bürgen. Anstatt dessen ist die allgemeine Mei- nung, die Regierung verhalte sich zu dem Bür- ger, wie der Römische Privatmann zu dem Römischen Privatmann; jeder von Beiden habe in seinen abgesonderten Grenzen dafür zu sorgen, daß er auskomme, darauf zu sehen, wie er fertig werde.
Im Augenblick eines unvermeidlich ausbre- chenden Krieges geräth der Finanz-Minister in die unbeschreiblichste Verlegenheit; mit den alten einseitigen Mitteln soll er den, sowohl der Regierung als den Bürgern, gemeinschaftli- chen Zweck, die Abwehrung des Feindes, die Aufrechthaltung der National-Existenz, errei- chen: die Nation steht ihm wie ein fremdes, bei der eben beschlossenen und nothwendigen Maßre- gel, wenig interessirtes, vielleicht völlig dagegen eingenommenes, Wesen gegenüber. Es ist eine Lage, die den Wahnsinn, geschweige eine und die andre verkehrte Maßregel, entschuldigen muß. Er borgt vielleicht auf das Privat-Vermögen der Regierung, gegen Unterpfand der Domänen, der Einkünfte, seiner früheren ausgeliehenen Tresor-Gelder; das Vorurtheil der Regenten, wie der Regierten, verbirgt ihm den eigentlichen National-Fonds. Die verderbliche Abgränzung zwischen der Nation und dem Suverän macht
buͤrgen. Anſtatt deſſen iſt die allgemeine Mei- nung, die Regierung verhalte ſich zu dem Buͤr- ger, wie der Roͤmiſche Privatmann zu dem Roͤmiſchen Privatmann; jeder von Beiden habe in ſeinen abgeſonderten Grenzen dafuͤr zu ſorgen, daß er auskomme, darauf zu ſehen, wie er fertig werde.
Im Augenblick eines unvermeidlich ausbre- chenden Krieges geraͤth der Finanz-Miniſter in die unbeſchreiblichſte Verlegenheit; mit den alten einſeitigen Mitteln ſoll er den, ſowohl der Regierung als den Buͤrgern, gemeinſchaftli- chen Zweck, die Abwehrung des Feindes, die Aufrechthaltung der National-Exiſtenz, errei- chen: die Nation ſteht ihm wie ein fremdes, bei der eben beſchloſſenen und nothwendigen Maßre- gel, wenig intereſſirtes, vielleicht voͤllig dagegen eingenommenes, Weſen gegenuͤber. Es iſt eine Lage, die den Wahnſinn, geſchweige eine und die andre verkehrte Maßregel, entſchuldigen muß. Er borgt vielleicht auf das Privat-Vermoͤgen der Regierung, gegen Unterpfand der Domaͤnen, der Einkuͤnfte, ſeiner fruͤheren ausgeliehenen Treſor-Gelder; das Vorurtheil der Regenten, wie der Regierten, verbirgt ihm den eigentlichen National-Fonds. Die verderbliche Abgraͤnzung zwiſchen der Nation und dem Suveraͤn macht
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buͤrgen. Anſtatt deſſen iſt die allgemeine Mei-
nung, die Regierung verhalte ſich zu dem Buͤr-
ger, wie der Roͤmiſche Privatmann zu
dem Roͤmiſchen Privatmann; jeder von
Beiden habe in ſeinen abgeſonderten Grenzen
dafuͤr zu ſorgen, daß er auskomme, darauf zu
ſehen, wie er fertig werde.
Im Augenblick eines unvermeidlich ausbre-
chenden Krieges geraͤth der Finanz-Miniſter in
die unbeſchreiblichſte Verlegenheit; mit den alten
einſeitigen Mitteln ſoll er den, ſowohl der
Regierung als den Buͤrgern, gemeinſchaftli-
chen Zweck, die Abwehrung des Feindes, die
Aufrechthaltung der National-Exiſtenz, errei-
chen: die Nation ſteht ihm wie ein fremdes, bei
der eben beſchloſſenen und nothwendigen Maßre-
gel, wenig intereſſirtes, vielleicht voͤllig dagegen
eingenommenes, Weſen gegenuͤber. Es iſt eine
Lage, die den Wahnſinn, geſchweige eine und die
andre verkehrte Maßregel, entſchuldigen muß. Er
borgt vielleicht auf das Privat-Vermoͤgen der
Regierung, gegen Unterpfand der Domaͤnen,
der Einkuͤnfte, ſeiner fruͤheren ausgeliehenen
Treſor-Gelder; das Vorurtheil der Regenten,
wie der Regierten, verbirgt ihm den eigentlichen
National-Fonds. Die verderbliche Abgraͤnzung
zwiſchen der Nation und dem Suveraͤn macht
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 358. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/366>, abgerufen am 22.11.2024.
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