gesetzlichen Taxe abweichen muß. Sind demnach zweierlei Münzen von verschiedenen Metallen dem Handel gesetzlich aufgedrungen, so giebt es zwei ganz verschiedene und unaufhörlich divergi- rende Maßstäbe desselben zu messenden Eigen- thums. Wenn z. B. bei uns die Goldmünzen zu einem bestimmten Preise, der Louisd'or etwa zu 5 Rthlr. 12 Gr., gesetzlichen Cours hätten: so würde die in dieser gesetzlichen Bestimmung überschätzte Münze, die Goldmünze nehmlich, bei allen Zahlungen aufgedrungen, die unter- schätzte Silbermünze hingegen durch alle Künste und List gegen jene eingetauscht und eingeschmol- zen werden. Deshalb, sagt Lord Leverpool, und mit ihm alle guten Lehrer der Münzkunst, kann nur Ein Metall der wahre Maßstab seyn, nicht zwei: also Eine Rechenmünze (standard-mo- ney). Diese Rechenmünze muß gezwungenen Coursohne Einschränkung haben. Dennoch erfordert der Verkehr Münzen aus mehreren Metallen. Auch die subalternen Münzen kön- nen gezwungenen Cours mit Einschränkung ha- ben: sie sind Repräsentanten der Rechenmünze, und es mag dem Markte überlassen seyn, ihr Verhältniß zur Rechenmünze zu reguliren, wenn größere Summen gezahlt werden sollen; bei klei- neren mag gezwungener Cours gelten. Auf dem
geſetzlichen Taxe abweichen muß. Sind demnach zweierlei Muͤnzen von verſchiedenen Metallen dem Handel geſetzlich aufgedrungen, ſo giebt es zwei ganz verſchiedene und unaufhoͤrlich divergi- rende Maßſtaͤbe deſſelben zu meſſenden Eigen- thums. Wenn z. B. bei uns die Goldmuͤnzen zu einem beſtimmten Preiſe, der Louisd’or etwa zu 5 Rthlr. 12 Gr., geſetzlichen Cours haͤtten: ſo wuͤrde die in dieſer geſetzlichen Beſtimmung uͤberſchaͤtzte Muͤnze, die Goldmuͤnze nehmlich, bei allen Zahlungen aufgedrungen, die unter- ſchaͤtzte Silbermuͤnze hingegen durch alle Kuͤnſte und Liſt gegen jene eingetauſcht und eingeſchmol- zen werden. Deshalb, ſagt Lord Leverpool, und mit ihm alle guten Lehrer der Muͤnzkunſt, kann nur Ein Metall der wahre Maßſtab ſeyn, nicht zwei: alſo Eine Rechenmuͤnze (standard-mo- ney). Dieſe Rechenmuͤnze muß gezwungenen Coursohne Einſchraͤnkung haben. Dennoch erfordert der Verkehr Muͤnzen aus mehreren Metallen. Auch die ſubalternen Muͤnzen koͤn- nen gezwungenen Cours mit Einſchraͤnkung ha- ben: ſie ſind Repraͤſentanten der Rechenmuͤnze, und es mag dem Markte uͤberlaſſen ſeyn, ihr Verhaͤltniß zur Rechenmuͤnze zu reguliren, wenn groͤßere Summen gezahlt werden ſollen; bei klei- neren mag gezwungener Cours gelten. Auf dem
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geſetzlichen Taxe abweichen muß. Sind demnach
zweierlei Muͤnzen von verſchiedenen Metallen
dem Handel geſetzlich aufgedrungen, ſo giebt es
zwei ganz verſchiedene und unaufhoͤrlich divergi-
rende Maßſtaͤbe deſſelben zu meſſenden Eigen-
thums. Wenn z. B. bei uns die Goldmuͤnzen
zu einem beſtimmten Preiſe, der Louisd’or etwa
zu 5 Rthlr. 12 Gr., geſetzlichen Cours haͤtten:
ſo wuͤrde die in dieſer geſetzlichen Beſtimmung
uͤberſchaͤtzte Muͤnze, die Goldmuͤnze nehmlich,
bei allen Zahlungen aufgedrungen, die unter-
ſchaͤtzte Silbermuͤnze hingegen durch alle Kuͤnſte
und Liſt gegen jene eingetauſcht und eingeſchmol-
zen werden. Deshalb, ſagt Lord Leverpool, und
mit ihm alle guten Lehrer der Muͤnzkunſt, kann
nur Ein Metall der wahre Maßſtab ſeyn, nicht
zwei: alſo Eine Rechenmuͤnze (standard-mo-
ney). Dieſe Rechenmuͤnze muß gezwungenen
Coursohne Einſchraͤnkung haben. Dennoch
erfordert der Verkehr Muͤnzen aus mehreren
Metallen. Auch die ſubalternen Muͤnzen koͤn-
nen gezwungenen Cours mit Einſchraͤnkung ha-
ben: ſie ſind Repraͤſentanten der Rechenmuͤnze,
und es mag dem Markte uͤberlaſſen ſeyn, ihr
Verhaͤltniß zur Rechenmuͤnze zu reguliren, wenn
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neren mag gezwungener Cours gelten. Auf dem
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/315>, abgerufen am 24.11.2024.
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