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Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.

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bei welchem sowohl das Herz als der Verstand auf dem rechten Flecke säßen. Und in der That, wenn man die Gründe dieses Urthels las, konnte man kaum zweifeln, daß der Verfasser die Absicht gehabt hatte, den Inquisiten nicht bloß von der Untersuchung, sondern auch von seinen Selbstvorwürfen und von denen der öffentlichen Meinung loszusprechen.

"Von dem Vergehen," hieß es: "dessen Albus sich selbst angeklagt hat, ist nichts übrig geblieben, als eine unüberlegte Handlung der Leidenschaft, welche der Staat nicht berechtiget ist zu bestrafen, weil sie keinem Menschen Schaden zugefügt hat, als dem Thäter selbst. Auch die Untersuchungskosten können ihm nicht einmal aufgebürdet werden: denn obschon er allein, durch eine ungegründete Selbstanklage, die Untersuchung veranlaßt

bei welchem sowohl das Herz als der Verstand auf dem rechten Flecke säßen. Und in der That, wenn man die Gründe dieses Urthels las, konnte man kaum zweifeln, daß der Verfasser die Absicht gehabt hatte, den Inquisiten nicht bloß von der Untersuchung, sondern auch von seinen Selbstvorwürfen und von denen der öffentlichen Meinung loszusprechen.

„Von dem Vergehen,“ hieß es: „dessen Albus sich selbst angeklagt hat, ist nichts übrig geblieben, als eine unüberlegte Handlung der Leidenschaft, welche der Staat nicht berechtiget ist zu bestrafen, weil sie keinem Menschen Schaden zugefügt hat, als dem Thäter selbst. Auch die Untersuchungskosten können ihm nicht einmal aufgebürdet werden: denn obschon er allein, durch eine ungegründete Selbstanklage, die Untersuchung veranlaßt

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[210/0230] bei welchem sowohl das Herz als der Verstand auf dem rechten Flecke säßen. Und in der That, wenn man die Gründe dieses Urthels las, konnte man kaum zweifeln, daß der Verfasser die Absicht gehabt hatte, den Inquisiten nicht bloß von der Untersuchung, sondern auch von seinen Selbstvorwürfen und von denen der öffentlichen Meinung loszusprechen. „Von dem Vergehen,“ hieß es: „dessen Albus sich selbst angeklagt hat, ist nichts übrig geblieben, als eine unüberlegte Handlung der Leidenschaft, welche der Staat nicht berechtiget ist zu bestrafen, weil sie keinem Menschen Schaden zugefügt hat, als dem Thäter selbst. Auch die Untersuchungskosten können ihm nicht einmal aufgebürdet werden: denn obschon er allein, durch eine ungegründete Selbstanklage, die Untersuchung veranlaßt

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Zitationshilfe: Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/230>, abgerufen am 24.11.2024.