bezeugte, daß ihm derselbe keine Gefälligkeit versagt habe, die ihm erlaubt gewesen sey ihm zu erweisen. Der ehrwürdi- ge Greis verließ ihn mit den Worten: Jch weiß gewiß, wir werden uns einst vor dem Angesichte Gottes wieder sehen.
Mir ist alles daran gelegen, sagte er nun zu mir als wir wieder allein waren, gewiß zu seyn, daß ich in der möglichsten Rechtschaffenheit meiner Gesinnungen vor Gott erscheinen werde. Jch habe mich deswegen noch ein- mahl sorgfälltig geprüft, und ich finde darin sehr viel Ver- gnügen, weil es meine Pflicht ist. Jch bin es mir vor Gott bewußt, daß ich alles, was ich in meiner Erleuchtung durch das Christenthum für meine Pflicht halten gelernt habe, mit Vergnügen und ohne den mindesten Widerstand thue. So habe ich es für meine Schuldigkeit erkannt, die Nachricht von meiner Bekehrung aufzusetzen, die Sie von mir in Händen haben, um wenigstens den üblen Eindruck, den meine Gespräche und Beyspiele bey andern gemacht haben, so gut als es durch mich möglich ist, wieder auszulöschen. Und ich kann Sie versichern, daß ich dieß mit ungemein vielem Vergnügen gethan habe, mit weit mehrerem, als ich bey meinen übrigen Aufsätzen, die zum Theil meine De- fension zur Absicht hatten, empfunden habe. Jch habe auch noch genauer als vorher über meine Staatsverwaltung nachgedacht, und kann nach meiner Ueberzeugung nicht anders davon urtheilen, als ich Jhnen gestern gesagt habe. Jch nehme das Bewußtseyn meines Gewissens mit mir in die Ewigkeit, daß ich dem König und das Land nicht habe unglücklich machen wollen. Es ist wahr, ich habe mir in kurzer Zeit beträchtliche Summen zugewendet, ich habe mir darin des Königs Gnade auf eine Art zu Nutze gemacht, die ich nicht verantworten kann. Aber die Rechnung darü- ber habe ich nicht verfälscht, ob gleich alle Wahrscheinlich- keit in diesem Stücke wider mich ist, und ich es niemand verdenken kann, der mich darin für schuldig hält. -- Es ist sehr schwer über diese Sache allen Verdacht gegen
Struen-
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bezeugte, daß ihm derſelbe keine Gefaͤlligkeit verſagt habe, die ihm erlaubt geweſen ſey ihm zu erweiſen. Der ehrwuͤrdi- ge Greis verließ ihn mit den Worten: Jch weiß gewiß, wir werden uns einſt vor dem Angeſichte Gottes wieder ſehen.
Mir iſt alles daran gelegen, ſagte er nun zu mir als wir wieder allein waren, gewiß zu ſeyn, daß ich in der moͤglichſten Rechtſchaffenheit meiner Geſinnungen vor Gott erſcheinen werde. Jch habe mich deswegen noch ein- mahl ſorgfaͤlltig gepruͤft, und ich finde darin ſehr viel Ver- gnuͤgen, weil es meine Pflicht iſt. Jch bin es mir vor Gott bewußt, daß ich alles, was ich in meiner Erleuchtung durch das Chriſtenthum fuͤr meine Pflicht halten gelernt habe, mit Vergnuͤgen und ohne den mindeſten Widerſtand thue. So habe ich es fuͤr meine Schuldigkeit erkannt, die Nachricht von meiner Bekehrung aufzuſetzen, die Sie von mir in Haͤnden haben, um wenigſtens den uͤblen Eindruck, den meine Geſpraͤche und Beyſpiele bey andern gemacht haben, ſo gut als es durch mich moͤglich iſt, wieder auszuloͤſchen. Und ich kann Sie verſichern, daß ich dieß mit ungemein vielem Vergnuͤgen gethan habe, mit weit mehrerem, als