Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.Rechtsgelehrten meines Adoptiv-Vaterlandes allarmirt. Wer vom Fach ist, kennt den Meinungszwist über die sogenannte öffentliche und die geheime Criminaljustiz, welche letztere schicklicher die Acten-Justiz genannt wird, während die erstere in gewisser Beziehung auch wohl die theatralische heißen könnte. Dort richten, nach Anhörung öffentlicher und mündlicher Verhandlungen, Geschworene aus dem gebildeten Theile des Volkes. Hier thun es, nach Lesung der geschriebenen Acten, die Rechtsgelehrten, welche der Staat als Urthelsverfasser angestellt hat. Beide Arten von Justiz haben, wie alle menschlichen Einrichtungen, ihre Vorzüge und ihre Gebrechen. Der Criminalrichter, welcher die vorliegende Geschichte erzählt, ist zwar ein Beamter der Actenjustiz, berührt aber im Abschnitte Rechtsgelehrten meines Adoptiv-Vaterlandes allarmirt. Wer vom Fach ist, kennt den Meinungszwist über die sogenannte öffentliche und die geheime Criminaljustiz, welche letztere schicklicher die Acten-Justiz genannt wird, während die erstere in gewisser Beziehung auch wohl die theatralische heißen könnte. Dort richten, nach Anhörung öffentlicher und mündlicher Verhandlungen, Geschworene aus dem gebildeten Theile des Volkes. Hier thun es, nach Lesung der geschriebenen Acten, die Rechtsgelehrten, welche der Staat als Urthelsverfasser angestellt hat. Beide Arten von Justiz haben, wie alle menschlichen Einrichtungen, ihre Vorzüge und ihre Gebrechen. Der Criminalrichter, welcher die vorliegende Geschichte erzählt, ist zwar ein Beamter der Actenjustiz, berührt aber im Abschnitte <TEI> <text> <front> <div type="preface" n="1"> <p><pb facs="#f0014" n="VIII"/> Rechtsgelehrten meines Adoptiv-Vaterlandes allarmirt.</p> <p>Wer vom Fach ist, kennt den Meinungszwist über die sogenannte <hi rendition="#g">öffentliche</hi> und die <hi rendition="#g">geheime</hi> Criminaljustiz, welche letztere schicklicher die <hi rendition="#g">Acten</hi>-Justiz genannt wird, während die erstere in gewisser Beziehung auch wohl die <hi rendition="#g">theatralische</hi> heißen könnte. Dort richten, nach Anhörung öffentlicher und mündlicher Verhandlungen, Geschworene aus dem gebildeten Theile des Volkes. Hier thun es, nach Lesung der geschriebenen Acten, die Rechtsgelehrten, welche der Staat als Urthelsverfasser angestellt hat. Beide Arten von Justiz haben, wie alle menschlichen Einrichtungen, ihre Vorzüge und ihre Gebrechen. Der Criminalrichter, welcher die vorliegende Geschichte erzählt, ist zwar ein Beamter der Actenjustiz, berührt aber im Abschnitte </p> </div> </front> </text> </TEI> [VIII/0014]
Rechtsgelehrten meines Adoptiv-Vaterlandes allarmirt.
Wer vom Fach ist, kennt den Meinungszwist über die sogenannte öffentliche und die geheime Criminaljustiz, welche letztere schicklicher die Acten-Justiz genannt wird, während die erstere in gewisser Beziehung auch wohl die theatralische heißen könnte. Dort richten, nach Anhörung öffentlicher und mündlicher Verhandlungen, Geschworene aus dem gebildeten Theile des Volkes. Hier thun es, nach Lesung der geschriebenen Acten, die Rechtsgelehrten, welche der Staat als Urthelsverfasser angestellt hat. Beide Arten von Justiz haben, wie alle menschlichen Einrichtungen, ihre Vorzüge und ihre Gebrechen. Der Criminalrichter, welcher die vorliegende Geschichte erzählt, ist zwar ein Beamter der Actenjustiz, berührt aber im Abschnitte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/14 |
Zitationshilfe: | Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/14>, abgerufen am 31.07.2024. |