der Menschheit in das Privatleben hinein. Die Freiheit und das Gesetz, welche, wie ich hinreichend gezeigt habe, sich ohne Unterlaß ge- genseitig bilden sollen, waren in Friedrichs Mo- narchie getrennter, als irgendwo sonst, und eben dadurch auch das Privatleben von dem öffentli- chen. Die Mängel dieser, in mancher untergeord- neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus- gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich von der Zeit ab. Verstärkt wurden sie aber be- deutend durch die isolirte Bildung, die dem Kö- nige in seiner Jugendzeit abgedrungen und nur übrig war, und die ihn nicht mit seinem, gegen die Einseitigkeit dieser Bildung weit zurückstehen- den, Volke hatte vereinigen können. Erst die spä- tere Zeit hat darüber mehr aufgeklärt, indessen sie niemals aufhören kann, seinem stets auf das Beste seines Staates gerichteten ernsten Willen und seinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen unermüdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi- derfahren zu lassen. Damit war aber dennoch der Staat -- den Ansichten des anführenden Helden, also auch des von ihm geleiteten Volkes, nach -- nichts weiter als eine nur so viel als möglich zu vollendende Maschine in der Hand der höch- sten Gewalt; und es mußte von einem solchen Geiste der Verwaltung auch auf die Diener und
der Menſchheit in das Privatleben hinein. Die Freiheit und das Geſetz, welche, wie ich hinreichend gezeigt habe, ſich ohne Unterlaß ge- genſeitig bilden ſollen, waren in Friedrichs Mo- narchie getrennter, als irgendwo ſonſt, und eben dadurch auch das Privatleben von dem oͤffentli- chen. Die Maͤngel dieſer, in mancher untergeord- neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus- gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich von der Zeit ab. Verſtaͤrkt wurden ſie aber be- deutend durch die iſolirte Bildung, die dem Koͤ- nige in ſeiner Jugendzeit abgedrungen und nur uͤbrig war, und die ihn nicht mit ſeinem, gegen die Einſeitigkeit dieſer Bildung weit zuruͤckſtehen- den, Volke hatte vereinigen koͤnnen. Erſt die ſpaͤ- tere Zeit hat daruͤber mehr aufgeklaͤrt, indeſſen ſie niemals aufhoͤren kann, ſeinem ſtets auf das Beſte ſeines Staates gerichteten ernſten Willen und ſeinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen unermuͤdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi- derfahren zu laſſen. Damit war aber dennoch der Staat — den Anſichten des anfuͤhrenden Helden, alſo auch des von ihm geleiteten Volkes, nach — nichts weiter als eine nur ſo viel als moͤglich zu vollendende Maſchine in der Hand der hoͤch- ſten Gewalt; und es mußte von einem ſolchen Geiſte der Verwaltung auch auf die Diener und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0175"n="167"/>
der Menſchheit in das <hirendition="#g">Privatleben</hi> hinein.<lb/>
Die Freiheit und das Geſetz, welche, wie ich<lb/>
hinreichend gezeigt habe, ſich ohne Unterlaß ge-<lb/>
genſeitig bilden ſollen, waren in Friedrichs Mo-<lb/>
narchie getrennter, als irgendwo ſonſt, und eben<lb/>
dadurch auch das Privatleben von dem oͤffentli-<lb/>
chen. Die Maͤngel dieſer, in mancher untergeord-<lb/>
neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus-<lb/>
gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich<lb/>
von der Zeit ab. Verſtaͤrkt wurden ſie aber be-<lb/>
deutend durch die iſolirte Bildung, die dem Koͤ-<lb/>
nige in ſeiner Jugendzeit abgedrungen und nur<lb/>
uͤbrig war, und die ihn nicht mit ſeinem, gegen<lb/>
die Einſeitigkeit dieſer Bildung weit zuruͤckſtehen-<lb/>
den, Volke hatte vereinigen koͤnnen. Erſt die ſpaͤ-<lb/>
tere Zeit hat daruͤber mehr aufgeklaͤrt, indeſſen ſie<lb/>
niemals aufhoͤren kann, ſeinem ſtets auf das<lb/>
Beſte ſeines Staates gerichteten ernſten Willen<lb/>
und ſeinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen<lb/>
unermuͤdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi-<lb/>
derfahren zu laſſen. Damit war aber dennoch<lb/>
der Staat — den Anſichten des anfuͤhrenden<lb/>
Helden, alſo auch des von ihm geleiteten Volkes,<lb/>
nach — nichts weiter als eine nur ſo viel als moͤglich<lb/>
zu vollendende Maſchine in der Hand der hoͤch-<lb/>ſten Gewalt; und es mußte von einem ſolchen<lb/>
Geiſte der Verwaltung auch auf die Diener und<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[167/0175]
der Menſchheit in das Privatleben hinein.
Die Freiheit und das Geſetz, welche, wie ich
hinreichend gezeigt habe, ſich ohne Unterlaß ge-
genſeitig bilden ſollen, waren in Friedrichs Mo-
narchie getrennter, als irgendwo ſonſt, und eben
dadurch auch das Privatleben von dem oͤffentli-
chen. Die Maͤngel dieſer, in mancher untergeord-
neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus-
gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich
von der Zeit ab. Verſtaͤrkt wurden ſie aber be-
deutend durch die iſolirte Bildung, die dem Koͤ-
nige in ſeiner Jugendzeit abgedrungen und nur
uͤbrig war, und die ihn nicht mit ſeinem, gegen
die Einſeitigkeit dieſer Bildung weit zuruͤckſtehen-
den, Volke hatte vereinigen koͤnnen. Erſt die ſpaͤ-
tere Zeit hat daruͤber mehr aufgeklaͤrt, indeſſen ſie
niemals aufhoͤren kann, ſeinem ſtets auf das
Beſte ſeines Staates gerichteten ernſten Willen
und ſeinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen
unermuͤdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi-
derfahren zu laſſen. Damit war aber dennoch
der Staat — den Anſichten des anfuͤhrenden
Helden, alſo auch des von ihm geleiteten Volkes,
nach — nichts weiter als eine nur ſo viel als moͤglich
zu vollendende Maſchine in der Hand der hoͤch-
ſten Gewalt; und es mußte von einem ſolchen
Geiſte der Verwaltung auch auf die Diener und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/175>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.