garantiren kann, wie wir oben einen sehr conse- quenten Rechtszustand beschrieben haben, der nur den Einen wichtigen Fehler hatte, daß er sich nicht selbst garantiren konnte. Wenn ein solcher Staat, und alles Recht und aller Reich- thum mit ihm, über den Haufen geworfen ist: -- wird es dann seinen Bürgern, den plötzlich Ver- armten, zur Satisfaction gereichen, daß das Recht und der Reichthum ehemals auf eine Weile und auf so lange es niemand im Großen und Ganzen anzutasten wagte, eifrigst gepflegt wor- den ist? --
Wenn wir von Reichthum reden, so meinen wir ebenfalls wieder einen Reichthum, der sich selbst garantire. Deshalb ist das Ob- ject unsrer National-Oekonomie ein doppeltes: 1) die größtmögliche Vermehrung und Verviel- fältigung der Producte, oder vielmehr jenes Gel- des, von welchem wir oben geredet haben, jener Rützlichkeit, Brauchbarkeit, Nationalität, jenes bürgerlichen Charakters, so wohl der so genann- ten Personen, als der so genannten Sachen, als auch aller idealischen Güter; aber 2) auch die Erzeugung und Verinnigung jenes Productes aller Producte, des ökonomischen und gesell- schaftlichen Verbandes, des großen Gemeinwe- sens, oder des National-Hauswesens. -- Wenn
garantiren kann, wie wir oben einen ſehr conſe- quenten Rechtszuſtand beſchrieben haben, der nur den Einen wichtigen Fehler hatte, daß er ſich nicht ſelbſt garantiren konnte. Wenn ein ſolcher Staat, und alles Recht und aller Reich- thum mit ihm, uͤber den Haufen geworfen iſt: — wird es dann ſeinen Buͤrgern, den ploͤtzlich Ver- armten, zur Satisfaction gereichen, daß das Recht und der Reichthum ehemals auf eine Weile und auf ſo lange es niemand im Großen und Ganzen anzutaſten wagte, eifrigſt gepflegt wor- den iſt? —
Wenn wir von Reichthum reden, ſo meinen wir ebenfalls wieder einen Reichthum, der ſich ſelbſt garantire. Deshalb iſt das Ob- ject unſrer National-Oekonomie ein doppeltes: 1) die groͤßtmoͤgliche Vermehrung und Verviel- faͤltigung der Producte, oder vielmehr jenes Gel- des, von welchem wir oben geredet haben, jener Ruͤtzlichkeit, Brauchbarkeit, Nationalitaͤt, jenes buͤrgerlichen Charakters, ſo wohl der ſo genann- ten Perſonen, als der ſo genannten Sachen, als auch aller idealiſchen Guͤter; aber 2) auch die Erzeugung und Verinnigung jenes Productes aller Producte, des oͤkonomiſchen und geſell- ſchaftlichen Verbandes, des großen Gemeinwe- ſens, oder des National-Hausweſens. — Wenn
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garantiren kann, wie wir oben einen ſehr conſe-
quenten Rechtszuſtand beſchrieben haben, der
nur den Einen wichtigen Fehler hatte, daß er
ſich nicht ſelbſt garantiren konnte. Wenn ein
ſolcher Staat, und alles Recht und aller Reich-
thum mit ihm, uͤber den Haufen geworfen iſt: —
wird es dann ſeinen Buͤrgern, den ploͤtzlich Ver-
armten, zur Satisfaction gereichen, daß das
Recht und der Reichthum ehemals auf eine Weile
und auf ſo lange es niemand im Großen und
Ganzen anzutaſten wagte, eifrigſt gepflegt wor-
den iſt? —
Wenn wir von Reichthum reden, ſo meinen
wir ebenfalls wieder einen Reichthum, der
ſich ſelbſt garantire. Deshalb iſt das Ob-
ject unſrer National-Oekonomie ein doppeltes:
1) die groͤßtmoͤgliche Vermehrung und Verviel-
faͤltigung der Producte, oder vielmehr jenes Gel-
des, von welchem wir oben geredet haben, jener
Ruͤtzlichkeit, Brauchbarkeit, Nationalitaͤt, jenes
buͤrgerlichen Charakters, ſo wohl der ſo genann-
ten Perſonen, als der ſo genannten Sachen,
als auch aller idealiſchen Guͤter; aber 2) auch
die Erzeugung und Verinnigung jenes Productes
aller Producte, des oͤkonomiſchen und geſell-
ſchaftlichen Verbandes, des großen Gemeinwe-
ſens, oder des National-Hausweſens. — Wenn
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/210>, abgerufen am 18.12.2024.
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