Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.nicht erschossen. Aber der Mensch hat ein Gewissen und das Gewissen ist kein Advokat." "Davon ist jetzt nicht mehr die Rede," erwiederte Rebhahn: "das Recht und zugleich der gesunde Menschenverstand fordern zum Begriff eines Todschlages, daß die Handlung des Einen, und das Werkzeug, das er dazu gebraucht hat, dem Anderen den Tod gegeben. Das ist hier nicht der Fall. Sie können über Ihre Hitze, Ihr Zuschlagen, Ihren Schuß, sich Gewissensbisse machen, so viel Sie wollen, das geht mich nichts an; aber das Recht spricht, daß Sie nicht der Urheber von des Bruders Tode sind, und Ihr Gewehr nicht die Ursache davon." Das schien auf Ferdinands Begreifungs-Vermögen einige Wirkung hervorzubringen, die auch das Gemüth in Thätigkeit zu setzen nicht erschossen. Aber der Mensch hat ein Gewissen und das Gewissen ist kein Advokat.“ „Davon ist jetzt nicht mehr die Rede,“ erwiederte Rebhahn: „das Recht und zugleich der gesunde Menschenverstand fordern zum Begriff eines Todschlages, daß die Handlung des Einen, und das Werkzeug, das er dazu gebraucht hat, dem Anderen den Tod gegeben. Das ist hier nicht der Fall. Sie können über Ihre Hitze, Ihr Zuschlagen, Ihren Schuß, sich Gewissensbisse machen, so viel Sie wollen, das geht mich nichts an; aber das Recht spricht, daß Sie nicht der Urheber von des Bruders Tode sind, und Ihr Gewehr nicht die Ursache davon.“ Das schien auf Ferdinands Begreifungs-Vermögen einige Wirkung hervorzubringen, die auch das Gemüth in Thätigkeit zu setzen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0198" n="178"/> nicht erschossen. Aber der Mensch hat ein Gewissen und das Gewissen ist kein Advokat.“</p> <p>„Davon ist <hi rendition="#g">jetzt</hi> nicht mehr die Rede,“ erwiederte Rebhahn: „das Recht und zugleich der gesunde Menschenverstand fordern zum Begriff eines Todschlages, daß die Handlung des Einen, und das Werkzeug, das er dazu gebraucht hat, dem Anderen den Tod gegeben. Das ist hier nicht der Fall. Sie können über Ihre Hitze, Ihr Zuschlagen, Ihren Schuß, sich Gewissensbisse machen, so viel Sie wollen, das geht mich nichts an; aber das <hi rendition="#g">Recht</hi> spricht, daß Sie nicht der Urheber von des Bruders Tode sind, und Ihr Gewehr nicht die <hi rendition="#g">Ursache</hi> davon.“</p> <p>Das schien auf Ferdinands Begreifungs-Vermögen einige Wirkung hervorzubringen, die auch das Gemüth in Thätigkeit zu setzen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [178/0198]
nicht erschossen. Aber der Mensch hat ein Gewissen und das Gewissen ist kein Advokat.“
„Davon ist jetzt nicht mehr die Rede,“ erwiederte Rebhahn: „das Recht und zugleich der gesunde Menschenverstand fordern zum Begriff eines Todschlages, daß die Handlung des Einen, und das Werkzeug, das er dazu gebraucht hat, dem Anderen den Tod gegeben. Das ist hier nicht der Fall. Sie können über Ihre Hitze, Ihr Zuschlagen, Ihren Schuß, sich Gewissensbisse machen, so viel Sie wollen, das geht mich nichts an; aber das Recht spricht, daß Sie nicht der Urheber von des Bruders Tode sind, und Ihr Gewehr nicht die Ursache davon.“
Das schien auf Ferdinands Begreifungs-Vermögen einige Wirkung hervorzubringen, die auch das Gemüth in Thätigkeit zu setzen
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Zitationshilfe: | Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/198>, abgerufen am 16.02.2025. |