thum der Ideen des Rechtes. Und so geschieht es, daß in der Verfassung, welche den Geist der modernen, veredelten Gesetzgebung am reinsten ausdrückt, in der Brittischen, das Recht des Alters im Oberhause, das Recht der Jugend vielmehr im Unterhause durch Versammlungen repräsentirt wird, in denen beiden wirklich alte und wirklich junge Leute unter einander sitzen, wenn auch, durch die Verfassung des Brittischen Majorats-Adels, das Oberhaus noch einige Se- natsform behält, indem nur das älteste Glied von der ältesten Linie jeder Familie Sitz und Stimme hat, die Majorität demnach aus wirk- lich alten Leuten bestehen wird. Seitdem das Recht des Alters auf diese Weise in Europa (d. h. in Großbrittanien, wo alles Europäische in der reinsten, wesentlichsten Gestalt erscheint) durch Familien, und nicht mehr durch Indivi- duen, repräsentirt wird, also die wirkliche Jugend durch die Verfassung genöthigt ist, das Recht des Alters, das wirkliche Alter aber, das Recht der Jugend zu vertheidigen: seitdem muß die Idee des Rechtes an Ausbildung unendlich ge- wonnen haben. Wie ich in unserer letzten Un- terhaltung zur Ehre der Idee verlangte, daß der Finanz-Minister eines Landes seine Sache ganz
thum der Ideen des Rechtes. Und ſo geſchieht es, daß in der Verfaſſung, welche den Geiſt der modernen, veredelten Geſetzgebung am reinſten ausdruͤckt, in der Brittiſchen, das Recht des Alters im Oberhauſe, das Recht der Jugend vielmehr im Unterhauſe durch Verſammlungen repraͤſentirt wird, in denen beiden wirklich alte und wirklich junge Leute unter einander ſitzen, wenn auch, durch die Verfaſſung des Brittiſchen Majorats-Adels, das Oberhaus noch einige Se- natsform behaͤlt, indem nur das aͤlteſte Glied von der aͤlteſten Linie jeder Familie Sitz und Stimme hat, die Majoritaͤt demnach aus wirk- lich alten Leuten beſtehen wird. Seitdem das Recht des Alters auf dieſe Weiſe in Europa (d. h. in Großbrittanien, wo alles Europaͤiſche in der reinſten, weſentlichſten Geſtalt erſcheint) durch Familien, und nicht mehr durch Indivi- duen, repraͤſentirt wird, alſo die wirkliche Jugend durch die Verfaſſung genoͤthigt iſt, das Recht des Alters, das wirkliche Alter aber, das Recht der Jugend zu vertheidigen: ſeitdem muß die Idee des Rechtes an Ausbildung unendlich ge- wonnen haben. Wie ich in unſerer letzten Un- terhaltung zur Ehre der Idee verlangte, daß der Finanz-Miniſter eines Landes ſeine Sache ganz
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0171"n="137"/>
thum der Ideen des Rechtes. Und ſo geſchieht<lb/>
es, daß in der Verfaſſung, welche den Geiſt der<lb/>
modernen, veredelten Geſetzgebung am reinſten<lb/>
ausdruͤckt, in der Brittiſchen, das Recht des<lb/>
Alters im Oberhauſe, das Recht der Jugend<lb/>
vielmehr im Unterhauſe durch Verſammlungen<lb/>
repraͤſentirt wird, in denen beiden wirklich alte<lb/>
und wirklich junge Leute unter einander ſitzen,<lb/>
wenn auch, durch die Verfaſſung des Brittiſchen<lb/>
Majorats-Adels, das Oberhaus noch einige Se-<lb/>
natsform behaͤlt, indem nur das aͤlteſte Glied<lb/>
von der aͤlteſten Linie jeder Familie Sitz und<lb/>
Stimme hat, die Majoritaͤt demnach aus wirk-<lb/>
lich alten Leuten beſtehen wird. Seitdem das<lb/>
Recht des Alters auf dieſe Weiſe in Europa (d.<lb/>
h. in Großbrittanien, wo alles Europaͤiſche in<lb/>
der reinſten, weſentlichſten Geſtalt erſcheint)<lb/>
durch Familien, und nicht mehr durch Indivi-<lb/>
duen, repraͤſentirt wird, alſo die wirkliche Jugend<lb/>
durch die Verfaſſung genoͤthigt iſt, das Recht<lb/>
des Alters, das wirkliche Alter aber, das Recht<lb/>
der Jugend zu vertheidigen: ſeitdem muß die<lb/>
Idee des Rechtes an Ausbildung unendlich ge-<lb/>
wonnen haben. Wie ich in unſerer letzten Un-<lb/>
terhaltung zur Ehre der Idee verlangte, daß der<lb/>
Finanz-Miniſter eines Landes ſeine Sache ganz<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[137/0171]
thum der Ideen des Rechtes. Und ſo geſchieht
es, daß in der Verfaſſung, welche den Geiſt der
modernen, veredelten Geſetzgebung am reinſten
ausdruͤckt, in der Brittiſchen, das Recht des
Alters im Oberhauſe, das Recht der Jugend
vielmehr im Unterhauſe durch Verſammlungen
repraͤſentirt wird, in denen beiden wirklich alte
und wirklich junge Leute unter einander ſitzen,
wenn auch, durch die Verfaſſung des Brittiſchen
Majorats-Adels, das Oberhaus noch einige Se-
natsform behaͤlt, indem nur das aͤlteſte Glied
von der aͤlteſten Linie jeder Familie Sitz und
Stimme hat, die Majoritaͤt demnach aus wirk-
lich alten Leuten beſtehen wird. Seitdem das
Recht des Alters auf dieſe Weiſe in Europa (d.
h. in Großbrittanien, wo alles Europaͤiſche in
der reinſten, weſentlichſten Geſtalt erſcheint)
durch Familien, und nicht mehr durch Indivi-
duen, repraͤſentirt wird, alſo die wirkliche Jugend
durch die Verfaſſung genoͤthigt iſt, das Recht
des Alters, das wirkliche Alter aber, das Recht
der Jugend zu vertheidigen: ſeitdem muß die
Idee des Rechtes an Ausbildung unendlich ge-
wonnen haben. Wie ich in unſerer letzten Un-
terhaltung zur Ehre der Idee verlangte, daß der
Finanz-Miniſter eines Landes ſeine Sache ganz
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/171>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.