vollständig und allseitig und national ausgebildet; aber der höchste Ausdruck dieser Rechts-Idee bleibt immer noch ein einseitiger, bedarf einen entgegengesetzten, eben so nationalen Ausdruck des Rechtes ihm gegenüber, damit er ewig fühle, daß das Recht nie abgeschlossen und fixirt wer- den könne, sondern in's Unendliche fort wachsen müsse.
Jeder Staat bedarf, um sich selbst zu füh- len, um sich zu erkennen und um sich zu messen, beständig seines Gleichen. Damit es Einen Staat, und damit es Einen Menschen geben könne, sind mehrere Staaten und mehrere Menschen nöthig. Wie möchten alle die unendlichen Indi- viduen, aus denen, wie ich gezeigt habe, der Staat besteht, zu der Erkenntniß kommen, daß sie ein Ganzes bilden, wenn nicht andre Staa- ten, andre politische Totalitäten sie an den Zu- sammenhang erinnerten, und zu der Gemeinschaft zwängen, die sie bilden! Wenn es also überhaupt Einen Staat geben soll, so muß es mehrere Staaten geben, und einen nie nachlassenden, le- bendigen Umgang dieser Staaten. Dem zu Folge widerspricht sowohl der Idee des Rechtes, als der Existenz jedes Staates, innerlich und durch- aus 1) die Chimäre der Universal-Monar-
vollſtaͤndig und allſeitig und national ausgebildet; aber der hoͤchſte Ausdruck dieſer Rechts-Idee bleibt immer noch ein einſeitiger, bedarf einen entgegengeſetzten, eben ſo nationalen Ausdruck des Rechtes ihm gegenuͤber, damit er ewig fuͤhle, daß das Recht nie abgeſchloſſen und fixirt wer- den koͤnne, ſondern in’s Unendliche fort wachſen muͤſſe.
Jeder Staat bedarf, um ſich ſelbſt zu fuͤh- len, um ſich zu erkennen und um ſich zu meſſen, beſtaͤndig ſeines Gleichen. Damit es Einen Staat, und damit es Einen Menſchen geben koͤnne, ſind mehrere Staaten und mehrere Menſchen noͤthig. Wie moͤchten alle die unendlichen Indi- viduen, aus denen, wie ich gezeigt habe, der Staat beſteht, zu der Erkenntniß kommen, daß ſie ein Ganzes bilden, wenn nicht andre Staa- ten, andre politiſche Totalitaͤten ſie an den Zu- ſammenhang erinnerten, und zu der Gemeinſchaft zwaͤngen, die ſie bilden! Wenn es alſo uͤberhaupt Einen Staat geben ſoll, ſo muß es mehrere Staaten geben, und einen nie nachlaſſenden, le- bendigen Umgang dieſer Staaten. Dem zu Folge widerſpricht ſowohl der Idee des Rechtes, als der Exiſtenz jedes Staates, innerlich und durch- aus 1) die Chimaͤre der Univerſal-Monar-
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vollſtaͤndig und allſeitig und national ausgebildet;
aber der hoͤchſte Ausdruck dieſer Rechts-Idee
bleibt immer noch ein einſeitiger, bedarf einen
entgegengeſetzten, eben ſo nationalen Ausdruck
des Rechtes ihm gegenuͤber, damit er ewig fuͤhle,
daß das Recht nie abgeſchloſſen und fixirt wer-
den koͤnne, ſondern in’s Unendliche fort wachſen
muͤſſe.
Jeder Staat bedarf, um ſich ſelbſt zu fuͤh-
len, um ſich zu erkennen und um ſich zu meſſen,
beſtaͤndig ſeines Gleichen. Damit es Einen Staat,
und damit es Einen Menſchen geben koͤnne, ſind
mehrere Staaten und mehrere Menſchen
noͤthig. Wie moͤchten alle die unendlichen Indi-
viduen, aus denen, wie ich gezeigt habe, der
Staat beſteht, zu der Erkenntniß kommen, daß
ſie ein Ganzes bilden, wenn nicht andre Staa-
ten, andre politiſche Totalitaͤten ſie an den Zu-
ſammenhang erinnerten, und zu der Gemeinſchaft
zwaͤngen, die ſie bilden! Wenn es alſo uͤberhaupt
Einen Staat geben ſoll, ſo muß es mehrere
Staaten geben, und einen nie nachlaſſenden, le-
bendigen Umgang dieſer Staaten. Dem zu Folge
widerſpricht ſowohl der Idee des Rechtes, als
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/320>, abgerufen am 24.11.2024.
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