmung mit ihren christlichen Prinzipien weitergeführt werden solle. Aber was ge- schah? Kozaki, welcher wohl fühlen mochte, daß er auf einer schiefen Ebene gleite, legte bald darauf die Prä- sidentschaft nieder, und schon zu Beginn 1898 gab der Verwaltungsrat der Doshisha, an dessen Spitze nach Kozakis Rücktritt Yokoi getreten war, der japanischen Regierung die feierliche Erklärung, daß in Zukunft, abgesehen vom theologischen Kurs, der christliche wie überhaupt jeglicher Religionsunterricht ausgeschlossen sein solle. So ist denn die Doshisha, welche bestimmt war, eine Leuchte des Christentums für das ganze Land zu sein, eine religionslose Schule geworden, und dieses um einer elenden Bagatelle willen, um nämlich für die Schüler der Anstalt dieselbe Vergünstigung zu erlangen, deren sich die Regierungsschulen erfreuen, bis zum 28. Lebensjahr vom Militärdienst befreit zu sein.
Unterdessen hatten auch die Kumiaikirchen, welche sich nie über Bedrückung oder auch nur Bevormundung zu beklagen hatten, die faktische Anerkennung ihrer
1896 ſetzte es dem Amerikan Board, welcher die Anſtalt unter beiſpielloſen Opfern von Geld (ca. 3 Mil- lionen Dollar) und Kräften gegründet und ausgeſtaltet hatte, den Stuhl vor die Thüre. Es erklärte, vom 1. Januar 1897 an auf weitere Beihilfe durch Geld und Lehrer zu verzichten. Gleichzeitig erklärte es ſämt- liche Grundſtücke und Gebäude, welche auf die Namen von japaniſchen Mitgliedern der Doſhiſhaverwaltung geſchrieben worden waren, für rechtliches Eigentum der japaniſchen Verwaltung. Der einzige Lichtblick in dieſem dunkeln Gebahren iſt ein abermaliges Schreiben des Präſidenten Kozaki an den American Board, in welchem die feierliche Erklärung abgegeben wird, daß die Anſtalt auch fortan in Übereinſtimmung mit ihren chriſtlichen Prinzipien weitergeführt werden ſolle. Aber was ge- ſchah? Kozaki, welcher wohl fühlen mochte, daß er auf einer ſchiefen Ebene gleite, legte bald darauf die Prä- ſidentſchaft nieder, und ſchon zu Beginn 1898 gab der Verwaltungsrat der Doſhiſha, an deſſen Spitze nach Kozakis Rücktritt Yokoi getreten war, der japaniſchen Regierung die feierliche Erklärung, daß in Zukunft, abgeſehen vom theologiſchen Kurs, der chriſtliche wie überhaupt jeglicher Religionsunterricht ausgeſchloſſen ſein ſolle. So iſt denn die Doſhiſha, welche beſtimmt war, eine Leuchte des Chriſtentums für das ganze Land zu ſein, eine religionsloſe Schule geworden, und dieſes um einer elenden Bagatelle willen, um nämlich für die Schüler der Anſtalt dieſelbe Vergünſtigung zu erlangen, deren ſich die Regierungsſchulen erfreuen, bis zum 28. Lebensjahr vom Militärdienſt befreit zu ſein.
Unterdeſſen hatten auch die Kumiaikirchen, welche ſich nie über Bedrückung oder auch nur Bevormundung zu beklagen hatten, die faktiſche Anerkennung ihrer
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1896 ſetzte es dem Amerikan Board, welcher die
Anſtalt unter beiſpielloſen Opfern von Geld (ca. 3 Mil-
lionen Dollar) und Kräften gegründet und ausgeſtaltet
hatte, den Stuhl vor die Thüre. Es erklärte, vom
1. Januar 1897 an auf weitere Beihilfe durch Geld
und Lehrer zu verzichten. Gleichzeitig erklärte es ſämt-
liche Grundſtücke und Gebäude, welche auf die Namen
von japaniſchen Mitgliedern der Doſhiſhaverwaltung
geſchrieben worden waren, für rechtliches Eigentum der
japaniſchen Verwaltung. Der einzige Lichtblick in dieſem
dunkeln Gebahren iſt ein abermaliges Schreiben des
Präſidenten Kozaki an den American Board, in welchem
die feierliche Erklärung abgegeben wird, daß die Anſtalt
auch fortan in Übereinſtimmung mit ihren chriſtlichen
Prinzipien weitergeführt werden ſolle. Aber was ge-
ſchah? Kozaki, welcher wohl fühlen mochte, daß er auf
einer ſchiefen Ebene gleite, legte bald darauf die Prä-
ſidentſchaft nieder, und ſchon zu Beginn 1898 gab der
Verwaltungsrat der Doſhiſha, an deſſen Spitze nach
Kozakis Rücktritt Yokoi getreten war, der japaniſchen
Regierung die feierliche Erklärung, daß in Zukunft,
abgeſehen vom theologiſchen Kurs, der chriſtliche wie
überhaupt jeglicher Religionsunterricht ausgeſchloſſen
ſein ſolle. So iſt denn die Doſhiſha, welche beſtimmt
war, eine Leuchte des Chriſtentums für das ganze Land
zu ſein, eine religionsloſe Schule geworden, und dieſes
um einer elenden Bagatelle willen, um nämlich für die
Schüler der Anſtalt dieſelbe Vergünſtigung zu erlangen,
deren ſich die Regierungsſchulen erfreuen, bis zum 28.
Lebensjahr vom Militärdienſt befreit zu ſein.
Unterdeſſen hatten auch die Kumiaikirchen, welche
ſich nie über Bedrückung oder auch nur Bevormundung
zu beklagen hatten, die faktiſche Anerkennung ihrer
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Munzinger, Carl: Die Japaner. Berlin, 1898, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/munzinger_japaner_1898/302>, abgerufen am 25.11.2024.
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