ich bey meinen uͤbrigen Aufſaͤtzen, die zum Theil meine De- fenſion zur Abſicht hatten, empfunden habe. Jch habe auch noch genauer als vorher uͤber meine Staatsverwaltung nachgedacht, und kann nach meiner Ueberzeugung nicht anders davon urtheilen, als ich Jhnen geſtern geſagt habe. Jch nehme das Bewußtſeyn meines Gewiſſens mit mir in die Ewigkeit, daß ich dem Koͤnig und das Land nicht habe ungluͤcklich machen wollen. Es iſt wahr, ich habe mir in kurzer Zeit betraͤchtliche Summen zugewendet, ich habe mir darin des Koͤnigs Gnade auf eine Art zu Nutze gemacht, die ich nicht verantworten kann. Aber die Rechnung daruͤ- ber habe ich nicht verfaͤlſcht, ob gleich alle Wahrſcheinlich- keit in dieſem Stuͤcke wider mich iſt, und ich es niemand verdenken kann, der mich darin fuͤr ſchuldig haͤlt. — Es iſt ſehr ſchwer uͤber dieſe Sache allen Verdacht gegen
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bezeugte, daß ihm derſelbe keine Gefaͤlligkeit verſagt habe,
die ihm erlaubt geweſen ſey ihm zu erweiſen. Der ehrwuͤrdi-
ge Greis verließ ihn mit den Worten: Jch weiß gewiß, wir
werden uns einſt vor dem Angeſichte Gottes wieder ſehen.
Mir iſt alles daran gelegen, ſagte er nun zu mir als
wir wieder allein waren, gewiß zu ſeyn, daß ich in der
moͤglichſten Rechtſchaffenheit meiner Geſinnungen vor
Gott erſcheinen werde. Jch habe mich deswegen noch ein-
mahl ſorgfaͤlltig gepruͤft, und ich finde darin ſehr viel Ver-
gnuͤgen, weil es meine Pflicht iſt. Jch bin es mir vor Gott
bewußt, daß ich alles, was ich in meiner Erleuchtung durch
das Chriſtenthum fuͤr meine Pflicht halten gelernt habe, mit
Vergnuͤgen und ohne den mindeſten Widerſtand thue. So
habe ich es fuͤr meine Schuldigkeit erkannt, die Nachricht
von meiner Bekehrung aufzuſetzen, die Sie von mir in
Haͤnden haben, um wenigſtens den uͤblen Eindruck, den
meine Geſpraͤche und Beyſpiele bey andern gemacht haben,
ſo gut als es durch mich moͤglich iſt, wieder auszuloͤſchen.
Und ich kann Sie verſichern, daß ich dieß mit ungemein
vielem Vergnuͤgen gethan habe, mit weit mehrerem, als
ich bey meinen uͤbrigen Aufſaͤtzen, die zum Theil meine De-
fenſion zur Abſicht hatten, empfunden habe. Jch habe auch
noch genauer als vorher uͤber meine Staatsverwaltung
nachgedacht, und kann nach meiner Ueberzeugung nicht
anders davon urtheilen, als ich Jhnen geſtern geſagt habe.
Jch nehme das Bewußtſeyn meines Gewiſſens mit mir in
die Ewigkeit, daß ich dem Koͤnig und das Land nicht habe
ungluͤcklich machen wollen. Es iſt wahr, ich habe mir in
kurzer Zeit betraͤchtliche Summen zugewendet, ich habe
mir darin des Koͤnigs Gnade auf eine Art zu Nutze gemacht,
die ich nicht verantworten kann. Aber die Rechnung daruͤ-
ber habe ich nicht verfaͤlſcht, ob gleich alle Wahrſcheinlich-
keit in dieſem Stuͤcke wider mich iſt, und ich es niemand
verdenken kann, der mich darin fuͤr ſchuldig haͤlt. — Es
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Münter, Balthasar: Bekehrungsgeschichte des vormaligen Grafen [...] Johann Friederich Struensee. Kopenhagen, 1772, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muenter_bekehren_1772/275>, abgerufen am 16.02.2025.
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