ders lebendige und persönliche Sachen, nehmlich die Menschen, hinzu. Rechnen, Buchhalten, die bloße Betriebsamkeit und Gewandtheit reichen hier nicht aus: der Krämer agirt in der Vor- aussetzung, daß seine Magazine und Vorräthe sicher sind, betrachtet sich als von einer nothwen- dig über ihm waltenden und ihn beschützenden Macht garantirt, und hat den übrigen Gefahren, den Feuersbrünsten, den Seeschäden u. s. w. durch Assecuranzen zu begegnen. Der Staats- wirth hat sein Vermögen zu verwalten und zu- gleich für dessen gesammte äußere und innere Sicherheit zu sorgen: die einzelnen Waaren, aus denen sein Vermögen besteht, lassen sich nicht despotsiren, wie die Sachen des Krämers; sie wollen selbst erst unter einander in Frieden, in einen lebendigen fruchtbaren Frieden, vereinigt werden: er hat sich nicht bloß gegen die Elemente sicher zu stellen, wie der einzelne Krämer, son- dern er muß die innere Zwietracht unter seinen Waaren fürchten, und aus kluger, erhebender Regierung dieser Zwietracht die größten Kräfte, das wahre Vermögen, erst entwickeln. Endlich hat er eine höhere Gattung des Reichthums und des Besitzes zu verwalten und in das übrige National-Capital belebend zu verflechten, wovon
Müllers Elemente. II. [24]
ders lebendige und perſoͤnliche Sachen, nehmlich die Menſchen, hinzu. Rechnen, Buchhalten, die bloße Betriebſamkeit und Gewandtheit reichen hier nicht aus: der Kraͤmer agirt in der Vor- ausſetzung, daß ſeine Magazine und Vorraͤthe ſicher ſind, betrachtet ſich als von einer nothwen- dig uͤber ihm waltenden und ihn beſchuͤtzenden Macht garantirt, und hat den uͤbrigen Gefahren, den Feuersbruͤnſten, den Seeſchaͤden u. ſ. w. durch Aſſecuranzen zu begegnen. Der Staats- wirth hat ſein Vermoͤgen zu verwalten und zu- gleich fuͤr deſſen geſammte aͤußere und innere Sicherheit zu ſorgen: die einzelnen Waaren, aus denen ſein Vermoͤgen beſteht, laſſen ſich nicht despotſiren, wie die Sachen des Kraͤmers; ſie wollen ſelbſt erſt unter einander in Frieden, in einen lebendigen fruchtbaren Frieden, vereinigt werden: er hat ſich nicht bloß gegen die Elemente ſicher zu ſtellen, wie der einzelne Kraͤmer, ſon- dern er muß die innere Zwietracht unter ſeinen Waaren fuͤrchten, und aus kluger, erhebender Regierung dieſer Zwietracht die groͤßten Kraͤfte, das wahre Vermoͤgen, erſt entwickeln. Endlich hat er eine hoͤhere Gattung des Reichthums und des Beſitzes zu verwalten und in das uͤbrige National-Capital belebend zu verflechten, wovon
Müllers Elemente. II. [24]
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0375"n="369"/>
ders lebendige und perſoͤnliche Sachen, nehmlich<lb/>
die Menſchen, hinzu. Rechnen, Buchhalten, die<lb/>
bloße Betriebſamkeit und Gewandtheit reichen<lb/>
hier nicht aus: der Kraͤmer agirt in der Vor-<lb/>
ausſetzung, daß ſeine Magazine und Vorraͤthe<lb/>ſicher ſind, betrachtet ſich als von einer nothwen-<lb/>
dig uͤber ihm waltenden und ihn beſchuͤtzenden<lb/>
Macht garantirt, und hat den uͤbrigen Gefahren,<lb/>
den Feuersbruͤnſten, den Seeſchaͤden u. ſ. w.<lb/>
durch Aſſecuranzen zu begegnen. Der Staats-<lb/>
wirth hat ſein Vermoͤgen zu verwalten und zu-<lb/>
gleich fuͤr deſſen geſammte aͤußere und innere<lb/>
Sicherheit zu ſorgen: die einzelnen Waaren, aus<lb/>
denen ſein Vermoͤgen beſteht, laſſen ſich nicht<lb/>
despotſiren, wie die Sachen des Kraͤmers; ſie<lb/>
wollen ſelbſt erſt unter einander in Frieden, in<lb/>
einen lebendigen fruchtbaren Frieden, vereinigt<lb/>
werden: er hat ſich nicht bloß gegen die Elemente<lb/>ſicher zu ſtellen, wie der einzelne Kraͤmer, ſon-<lb/>
dern er muß die innere Zwietracht unter ſeinen<lb/>
Waaren fuͤrchten, und aus kluger, erhebender<lb/>
Regierung dieſer Zwietracht die groͤßten Kraͤfte,<lb/>
das wahre Vermoͤgen, erſt entwickeln. Endlich<lb/>
hat er eine hoͤhere Gattung des Reichthums und<lb/>
des Beſitzes zu verwalten und in das uͤbrige<lb/>
National-Capital belebend zu verflechten, wovon<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Müllers Elemente. <hirendition="#aq">II.</hi> [24]</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[369/0375]
ders lebendige und perſoͤnliche Sachen, nehmlich
die Menſchen, hinzu. Rechnen, Buchhalten, die
bloße Betriebſamkeit und Gewandtheit reichen
hier nicht aus: der Kraͤmer agirt in der Vor-
ausſetzung, daß ſeine Magazine und Vorraͤthe
ſicher ſind, betrachtet ſich als von einer nothwen-
dig uͤber ihm waltenden und ihn beſchuͤtzenden
Macht garantirt, und hat den uͤbrigen Gefahren,
den Feuersbruͤnſten, den Seeſchaͤden u. ſ. w.
durch Aſſecuranzen zu begegnen. Der Staats-
wirth hat ſein Vermoͤgen zu verwalten und zu-
gleich fuͤr deſſen geſammte aͤußere und innere
Sicherheit zu ſorgen: die einzelnen Waaren, aus
denen ſein Vermoͤgen beſteht, laſſen ſich nicht
despotſiren, wie die Sachen des Kraͤmers; ſie
wollen ſelbſt erſt unter einander in Frieden, in
einen lebendigen fruchtbaren Frieden, vereinigt
werden: er hat ſich nicht bloß gegen die Elemente
ſicher zu ſtellen, wie der einzelne Kraͤmer, ſon-
dern er muß die innere Zwietracht unter ſeinen
Waaren fuͤrchten, und aus kluger, erhebender
Regierung dieſer Zwietracht die groͤßten Kraͤfte,
das wahre Vermoͤgen, erſt entwickeln. Endlich
hat er eine hoͤhere Gattung des Reichthums und
des Beſitzes zu verwalten und in das uͤbrige
National-Capital belebend zu verflechten, wovon
Müllers Elemente. II. [24]
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/375>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.