1266. Wir unterscheiden (nach §. 22.) unter den im Raum darstellenden Künsten zuerst die an ein zweckerfül- lendes Thun gebundnen, welche Geräthe, Gefäße, Ge- bäude einerseits den Bedürfnissen und Zwecken des äußern Lebens gemäß, andrerseits aber auch nach innern Forderun- gen des menschlichen Geistes erschaffen und darstellen. 2Das Letztre macht sie zur Kunst, und muß hier besonders ins Auge gefaßt werden.
I.Gebäude. Architektonik.
1267. Die unendliche Mannigfaltigkeit von Bauanla- gen wird nur durch die Wahrnehmung zusammengehalten, daß eine Benutzung der leblosen Natur zur Darstellung unorganischer Formen stattfindet, durch welche der Raum der Erde auf eine unmittelbare Weise besetzt, bezeichnet 2oder abgegränzt wird. Ueberall wird man hier unter- scheiden können: 1. den Stoff der Natur und die Art seiner Benutzung; 2. die Formen, welche die mensch- liche Hand ihm einprägt; und 3. die besondern Zwecke und Veranlassungen der Einrichtung, welche die besondern Arten von Gebäuden bestimmen.
1. Giebt es eine andre Begriffsbestimmung, welche auch tu- mulos, Menhir's, Chausseen, Aquädukten, Catacomben, endlich
Erſter Hauptabſchnitt. Tektonik.
1266. Wir unterſcheiden (nach §. 22.) unter den im Raum darſtellenden Kuͤnſten zuerſt die an ein zweckerfuͤl- lendes Thun gebundnen, welche Geraͤthe, Gefaͤße, Ge- baͤude einerſeits den Beduͤrfniſſen und Zwecken des aͤußern Lebens gemaͤß, andrerſeits aber auch nach innern Forderun- gen des menſchlichen Geiſtes erſchaffen und darſtellen. 2Das Letztre macht ſie zur Kunſt, und muß hier beſonders ins Auge gefaßt werden.
I.Gebaͤude. Architektonik.
1267. Die unendliche Mannigfaltigkeit von Bauanla- gen wird nur durch die Wahrnehmung zuſammengehalten, daß eine Benutzung der lebloſen Natur zur Darſtellung unorganiſcher Formen ſtattfindet, durch welche der Raum der Erde auf eine unmittelbare Weiſe beſetzt, bezeichnet 2oder abgegraͤnzt wird. Ueberall wird man hier unter- ſcheiden koͤnnen: 1. den Stoff der Natur und die Art ſeiner Benutzung; 2. die Formen, welche die menſch- liche Hand ihm einpraͤgt; und 3. die beſondern Zwecke und Veranlaſſungen der Einrichtung, welche die beſondern Arten von Gebaͤuden beſtimmen.
1. Giebt es eine andre Begriffsbeſtimmung, welche auch tu- mulos, Menhir’s, Chauſſeen, Aquädukten, Catacomben, endlich
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0336"n="314"/><divn="3"><head><hirendition="#g">Erſter Hauptabſchnitt.<lb/>
Tektonik</hi>.</head><lb/><p><noteplace="left">1</note>266. Wir unterſcheiden (nach §. 22.) unter den im<lb/>
Raum darſtellenden Kuͤnſten zuerſt die an ein zweckerfuͤl-<lb/>
lendes Thun gebundnen, welche Geraͤthe, Gefaͤße, Ge-<lb/>
baͤude einerſeits den Beduͤrfniſſen und Zwecken des aͤußern<lb/>
Lebens gemaͤß, andrerſeits aber auch nach innern Forderun-<lb/>
gen des menſchlichen Geiſtes erſchaffen und darſtellen.<lb/><noteplace="left">2</note>Das Letztre macht ſie zur Kunſt, und muß hier beſonders<lb/>
ins Auge gefaßt werden.</p><lb/><divn="4"><head><hirendition="#aq">I.</hi><hirendition="#g">Gebaͤude.<lb/>
Architektonik</hi>.</head><lb/><p><noteplace="left">1</note>267. Die unendliche Mannigfaltigkeit von Bauanla-<lb/>
gen wird nur durch die Wahrnehmung zuſammengehalten,<lb/>
daß eine Benutzung der lebloſen Natur zur Darſtellung<lb/>
unorganiſcher Formen ſtattfindet, durch welche der Raum<lb/>
der Erde auf eine unmittelbare Weiſe beſetzt, bezeichnet<lb/><noteplace="left">2</note>oder abgegraͤnzt wird. Ueberall wird man hier unter-<lb/>ſcheiden koͤnnen: 1. den Stoff der Natur und die Art<lb/>ſeiner Benutzung; 2. die Formen, welche die menſch-<lb/>
liche Hand ihm einpraͤgt; und 3. die beſondern Zwecke und<lb/>
Veranlaſſungen der Einrichtung, welche die beſondern<lb/>
Arten von Gebaͤuden beſtimmen.</p><lb/><p>1. Giebt es eine andre Begriffsbeſtimmung, welche auch <hirendition="#aq">tu-<lb/>
mulos,</hi> Menhir’s, Chauſſeen, Aquädukten, Catacomben, endlich<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[314/0336]
Erſter Hauptabſchnitt.
Tektonik.
266. Wir unterſcheiden (nach §. 22.) unter den im
Raum darſtellenden Kuͤnſten zuerſt die an ein zweckerfuͤl-
lendes Thun gebundnen, welche Geraͤthe, Gefaͤße, Ge-
baͤude einerſeits den Beduͤrfniſſen und Zwecken des aͤußern
Lebens gemaͤß, andrerſeits aber auch nach innern Forderun-
gen des menſchlichen Geiſtes erſchaffen und darſtellen.
Das Letztre macht ſie zur Kunſt, und muß hier beſonders
ins Auge gefaßt werden.
1
2
I. Gebaͤude.
Architektonik.
267. Die unendliche Mannigfaltigkeit von Bauanla-
gen wird nur durch die Wahrnehmung zuſammengehalten,
daß eine Benutzung der lebloſen Natur zur Darſtellung
unorganiſcher Formen ſtattfindet, durch welche der Raum
der Erde auf eine unmittelbare Weiſe beſetzt, bezeichnet
oder abgegraͤnzt wird. Ueberall wird man hier unter-
ſcheiden koͤnnen: 1. den Stoff der Natur und die Art
ſeiner Benutzung; 2. die Formen, welche die menſch-
liche Hand ihm einpraͤgt; und 3. die beſondern Zwecke und
Veranlaſſungen der Einrichtung, welche die beſondern
Arten von Gebaͤuden beſtimmen.
1
2
1. Giebt es eine andre Begriffsbeſtimmung, welche auch tu-
mulos, Menhir’s, Chauſſeen, Aquädukten, Catacomben, endlich
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Karl Otfried: Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau, 1830, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_kunst_1830/336>, abgerufen am 18.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.