auf den großen Haufen, ohne daß sie daran Theil nehmen, und bloß durch seine Fortdauer, gewissermaßen als reines Symbol, eine Art von Sicherheitsgefühl in ihnen begründet, einer Art von dunkler Ahndung in ihnen zur Grundlage dient, die nichts anderes zu ersetzen im Stande ist. --
Alles Schöne, Dauerhafte und Große in unsern bürgerlichen Verfassungen verdanken wir, wie ich schon gezeigt habe, der christlichen Reli- gion. Sie hat uns ein Gesetz gebracht, wel- ches, erhaben über den Wandel der Zeiten und den Wechsel des Glückes, fortdauert, in so fern die Menschheit steht. Von dem traurigen Wahn nothwendigen Steigens und Fallens, kurzer Blü- the und unvermeidlichen Unterganges der Staa- ten und Reiche hat sie uns geheilt durch ein le- bendiges und ewig belebendes Gesetz -- durch das Gesetz von der schönen Gegenseitigkeit des Lebens, und durch die Art wie das physisch- Schwächere, Aermere und Demüthigere, was der jugendliche Uebermuth der alten Völker über- sehen hatte, in ihr verklärt worden. Sie hat uns gelehrt, was Freiheit sey, und daß sie nur durch die Nebenfreiheit der Andern, nur in Wechsel- freiheit bestehen und erscheinen könne.
Dieses höchste Lebensziel, wonach die Alten
gerun-
auf den großen Haufen, ohne daß ſie daran Theil nehmen, und bloß durch ſeine Fortdauer, gewiſſermaßen als reines Symbol, eine Art von Sicherheitsgefuͤhl in ihnen begruͤndet, einer Art von dunkler Ahndung in ihnen zur Grundlage dient, die nichts anderes zu erſetzen im Stande iſt. —
Alles Schoͤne, Dauerhafte und Große in unſern buͤrgerlichen Verfaſſungen verdanken wir, wie ich ſchon gezeigt habe, der chriſtlichen Reli- gion. Sie hat uns ein Geſetz gebracht, wel- ches, erhaben uͤber den Wandel der Zeiten und den Wechſel des Gluͤckes, fortdauert, in ſo fern die Menſchheit ſteht. Von dem traurigen Wahn nothwendigen Steigens und Fallens, kurzer Bluͤ- the und unvermeidlichen Unterganges der Staa- ten und Reiche hat ſie uns geheilt durch ein le- bendiges und ewig belebendes Geſetz — durch das Geſetz von der ſchoͤnen Gegenſeitigkeit des Lebens, und durch die Art wie das phyſiſch- Schwaͤchere, Aermere und Demuͤthigere, was der jugendliche Uebermuth der alten Voͤlker uͤber- ſehen hatte, in ihr verklaͤrt worden. Sie hat uns gelehrt, was Freiheit ſey, und daß ſie nur durch die Nebenfreiheit der Andern, nur in Wechſel- freiheit beſtehen und erſcheinen koͤnne.
Dieſes hoͤchſte Lebensziel, wonach die Alten
gerun-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0120"n="112"/>
auf den großen Haufen, ohne daß ſie daran<lb/>
Theil nehmen, und bloß durch ſeine Fortdauer,<lb/>
gewiſſermaßen als reines Symbol, eine Art von<lb/>
Sicherheitsgefuͤhl in ihnen begruͤndet, einer Art<lb/>
von dunkler Ahndung in ihnen zur Grundlage<lb/>
dient, die nichts anderes zu erſetzen im Stande<lb/>
iſt. —</p><lb/><p>Alles Schoͤne, Dauerhafte und Große in<lb/>
unſern buͤrgerlichen Verfaſſungen verdanken wir,<lb/>
wie ich ſchon gezeigt habe, der chriſtlichen Reli-<lb/>
gion. Sie hat uns ein Geſetz gebracht, wel-<lb/>
ches, erhaben uͤber den Wandel der Zeiten und<lb/>
den Wechſel des Gluͤckes, fortdauert, in ſo fern<lb/>
die Menſchheit ſteht. Von dem traurigen Wahn<lb/>
nothwendigen Steigens und Fallens, kurzer Bluͤ-<lb/>
the und unvermeidlichen Unterganges der Staa-<lb/>
ten und Reiche hat ſie uns geheilt durch ein le-<lb/>
bendiges und ewig belebendes Geſetz — durch<lb/>
das Geſetz von der ſchoͤnen Gegenſeitigkeit des<lb/>
Lebens, und durch die Art wie das phyſiſch-<lb/>
Schwaͤchere, Aermere und Demuͤthigere, was<lb/>
der jugendliche Uebermuth der alten Voͤlker uͤber-<lb/>ſehen hatte, in ihr verklaͤrt worden. Sie hat uns<lb/>
gelehrt, was Freiheit ſey, und daß ſie nur durch<lb/>
die Nebenfreiheit der Andern, nur in Wechſel-<lb/>
freiheit beſtehen und erſcheinen koͤnne.</p><lb/><p>Dieſes hoͤchſte Lebensziel, wonach die Alten<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gerun-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[112/0120]
auf den großen Haufen, ohne daß ſie daran
Theil nehmen, und bloß durch ſeine Fortdauer,
gewiſſermaßen als reines Symbol, eine Art von
Sicherheitsgefuͤhl in ihnen begruͤndet, einer Art
von dunkler Ahndung in ihnen zur Grundlage
dient, die nichts anderes zu erſetzen im Stande
iſt. —
Alles Schoͤne, Dauerhafte und Große in
unſern buͤrgerlichen Verfaſſungen verdanken wir,
wie ich ſchon gezeigt habe, der chriſtlichen Reli-
gion. Sie hat uns ein Geſetz gebracht, wel-
ches, erhaben uͤber den Wandel der Zeiten und
den Wechſel des Gluͤckes, fortdauert, in ſo fern
die Menſchheit ſteht. Von dem traurigen Wahn
nothwendigen Steigens und Fallens, kurzer Bluͤ-
the und unvermeidlichen Unterganges der Staa-
ten und Reiche hat ſie uns geheilt durch ein le-
bendiges und ewig belebendes Geſetz — durch
das Geſetz von der ſchoͤnen Gegenſeitigkeit des
Lebens, und durch die Art wie das phyſiſch-
Schwaͤchere, Aermere und Demuͤthigere, was
der jugendliche Uebermuth der alten Voͤlker uͤber-
ſehen hatte, in ihr verklaͤrt worden. Sie hat uns
gelehrt, was Freiheit ſey, und daß ſie nur durch
die Nebenfreiheit der Andern, nur in Wechſel-
freiheit beſtehen und erſcheinen koͤnne.
Dieſes hoͤchſte Lebensziel, wonach die Alten
gerun-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/120>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.