sichtbar herausgetreten, nun lebendig zu erhalten? Ist ein todter Rechts- oder Zwangsbegriff, dem man meisten Theils das Regiment im Frie- den übergiebt, hinreichend, die Verbindung fort- zusetzen und zu verewigen, deren Werth im Kriege jeder Einzelne sinnlich und geistig empfun- den? Wie will eine politische Manufactur den großen, freien, stolzen Nationalgeist aufrecht er- halten, oder auch nur ersetzen, der sich in einem wahren Kriege entzündet? -- Hätte man den Unterschied der lebendigen Rechts-Idee von dem todten Rechts-Begriff, wie ich ihn angegeben, erkannt, so würde man sich jener falschen Abgöt- terei mit dem absoluten Frieden nicht zum Un- glücke der Welt hingegeben haben. Aber das traurige Vorurtheil, das Recht sey wirklich, handgreiflich und leibhaftig in unsern Staaten schon vorhanden; in jedem Staate gebe es eine Art von National-Magazin, worin das Recht schon aufgestapelt liege, und jeder einzelne Bür- ger brauche nur hin zu gehen und sich die ihm ge- bührende und erforderliche Portion zu erhandeln --: das hat uns in's Verderben gebracht.
Hätte man sich das Recht als ewig lebendige Idee gedacht, die durch den Begriff nie absolut und für immer ausgedrückt werden kann, die immer wachsen, und beständig mit neuaufglühen-
ſichtbar herausgetreten, nun lebendig zu erhalten? Iſt ein todter Rechts- oder Zwangsbegriff, dem man meiſten Theils das Regiment im Frie- den uͤbergiebt, hinreichend, die Verbindung fort- zuſetzen und zu verewigen, deren Werth im Kriege jeder Einzelne ſinnlich und geiſtig empfun- den? Wie will eine politiſche Manufactur den großen, freien, ſtolzen Nationalgeiſt aufrecht er- halten, oder auch nur erſetzen, der ſich in einem wahren Kriege entzuͤndet? — Haͤtte man den Unterſchied der lebendigen Rechts-Idee von dem todten Rechts-Begriff, wie ich ihn angegeben, erkannt, ſo wuͤrde man ſich jener falſchen Abgoͤt- terei mit dem abſoluten Frieden nicht zum Un- gluͤcke der Welt hingegeben haben. Aber das traurige Vorurtheil, das Recht ſey wirklich, handgreiflich und leibhaftig in unſern Staaten ſchon vorhanden; in jedem Staate gebe es eine Art von National-Magazin, worin das Recht ſchon aufgeſtapelt liege, und jeder einzelne Buͤr- ger brauche nur hin zu gehen und ſich die ihm ge- buͤhrende und erforderliche Portion zu erhandeln —: das hat uns in’s Verderben gebracht.
Haͤtte man ſich das Recht als ewig lebendige Idee gedacht, die durch den Begriff nie abſolut und fuͤr immer ausgedruͤckt werden kann, die immer wachſen, und beſtaͤndig mit neuaufgluͤhen-
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ſichtbar herausgetreten, nun lebendig zu erhalten?
Iſt ein todter Rechts- oder Zwangsbegriff,
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zuſetzen und zu verewigen, deren Werth im
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großen, freien, ſtolzen Nationalgeiſt aufrecht er-
halten, oder auch nur erſetzen, der ſich in einem
wahren Kriege entzuͤndet? — Haͤtte man den
Unterſchied der lebendigen Rechts-Idee von dem
todten Rechts-Begriff, wie ich ihn angegeben,
erkannt, ſo wuͤrde man ſich jener falſchen Abgoͤt-
terei mit dem abſoluten Frieden nicht zum Un-
gluͤcke der Welt hingegeben haben. Aber das
traurige Vorurtheil, das Recht ſey wirklich,
handgreiflich und leibhaftig in unſern Staaten
ſchon vorhanden; in jedem Staate gebe es eine
Art von National-Magazin, worin das Recht
ſchon aufgeſtapelt liege, und jeder einzelne Buͤr-
ger brauche nur hin zu gehen und ſich die ihm ge-
buͤhrende und erforderliche Portion zu erhandeln
—: das hat uns in’s Verderben gebracht.
Haͤtte man ſich das Recht als ewig lebendige
Idee gedacht, die durch den Begriff nie abſolut
und fuͤr immer ausgedruͤckt werden kann, die
immer wachſen, und beſtaͤndig mit neuaufgluͤhen-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/153>, abgerufen am 23.11.2024.
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